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Ausser Kraft getreten

Österreichische Schulstatistik 1997/98 – Erhebung der allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS) zum Stichtag 1. 10. 1997

13.002/10-36/97
Sachbearbeiter: Josef Steiner
Tel.: 531 20-3530

Verteiler:VII
Sachgebiet:Verwaltungsorganisation
Inhalt:Schulstatistik, Erhebung an APS, Formulare 1997/98, Stichtag: 1. Oktober1997
Geltung:Schuljahr 1997/98
Rechtsgrundlage:§ 5 Bundesstatistikgesetz 1965
Angesprochene Personen:Schulaufsicht für die
allgemeinbildenden Pflichtschulen

Rundschreiben Nr. 49a/1997 (BMBWF)

Abteilung Präs. 5 (36) - Bildungsökonomie und Statistik

An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gibt hiermit nachstehende Richtlinien für die Durchführung der Erhebung zur amtlichen Schulstatistik 1997/98 bekannt und übermittelt in der Beilage Musterexemplare der Erhebungsdrucksorten:

1. Grundsatz:

Die Daten für die Österreichische Schulstatistik sind gemäß § 5 des Bundesstatistikgesetzes 1965 in allen Schulen des do. Aufsichtsbereiches (einschließlich Schulen mit Organisationsstatut) zu erheben.

2. Formulare:

2.1 Formularaussendung:

Die Aussendung der Erhebungsdrucksorten erfolgt zu Schulbeginn durch das Österreichische Statistische Zentralamt direkt an jede einzelne Schulleitung.

Die Schulformensystematik für das laufende Schuljahr ist ebenfalls den Erhebungsunterlagen beigeschlossen, die früher übliche Verlautbarung als Sondernummer zum Verordnungsblatt entfällt aus wirtschaftlichen Überlegungen.

Mit getrennter Post werden den Bezirksschulräten (Inspektionsbezirken beim Stadtschulrat für Wien) des do. Aufsichtsbereiches je zwei Formularmustersätze der Erhebungsdrucksorten 1997/98 sowie ein Exemplar der Schulformensystematik 1997/98 zur Kontrolle der einzelnen Schulmeldungen des Aufsichtsbereiches übermittelt. Die Bezirksübersichtsbögen zur Erstellung der bundesweiten vorläufigen Bezirksstatistiken werden bis auf weiteres nicht mehr aufgelegt, da eine Aufarbeitung im Österreichischen Statistischen Zentralamt (ÖSTAT) aufgrund von gravierenden Personalengpässen im Referat Schulstatistik nicht mehr durchgeführt werden kann.

Exposituren, dislozierte Klassen und Außenstellen von Schulleitungen werden nicht direkt mit Drucksorten der Österreichischen Schulstatistik beliefert, die Zusendung erfolgt in diesen Fällen ausschließlich über die Schulleitung der jeweiligen Stammschule. Die entsprechenden Meldungen sind jedoch mit den jeweils zugeteilten Drucksorten für alle dislozierten Standorte gesondert zu erstatten.

2.2 Rücksendung:

Die von den Schulen ausgefüllten und von den Bezirksschulräten gesammelten und kontrollierten Belege sind spätestens am 24. 10. 1997 direkt an das Österreichische Statistische Zentralamt zu senden.

3. Information der Schulbehörde I. Instanz:

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, die Bezirksschulräte darauf hinzuweisen, daß die Weitergabe der Statistischen Schulbögen an das Österreichische Statistische Zentralamt erst nach Kontrolle der Vollständigkeit und sachlichen Richtigkeit erfolgen darf.

Teillieferungen einzelner Schulbezirke können vom Österreichischen Statistischen Zentralamt nicht bearbeitet werden, auch wenn z.B. nur eine Schule fehlen sollte.

4. Allgemeines:

Der Landesschulrat (Stadtschulrat) darf gebeten werden, die Effizienz der Österreichischen Schulstatistik weiterhin dahingehend zu unterstützen, daß die für die Österreichische Schulendatei zuständige Abteilung Bildungsökonomie und Statistik (36) des BMUK von Schulgründungen, Adreß- und auch Telefonnummernänderungen etc. umgehend in Kenntnis gesetzt wird. Zusätzlich werden auch im Zuge der diesjährigen Erhebung die Schulen ausdrücklich ersucht, die auf dem Adreßkleber am Erhebungsbogen angeführten Daten (Schulbezeichnung, Adresse und Telefonnummer) zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Beilagen

Wien, 2. September 1997

Für die Bundesministerin:

Plank

F.d.R.d.A.:

BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Abteilung Präs. 5 (36) - Bildungsökonomie und Statistik

GZ 13.002/10-36/97
Sachbearbeiter: Josef Steiner
Tel.: 531 20-3530

Österreichische Schulstatistik 1997/98 – Erhebung der allgemeinbildendenPflichtschulen
(APS) zum Stichtag 1. 10. 1997

Rundschreiben Nr. 49b/1997

An die
Pädagogischen Akademien

Verteiler: N (lt. Adreßliste)
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Schulstatistik, Erhebung an APS, Formulare 1997/98, Stichtag: 1. Oktober1997
Geltung: Schuljahr 1997/98
Rechtsgrundlage: § 5 Bundesstatistikgesetz 1965
Angesprochene Personen: SchulleiterInnen der Pädagogischen Akademien

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gibt hiermit nachstehende Richtlinien für die Durchführung der Erhebung zur amtlichen Schulstatistik 1997/98 bekannt und übermittelt in der Beilage Musterexemplare der Erhebungsdrucksorten:

1. Grundsatz:

Die Daten für die Österreichische Schulstatistik sind gemäß § 5 des Bundesstatistikgesetzes 1965 in allen Schulen des do. Aufsichtsbereiches (einschließlich Schulen mit Organisationsstatut) zu erheben.

2. Formulare:

2.1 Formularaussendung:

Die Aussendung der Erhebungsdrucksorten erfolgt zu Schulbeginn durch das Österreichische Statistische Zentralamt direkt an jede einzelne Schulleitung.

Die Schulformensystematik für das laufende Schuljahr ist ebenfalls den Erhebungsunterlagen beigeschlossen, die früher übliche Verlautbarung als Sondernummer zum Verordnungsblatt entfällt aus wirtschaftlichen Überlegungen.

2.2 Rücksendung:

Die für die Schulbehörde I. Instanz bestimmten Erhebungsdrucksorten der do. unterstehenden Übungsschule(n) sind direkt an das Referat Präs. 6 a des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bis spätestens 10. Oktober 1997 weiterzuleiten.

Beilagen

Wien, 2. September 1997

Für die Bundesministerin:
Plank

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation