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Ausser Kraft getreten

Schulbücher im Schuljahr 2021/2022

Geschäftszahl: 2020-0.824.286
BMBWF - Präs/14 (Bildungsmedien)
Mag.a Sonja Hinteregger-Euller
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2520
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 15/2020 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Schulbucherlass für 2021/2022
Geltung: Budgetjahr 2021, Schuljahr 2021/2022

Schulbücher bzw. Unterrichtsmittel sind Hilfsmittel, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichts und zur Sicherung des Unterrichtsertrages dienen (§ 14 Abs.1 Schulunterrichtsgesetz). Bei der Auswahl der Materialien soll auf das Textverständnis und die fächerübergreifende Anwendbarkeit geachtet werden.

1. Grundlagen der Auswahl

Für die unentgeltliche Abgabe kommen gemäß § 31a Abs.1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, in der geltenden Fassung, Unterrichtsmaterialien in Betracht, die für die jeweilige Schulart und Schulstufe als geeignet erklärt und von der Schule zur Durchführung des Unterrichts als erforderlich bestimmt wurden. Die nach Schularten gegliederten amtlichen Schulbuchlisten sind ab Jänner 2021 im Internet verfügbar und auch für Elternvertretung und Schülervertretung bestimmt (im Hinblick auf § 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes).

Bei der Auswahl sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit genau zu beachten. Es dürfen daher nur solche Unterrichtsmaterialien ausgewählt werden, die tatsächlich benötigt und verwendet werden. Werden die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verletzt, hat der Schulerhalter dem Bund den Aufwand für solche Bücher zu ersetzen.

Die Schulen können sowohl Unterrichtsmaterialien der Schulbuchliste als auch des Anhangs zur Schulbuchliste, therapeutische Unterrichtsmittel oder Unterrichtsmaterialien aus Listen anderer Schularten bestellen, wenn diese nach gewissenhafter Prüfung durch die Lehrerinnen und Lehrer nach Inhalt und Form auch dem Lehrplan der eigenen Schulform oder Schulstufe entsprechen.

2. Auswahl der Schulbücher

Die Schulbuchkonferenz (an Schulen mit Schulgemeinschaftsausschüssen) bzw. das Schulforum legen fest, welche Unterrichtsmaterialien beschafft werden sollen. Daher sind an Schulen im Zeitraum vom 24. Februar bis 17. April 2021 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen oder Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, an berufsbildenden Schulen und an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abzuhalten.

Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe die Schülervertretung ein Mitbestimmungsrecht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes) haben.

3. Auswahlgrundsätze

Es dürfen nur Unterrichtsmaterialien ausgewählt werden, die für den Unterricht in den betreffenden Klassen unbedingt notwendig sind, weil sie regelmäßig im Unterricht verwendet werden oder für die häusliche Arbeit unerlässlich sind.

Schülerinnen und Schüler (die Erziehungsberechtigten) können der Schule freiwillig Schulbücher für die Wiederverwendung zur Verfügung stellen. Dies erfolgt nach Richtlinien, die vom Schulforum bzw. vom Schulgemeinschaftsausschuss gemäß dem Schulunterrichtsgesetz festzulegen sind. Die für die Wiederverwendung zur Verfügung gestellten Bücher stehen ab der Überlassung nicht mehr im Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Die Richtlinien des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses sind Aufzeichnungen im Sinne des § 31c Abs. 3 FLAG.

4. Höchstbeträge für die Schulbuchbestellung pro Schülerin bzw. Schüler (Limits)

Die pro Schülerin bzw. Schüler und Schulform zur Verfügung stehenden Höchstbeträge (Limits) werden für alle Unterrichtsmittel, die im Rahmen der Schulbuchaktion unentgeltlich abgegeben werden, mit Verordnung der für das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) festgesetzt und dürfen nicht überschritten werden. In der Limit-Vorinformation werden die Höchstbeträge pro Schülerin bzw. Schüler den Schulen mitgeteilt.

Auf Grund der getroffenen Auswahl übermittelt die Schule bis spätestens 23. April 2021 die Bestellungen der Schulbücher bzw. Unterrichtsmaterialien unmittelbar an das Bundesrechenzentrum.

5. Bedarfsmeldung für Unterrichtsmaterialien

5.1. Allgemeine Anforderungsgrundsätze

Nach Auswahl der Schulbücher, die im nächsten Schuljahr in der Schule verwendet werden sollen, ist der voraussichtliche Bedarf für das gesamte Schuljahr möglichst genau zu schätzen. Alle Schulen können ihre Bestellung über die Anwendung SBA-Online für 2021/2022 ab 15. März 2021 auf Basis der vom Bundesrechenzentrum kopierten Bestellung des Schuljahres 2020/2021 vorbereiten.

Seit dem Schuljahr 2015/2016 ist nur mehr die personenbezogene Anmeldung zur SBA-Online über das Berechtigungssystem des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (edu.ldap) freigeschaltet.

Die Einführung der Bücher für den Religionsunterricht obliegt nicht den Schulbehörden des Bundes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Schulbücher für den evangelischen, islamischen und katholischen Religionsunterricht zugleich mit den anderen Schulbüchern über die Anwendung SBA-Online zu bestellen sind.

Stornierungen von Schulbuch-Bestellungen verursachen einen hohen manipulativen und finanziellen Aufwand und sind nur bis zum 18. Oktober des laufenden Schuljahres gestattet (siehe Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion 2021/2022).

5.2. Elektronischer Zahlungsverkehr

Die Bestätigung der Lieferung und die Abrechnung der Schulbuchbestellung erfolgt elektronisch über das Programm SBA-Online. Nähere Informationen, auch zu den allfälligen Neu- und Nachbestellungen, erfolgen mit den Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion 2021/2022, die im Jänner 2021 online gestellt werden. Die gesamte Bestellgebarung wird in Bezug auf die Schulen ausschließlich vom Bundesrechenzentrum (Auskünfte: Hotline 01/71123 - 883050 oder ) abgewickelt.

6. Schulbuch + E-Book

Das „E-Book“ wird im Rahmen der Schulbuchaktion seit dem Schuljahr 2017/18 sowohl für die Sekundarstufe I als auch Sekundarstufe II kostenlos angeboten. Wenn zum Printprodukt ein E-Book angeboten wird, bekommen die Schulen ab dem Aktionsjahr 2021/22 standardmäßig das E-Book kostenlos dazu.

Mit dem gedruckten Schulbuch wird ein Zugangscode mitgeliefert, der den Zugriff auf das „E-Book“ über die Plattform www.digi4school.at für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrpersonen ermöglicht. Mit der Registrierung auf der Plattform www.digi4school.at kann ein eigenes digitales Bücherregal angelegt werden. Weitere Informationen gibt es unter https://digi4school.at/faq.

7. Digital-Limit für das Kombiprodukt Schulbuch + E-Book+ - interaktives digitales Schulbuch

Beim Kombiangebot Buch + E-Book+ erfolgt die Lehrplanerfüllung im Printprodukt.
Die Inhalte des E-Book+ sind zusätzliche ergänzende interaktive Inhalte, die im E-Book zur Verfügung gestellt werden. Das E-Book+ bildet einen abgeschlossenen Rahmen, für die Qualität von verlinkten Materialien garantieren die Schulbuchverlage. Das Kombiprodukt Buch + E-Book+ ist über die Anwendung SBA-Online mit einer eigenen Buchnummer bestellbar.

In den Schulformen der Sekundarstufe I (Mittelschule und AHS-Unterstufe) und der Sekundarstufe II (PTS, Berufsschulen, BMHS, AHS-Oberstufe) steht ab dem Schuljahr 2021/22 ein eigenes neues Digital-Limit zur Verfügung. Bei der Bestellung eines Kombiproduktes Buch + E-Book+ wird der Preisanteil des E-Books+ vom zweckgebundenen Digital-Limit abgebucht. Sollten über das Digital-Limit hinausgehend weitere Kombiprodukte Buch + E-Book+ angeschafft werden, können diese auch zur Gänze aus dem Schulform-Grundlimit bestellt werden. Ein Übertrag des Digital-Limits auf das Schulform-Grundlimit ist aufgrund der Zweckwidmung nicht zulässig.

Bei Bestellung des Kombiprodukts wird mit dem gedruckten Schulbuch ein Zugangscode mitgeliefert, der den Zugriff auf das „E-Book+“ über die Plattform www.digi4school.at für Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler ermöglicht.

8. Unterrichtsmittel eigener Wahl

Im Rahmen von höchstens 15 % der je nach Schulform maßgeblichen Schulformlimits bzw. Religionslimits können von den Schulen Unterrichtsmittel eigener Wahl (therapeutische, gedruckte, audiovisuelle Unterrichtsmittel, automationsgestützte Datenträger, Lernspiele), die in keiner amtlichen Liste enthalten sind, im Fachhandel angeschafft werden, wenn damit das Gesamtlimit der Schule nicht überschritten wird.

Sofern der Rahmen von höchstens 15 % bereits ausgeschöpft ist, können die Schulen individuell einen Antrag auf Erhöhung des Ausmaßes beim Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend stellen.

Die Beantragung der Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) in der SBA-Online ist schon im Hauptbestelltermin möglich; zu diesem Zeitpunkt wird den Schulen der Betrag, der für den Ankauf von Unterrichtsmitteln eigener Wahl voraussichtlich zur Verfügung stehen wird, informativ angezeigt. Die Fixierung des Betrages für Unterrichtsmittel eigener Wahl kann jedoch erst beim Hauptnachbestelltermin im September erfolgen.

Es ist darauf zu achten, dass die Fixierung erst dann erfolgt, wenn die Bestellung der Lehrmittel in der SBA-Online nahezu abgeschlossen ist. Erst durch die Fixierung der Unterrichtsmittel eigener Wahl werden die in der SBA-Online ausgewiesenen Beträge an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet, damit die Rechnungen von diesen bezahlt werden können.

9. Klassenlisten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulen gemäß § 31c Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) Aufzeichnungen (Klassenlisten) führen müssen, aus denen die Empfänger der Schulbücher hervorgehen. Die Schulen sind gegenüber dem für das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministerium und den örtlich und sachlich zuständigen Finanzämtern zur Auskunftserteilung verpflichtet und haben diesen Einblick in die Aufzeichnungen zu geben.

10. Aussendung des Erlasses

Dieser Erlass wird elektronisch den Schulleitungen aller in Betracht kommenden Schulen und den Bildungsdirektionen zugesandt.

Ab Jänner werden alle Schulbuchlisten, der Erlass „Schulbücher im Schuljahr 2021/2022“, die Limit-Vorinformation und die Durchführungsrichtlinien des für das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministeriums sowie Informationen zu den Lehrerexemplaren im Internet unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Unterricht und Schule – Schulbuchaktion sowie unter www.schulbuchaktion.at verfügbar sein.

Zusätzlich steht für die Auswahl der Schulbücher eine Anwendung im Internet unter schulbuchsuche.bmbwf.gv.at zur Verfügung, welche eine komfortable Online-Schulbuchsuche und das Downloaden des Suchergebnisses ermöglicht.

Wien, 28. Jänner 2021

Für den Bundesminister:
Mag.a Sonja Hinteregger-Euller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten