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Ausser Kraft getreten

Schüler*innenunterstützung der Stadt Wien für die Teilnahme an Sommersport- und Projektwochen im Schuljahr 2023/2024 - Fristverlängerung bis 15. September 2023

RUNDSCHREIBEN W 3/2023

Titel: Schüler*innenunterstützung der Stadt Wien für die Teilnahme an Sommersport- und
Projektwochen im Schuljahr 2023/2024 - Fristverlängerung bis 15. September 2023
Rundschreiben Nr.: W 3/2023
Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: VS, MS, PTS, Sonderschulen
Personenkreis: Direktor*innen
Geltung: 16.09.2023
Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 4 Wiener Schulgesetz
Kernaussagen/Ziele: Information über Fristverlängerung
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 16.05.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Wien

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Mit Erlass der Bildungsdirektion für Wien vom 15.10.2020, Zl. 9130.001/0136-Präs3/2020, wurde
die Einreichfrist für Unterstützungsleistungen der Stadt Wien für Sommersport- und
Projektwochen, welche im Zeitraum September und Oktober 2023 stattfinden, mit 15. Mai
festgelegt.

Aufgrund der geplanten neuen Richtlinien von Schulveranstaltungen wird von der
Bildungsdirektion für Wien in Absprache mit der Stadt Wien, MA 56 - Schulen, die Einreichfrist für
Schulveranstaltungen (geplante Sommersport- und Projektwochen im neuen Schuljahr 2023/24
für September und Oktober 2023) auf den 15. September 2023 verlängert.

Nähere Informationen bezüglich der neuen Richtlinien werden – nach dem Gemeinderatsbeschluss
der Stadt Wien – den Schulen bekanntgegeben.

Für den Bildungsdirektor:
Kommissärin Mag.a iur. Anna Hübl
Leiterin des Referats Präs/3b
Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten