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Informationsschreiben zum Schuljahresende

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
office@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 450
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 06/2025

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2025/26
Kernaussagen/Ziele: Informationsschreiben zum Schuljahresende
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 30.06.2025
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
Sehr geehrter Herr Direktor,

vorab bedanken wir uns recht herzlich für die intensive und engagierte Mitarbeit bei der Mindestbedarfsplanung für das Schuljahr 2025/26.

Der Eröffnungsbericht für das kommende Schuljahr mit den wesentlichen Informationen für den Herbst 2025 wird Mitte Juli bereitgestellt. Die neue Version steht dann wie gewohnt im VOBS unter „Service -> Formulare im Landesbereich -> Direktionen: Sammel-Formulare und Schulmeldungen“ zum Download bereit.

Bitte verstehen Sie den früheren Zeitpunkt nicht als Verpflichtung, den Eröffnungsbericht in den Sommerferien fertigzustellen. Die Abgabefristen und Bearbeitungsdetails entnehmen Sie bitte der beigelegten Checkliste zum Jahresablauf.

Erstsprachenunterricht
Bitte beachten Sie dazu das beiliegende Informationsblatt. Als Ansprechperson steht Ihnen Mustafa Can zur Verfügung (mustafa.can@bildung-vbg.gv.at).

Religionsunterricht
Details zum Religionsunterricht entnehmen Sie bitte dem angefügten Informationsblatt. Für weitere organisatorische Fragen stehen die Fachinspektionen der jeweiligen Religionsgemeinschaft zur Verfügung.
NEU in Sokrates:
Ab dem Schuljahr 2025/26 müssen die Stunden in der Lehrfächerverteilung nach Konfession gekennzeichnet werden. Dazu ist die entsprechende Kostenstelle auszuwählen (siehe Anleitung im Anhang).

Pädagogisch-administrative Fachkraft
Die Wochenstunden werden automatisch im Eröffnungsbericht ermittelt. Die Berechnung erfolgt exklusive schulautonomer Klassen und gilt vorerst für ein Jahr. Für eine bezahlte Wochenstunde sind aufgrund des Entfalls der Vor- und Nachbereitung 2 Verwaltungsstunden à 60 Minuten für 36 Schulwochen zu erbringen. Die Aufgaben und Tätigkeiten sind in der Beilage angeführt. Diese Stunden können unabhängig vom Dienstrecht an eine oder zwei Lehrpersonen vergeben oder als Schulleitung selbst beansprucht werden, sofern keine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung besteht.
NEU in Sokrates:
Es ist die entsprechende Tätigkeit (A-Topf bzw. PD-Verwaltung) zu erfassen.

Deutschförderung
Die bisherigen Ressourcenzuteilungsmodelle des Bundes zur Deutschförderung für außerordentliche Schüler/innen sowie zur Förderung des Familiennachzugs aus der Ukraine wurden zusammengeführt. Das Land Vorarlberg ist bei der Vergabe der Deutschförderressourcen an die Schulen bereits bisher teilweise in Vorleistung getreten. Die Zuteilung der Stunden für die verpflichtende Deutschförderung in Deutschförderkursen/-gruppen und Deutschförderklassen bleibt im Schuljahr 2025/26 unverändert und ist dem Eröffnungsbericht zu entnehmen.

Zusätzliche Stunden für MS-Klassen
Die zusätzlichen sechs Jahreswochenstunden werden vom Bund ab sofort erst ab 15 Schüler/innen zur Verfügung gestellt. Diese Lehrpersonalressourcen stehen zweckgewidmet für schulautonome, unterrichtsorganisatorische Maßnahmen an der Mittelschule im Sinne des § 31a SchUG zur Verfügung.

Versetzungen
Unterrichten Lehrpersonen an mehreren Schulstandorten, wird jene Schule als Stammschule zugewiesen, an der die meisten Stunden gehalten werden. Die dienstliche Notwendigkeit ergibt sich aufgrund der verpflichtenden Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen sowie der Ermittlung der Reisegebühren.

Dateneinspielung im SOKRATES
Ab Mitte August 2025 werden die aktuellen Lehrpersonen für das Schuljahr 2025/26 im Sokrates zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie etwaige Fehlbestände an die Abteilung Präs/3 (pr3@bildung-vbg.gv.at).
HINWEIS: Die Verfügbarkeiten von Lehrpersonen mit anderer Stammschule können weiterhin von der Direktion gepflegt werden. Bestehende Verfügbarkeiten werden nicht automatisch gelöscht und sind daher händisch abzugrenzen (Basisdaten -> LehrerInnen -> Verfügbarkeiten pflegen).
ACHTUNG: Karenzierte Lehrpersonen betrifft das nicht – diese müssen an der Schule „verfügbar“ bleiben!

Dateneingabe im SOKRATES – Eröffnungsbericht Herbst 2025
Um Sie bei der Dateneingabe im Sokrates zu unterstützen, haben wir Ihnen im Anhang je Schultyp die wichtigsten Eckpunkte nochmals kurz zusammengefasst. Die aktuelle Hilfestellung zur Pflege der Kostenstellen und Kontingente entnehmen Sie ebenfalls dem Anhang.

Stundenressourcen und Änderungen während des Unterrichtsjahres
Die verfügbaren Wochenstunden für die Unterrichtserteilung an der Schule ergeben sich nach den tatsächlichen Schüler/innenzahlen (die sogenannte Pro-Kopfquote) mit Stichtag am 2. Montag des Unterrichtsjahres. Im Vergleich zum laufenden Schuljahr tritt hier keine Änderung ein. Ein späterer Wegfall oder Zuzug von Schüler/innen löst keine Neubemessung der Stundenressourcen aus.
Zu und Wegzug von Schüler/innen mit SPF, die im Schuljahresverlauf neu hinzukommen, lösen keine automatische Neubemessung des SPF Kontingents aus.

Alle diesbezüglichen Veränderungen müssen deshalb zeitgerecht an die zuständige Diversitätsmanagerin gemeldet werden, sodass eine Neubemessung im Rahmen des verfügbaren Gesamtkontingents erfolgen kann.

Bis zum 29. September sind bitte digital an Präs/3 zu übermitteln:

  • der Eröffnungsbericht (Excel)
  • die von den Lehrpersonen unterschriebenen LTA-Übersicht-Ausdrucke (Scan) im Sokrates: Laufendes Schuljahr -> LehrerInnen -> Lehrtätigkeitsausweis (Übersicht)

ACHTUNG: Bei Teilzeitbeschäftigten muss gegebenenfalls die Unterrichtsverpflichtung angepasst werden, weshalb die Beschäftigung in Prozent sowie die Jahresnorm noch nicht stimmen könnten!

Wir wünschen Ihnen erholsame Ferien und bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!

Bregenz, 30. Juni 2025
Für die Bildungsdirektion
Mag. Anna Matha

Beilagen:
- Checkliste zum Jahresablauf 2025/26
- Infoblatt „Erstsprachenunterricht an APS“
- Infoblatt „Religionsunterricht an APS“
- Aufgaben und Tätigkeiten der pädagogisch-administrativen Fachkraft
- Sokrates-Informationen zum Schuljahresbeginn je Schultyp
- Anleitung zu den Kostenstellen und Kontingenten in Sokrates

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen