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Vergaberichtlinien für Bezugsvorschüsse ab 01.01.2025

INHALT:

  1. Bezugsvorschuss für Wohnzwecke
  2. Normaler Bezugsvorschuss
  3. Bezugsvorschuss für PC-Ankauf
  4. Pensionsvorschuss für Pensionisten

Allgemeine Hinweise zur Gewährung eines Bezugsvorschusses für Wohnzwecke und eines normalen Bezugsvorschusses:

  1. Gewährung von insgesamt 3 Bezugsvorschüssen

Möglichkeiten:

    • 2 Bezugsvorschüsse für Wohnzwecke, wobei für dasselbe Wohnobjekt nur ein Vorschuss in Höhe von max. 12.000 Euro gewährt werden kann (Vorschüsse für Wohnzwecke von Partnern im öffentlichen Dienst werden mitberücksichtigt) und 1 normaler Bezugsvorschuss
    • 3 normale Bezugsvorschüsse
    • 1 Bezugsvorschuss für Wohnzwecke und 2 normale Bezugsvorschüsse
  1. Ansuchen um einen Bezugsvorschuss ist nicht möglich, solange die
    Rückzahlung eines Vorschusses noch läuft (kein Parallelvorschuss; gilt pro Person).
    Ausnahme: Ein normaler Bezugsvorschuss kann neben einem Bezugsvorschuss für Wohnzwecke beantragt werden, wenn bereits die Hälfte zurückgezahlt ist (entspricht einer Rückzahlungsdauer von 5 Jahren im Normalfall).
    Ausnahme zu Ziffer 1 und 2: Vorschuss für PC-Ankauf (siehe Punkt III.)
  2. Sind (Ehe-)Partner beide Landeslehrer, kann für denselben Zweck nur ein Ansuchen um einen normalen Bezugsvorschuss gestellt werden, wenn sie im gemeinsamen Haushalt wohnen.
  3. Ein Bezugsvorschuss kann für Grunderwerb nicht gewährt werden.
  4. Reihung der Ansuchen nach dem Datum des Einlangens bei der Bildungsdirektion.
  5. Für Vertragslehrpersonen mit befristetem Vertrag gibt es keinen Bezugsvorschuss.

I. Bezugsvorschuss für Wohnzwecke
Pragmatische Lehrpersonen und Vertragslehrpersonen mit unbefristetem Dienstvertrag

  1. Anlass:
    Schaffung von Wohnraum (Eigenheim, Eigentumswohnung, Aus- und Umbau, wenn dadurch ein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, Mietkauf), nicht für Zweitwohnsitz möglich
  2. Höhe: max. 12.000 Euro
    Für Zinsersparnisse aus Bezugsvorschüssen bis zu insgesamt 7.300,-- Euro ist kein Sachbezug anzusetzen. Übersteigt der gewährte Bezugsvorschuss diesen Betrag, so ist ein Sachbezug vom übersteigenden Betrag zu ermitteln.
  3. Einbringung des Ansuchens:
    Formblatt auf der Homepage der Bildungsdirektion OÖ, im Dienstweg einzureichen
  4. Beilagen: Wie im Formblatt angeführt; z.B. Jahreslohnzettel oder die letzten 12 Gehaltszettel (auch für Partner)
  5. Rückzahlung: max. 120 Monatsraten
  6. Sicherstellung: Folgende Unterlagen werden bei einem Vorschuss über 7.200 Euro von der Bildungsdirektion angefordert:
  • Versicherungspolizze über eine abgeschlossene Er-, Ablebens- oder Risikoversicherung, die zu Gunsten der Bildungsdirektion OÖ vinkuliert sein sowie eine Selbstmord- und Unanfechtbarkeitsklausel enthalten muss;
  • Höhe der Versicherungssumme (= voller Betrag des Vorschusses) und Laufzeit der Versicherung (= Dauer der Rückzahlung) sowie der Vorlagetermin der Polizze werden von der Bildungsdirektion vorgeschrieben.
  • Bei Nichteinhaltung dieses Termins erlischt das Ansuchen.
  • Beleg über Einzahlung der 1. Versicherungsprämie sowie des Einlösungsbetrages; Prämien müssen selber eingezahlt werden
  1. Nachweis über bestimmungsgemäße Verwendung des Vorschusses:
    Saldierte Rechnungen oder Bankbestätigung über Kreditrückzahlung (jeweils datiert nach Erhalt des Vorschusses) innerhalb der festgesetzten Frist (Originalbelege werden nach Einsichtnahme rückübermittelt).

II. Normaler Bezugsvorschuss

Pragmatische Lehrer und unbefristete Vertragslehrer

  1. Anlass: Unverschuldete Notlage, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Reparatur-, Installations-, Instandsetzungsarbeiten, Autokauf (Eigenbedarf)
  1. Höhe: limitiert mit Höhe des Kostenvoranschlages, max. 7.200 Euro
  1. Einbringung des Ansuchens:
    Formblatt auf der Homepage der Bildungsdirektion für OÖ., im Dienstweg einzureichen
  2. Beilagen: Kostenvoranschlag oder bereits saldierte Rechnung mit Bankbestätigung über Kreditaufnahme sowie Jahreslohnzettel bzw. die letzten 12 Gehaltszettel (auch für Partner)
  3. Rückzahlung: max. 60 Monatsraten
  1. Nachweis über die Verwendung des Vorschusses:
    Saldierte Rechnungen oder Bankbestätigung über Kreditrückzahlung (jeweils datiert nach Erhalt des Vorschusses) innerhalb der festgesetzten Frist
    Keine Versicherungspolizze erforderlich!

III. Bezugsvorschuss für PC-Ankauf

Pragmatische Lehrer und unbefristete Vertragslehrer

  1. Höhe: 1.100 Euro
  2. Einbringung des Ansuchens:
    Auf dem dafür vorgesehenen Formblatt von der Homepage der Bildungsdirektion für OÖ. ist von der Schulleitung zu bestätigen, dass der Computer für den Unterricht benötigt wird.
    Beilagen: Kostenvoranschlag oder bereits saldierte Rechnung mit Bankbestätigung über Kreditaufnahme bzw. Kontoüberziehung
  3. Rückzahlung: 20 Monatsraten
  4. Keine Versicherungspolizze und kein Nachweis über die Verwendung des Vorschusses erforderlich!
  5. Weitere Hinweise:
  • Dieser Vorschuss kann zusätzlich in Anspruch genommen werden.
  • Mehrmaliges Beantragen nach der jeweiligen Rückzahlung ist möglich.

IV. Pensionsvorschuss für Pensionisten

  1. Höhe: je nach zur Verfügung stehender Kreditmittel
  2. Einbringung des Ansuchens:
    formloses Ansuchen direkt an die Bildungsdirektion OÖ
  3. Beilagen: Kostenvoranschlag oder bereits saldierte Rechnung mit Bankbestätigung über Kreditaufnahme
  4. Rückzahlung: max. 48 Monatsraten
  5. Nachweis über die Verwendung des Vorschusses:
    Saldierte Rechnung oder Bankbestätigung über Kreditrückzahlung (jeweils datiert nach Erhalt des Vorschusses) innerhalb der festgesetzten Frist
  6. Weiterer Hinweis:
  • Dieser Pensionsvorschuss kann auch in Anspruch genommen werden, wenn im Aktivstand bereits 3 Bezugsvorschüsse gewährt worden sind.
  • Ein Ansuchen kann nur von pensionierten Beamten gestellt werden.

Freundliche Grüße

Der Bildungsdirektor
HR Mag. Dr. Alfred Klampfer, B.A.

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Besoldungsrecht