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Ausser Kraft getreten

LEHRGANG gemäß § 125 Abs. 1 und 2 SchOG an den Pädagogischen Instituten, Abteilungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen (ausgenommen die Berufsschullehrer) – (BMHS) "Umwelt mit den Schwerpunkten Abfallbeauftragte(r), Interne(r) Umweltbetriebsprüfer(in), Umweltberatungslehrer(in)"

Außer Kraft getreten (Hochschulgesetz 2005 - Umstellung auf Pädagogische Hochschulen)

12.400/12-II/10/98
Sachbearbeiterin: Alexandra Hatos
Telefon: 531 20-4421
Telefax: 531 20-4130

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Lehrer-Weiter/Fortbildungsveranstaltungen an Pädagogischen Instituten, Abteilungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen (ausgenommen die Berufsschullehrer) (= Abteilungen BMHS) Lehrgänge gemäß § 125 Abs. 1 und 2 Schulorganisationsgesetz
Geltung: unbefristet
Zielgruppe: Alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Alle Pädagogischen Institute – Abteilungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen(ausgenommen die Berufsschullehrer) (= Abteilungen BMHS)

Rundschreiben Nr. 64/1998 (BMBWF)

Alle Landesschulräte
Stadtschulrat für Wien

Der Lehrgang "UMWELT mit den Schwerpunkten Abfallbeauftragte(r), Interne(r) Umweltbetriebsprüfer(in), Umweltberatungslehrer(in)" wird gemäß § 125 Abs. 1 und 2 SchOG an den Pädagogischen Instituten, Abteilungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen (ausgenommen die Berufsschullehrer) - BMHS, eingerichtet und hat bundesweite Gültigkeit .

Der Lehrgang vermittelt folgende Qualifikationen:

  1. Abfallbeauftragte(r) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl.Nr. 325/1990, § 9 Abs. 6, in der geltenden Fassung. Die Ausbildung ist speziell auf die Anforderungen des Versorgungs- und Entsorgungswesens einer Schule ausgerichtet.
  2. Interne(r) Umweltbetriebsprüfer(in) im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates Avom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Verordnung).´
  3. Umweltberatungslehrer(in)

Um die Qualifikationen 1. und 2. zu erlangen, ist eine Prüfungabzulegen. Die Qualifikation für den/die Abfallbeauftragte(n) kann auch durch einen separaten Lehrgang "Abfallbeauftragte(r)" erlangt werden, der ebenfalls von den Pädagogischen Instituten angeboten wird.

Wien, 21. Dezember 1998

Für die Bundesministerin:
Dr. Mann

Beilagen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten