Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

BUDGET: Auszahlungshöchstbetrag 2025 für Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand und Investitionen der Bundesschulen sowie Bundesschülerheime

Titel:

BUDGET: Auszahlungshöchstbetrag 2025 für Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand und Investitionen der Bundesschulen sowie Bundesschülerheime

Rundschreiben Nr.:

08/2025

Sachgebiet:

Budget- und Rechnungswesen

Verteilerkreis:

mittlere und höhere Bundesschulen in Kärnten

Personenkreis:

-

Geltung:

2025

Rechtsgrundlage:

BMB-Erlass vom 21.07.2025, Zl. 2025-0.164.005

Kernaussagen/Ziele:

Budgetmanagement

Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:

Klagenfurt, 23.07.2025

Zeitliche Priorisierung:

-

Veröffentlichende Stelle:

Bildungsdirektion für Kärnten

Das Bundesministerium für Bildung hat die Ausgabenhöchstbeträge der Bundesschulen sowie der Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik mit Erlass vom 21.07.2025, Zl. 2025-0.164.005, bekanntgegeben.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die im Erlass enthaltenen Ausführungen über die Einrichtung eines Planungsbeirates, welcher über die beabsichtgten Investitionen beraten soll sowie die Erstellung von Finanzierungsplänen, hingewiesen. Nach Erhalt des Budgets soll im Planungsbeirat über die Verwendung der freien Budgetmittel entschieden werden. Das Protokoll der Planungsbeiratssitzung wird in der Schule aufbewahrt. Vorrangig sind Ausgaben, die die Sicherheit im Schulgebäude gewährleisten, einzuplanen.

Während des Jahres ist mit dem Planungsergebnis ein laufendes Budgetcontrolling durchzuführen. Sollte sich dabei zeigen, dass das zugewiesene Budget aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht ausreichen wird, muss unverzüglich Kontakt mit der BDK aufgenommen und ein Controlling-Bericht übermittelt werden. Der Bericht hat die Fixkosten, das Protokoll der Planungsbeiratssitzung sowie einen Soll/Ist-Vergleich mit Begründung der Abweichung zu enthalten.

Die Bildungsdirektion für Kärnten behält sich vor, sich künftig die Finanzpläne mindestens 2 x järhlich oder anlaßbezogen vorlegen zu lassen.

Mit Schreiben der Bildungsdirektion für Kärnten vom 4.1.2024 wurde das RS Nr. 8/2006 aufgehoben. Künftig erfolgt die Kontrolle bzw. Überprüfung der Lehrplankonformität der Anschaffungen über den Pädagogischen Dienst. Die vergaberechtliche Überprüfung erfolgt stichprobenartig über das Budgetreferat der BDK.

Ergänzend zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung wird von der Bildungsdirektion für Kärnten folgendes festgelegt:

1. Festlegung der Jahresausgabenhöchstbeträge für Investitionen und den betrieblichen Sachaufwand:
Grundsätzlich wird festgehalten, dass mit Ausnahme von außerordentlichen Investitionen sämtliche Ergänzungs- und Ersatzanschaffungen zu Lasten der Ausgabenhöchstbeträge der Schule zu bedecken sind. So hat zum Beispiel der Austausch von Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln, etc. kontinuierlich geplant im eigenen Wirkungsbereich zu erfolgen.

1.1 Schulartenspezifische Kennzahlen:

1.1.1 Berechnung der Jahresausgabenhöchstbeträge für die allgemeinbildenden höheren Bundesschulen (DB 30.02.02.00):

● Grundbetrag: € 27.000,00
½ Grundbetrag für das BG für Berufstätige € 13.500,00

● Steigerungsbetrag:
a) pro SchülerIn: € 74,00
b) pro LehrerIn: € 220,00
d) Schulartenspezifische Erfordernisse:
● Steigerungsbetrag pro SchülerIn mit besonderer musischer Ausbildung € 20,00

1.1.2 Berechnung der Jahresausgabenhöchstbeträge für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (DB 30.02.05.00):
a) Höhere technische Bundeslehranstalten:

● Grundbetrag: € 50.000,00
● Steigerungsbetrag:
a) pro SchülerIn: € 163,00
b) pro LehrerIn: € 220,00
c) Schulartenspezifische Erfordernisse:

● Werkstätten und Labors:
Die Aufteilung des Werkstättenkredites erfolgt im Einvernehmen mit dem Pädagogischen Dienst der BDK.
b) Höhere Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe:
● Grundbetrag: € 20.000,00
● Steigerungsbetrag:

a) pro SchülerIn: € 135,00
b) pro LehrerIn: € 220,00
c) pro SchülerIn, der/die eine Lehranstalt für Mode besucht € 15,00
c) Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen:

● Grundbetrag: € 28.500,00
Gekürzter Grundbetrag HAK 2 Klagenfurt € 19.000,00
● Steigerungsbetrag:
a) pro SchülerIn: € 75,00
b) pro LehrerIn: € 220,00
c) Schulartenspezifische Erfordernisse:

● Betriebswirtschaftliche Zentren:
Grundbetrag: € 1.000,00
● Steigerungsbetrag pro parallel geführtem
Jahrgang bzw. Klasse: € 500,00
Im Jahr 2024 wurde der letzte Durchgang des „HAK Modell: Sonderzuteilung IT-Budget“ beendet. Ab dem Finanzjahr 2025 erfolgt eine jährliche Zuteilung auf alle Standorte verteilt in Form einer Erhöhung des Grund- und Steigerungsbetrages je Schülerin und Schüler.
1.1.3 Berechnung der Jahresausgabenhöchstbeträge für die Bundesbildungsanstalt für
Elementarpädagogik (DB 30.02.06.00)
● Grundbetrag: € 28.000,00
● Steigerungsbetrag:

a) pro SchülerIn: € 110,00
b) pro LehrerIn: € 230,00
c) Schulartenspezifische Erfordernisse:
● Steigerungsbetrag pro Kindergartengruppe € 4.500,00

1.1.4 Zweckgebundene Gebarung (DB 30.02.07.00):
Die Bewirtschaftung der zweckgebundenen Gebarung hat im Wirkungsbereich der Schule zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass in jedem Fall die Ausgaben geplant und durch vorherige Einnahmen gedeckt sind. Gleichzeitig wird festgehalten, dass der gesamte Zahlungsverkehr des Bundes, daher auch Einzahlungen aus der Überlassung von Schulräumen, der Gestattung der Aufstellung von Automaten und Sponsoringbeträge, über die Bundesverrechnung zu erfolgen hat, bei Zutreffen der Voraussetzungen der §§ 128 a und b, zweckgebunden.

1.2 Allgemeine Kennzahlen:

Reinigung:
a) Eigenreinigung: € 0,51 pro m² Reinigungsfläche der von der Schule täglich zu reinigenden Bodenflächen.
b) Fremdreinigung:Höhe des vertraglich vorgesehenen Entgeltes. Dieses enthält die laufenden Unterhaltsreinigungen, die Grund- und Fensterreinigung, aber keine Mehrkosten.
Ein Umstieg auf tageweise Abrechnung der Reinigungsleistung wird empfohlen.

  • Refundierung der Aufwände für Mitverwendungen: Aufgrund der Ausgaben des Vorjahres; diese Beträge werden bei der Schule vorgesehen, an der die LehrerInnen mitverwendet werden.

Miete und Betriebskosten: siehe Z. 1.4
Gebäudeinstandhaltung: € 1,00 pro m². In dieser Pauschale sind u.a. auch die Überprüfungen der Feuerlöscher, der Turngeräte, der Tafeln sowie die Wartung von Klimaanlagen vorgesehen.
● Verträge für Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen
Der Abschluss von Wartungsverträgen liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Um dafür Budgetmittel zugewiesen zu bekommen, müssen Wartungsverträge der BDK zur Genehmigung vorgelegt werden.
In der Anlage wird der Wartungskatalog übermittelt, aus dem ersichtlich ist, welche Wartungen und Überprüfungen von den Schulen zu leisten sind (siehe Beilage 1).
Erfordernisse für die Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung:
Die hierfür erforderlichen Beträge wurden gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung 26.01.2023, Zl. BMBF-2022-0.889.852, ermittelt.
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz:
Die Kosten für die Präventivdienste gemäß Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
werden in der Aufteilung der Ausgabenhöchstbeträge gesondert ausgewiesen (Beilage 3).
Sommerschule:
Für jene Standorte, die eine Sommerschule anbieten, wird der Mehraufwand
nach Vorlage einer Übersicht über die nachweislich getätigten Ausgaben, refundiert.
1.3. Energie

1.3.1 Berechnung der Kreditmittel für Energie

Ermittlung des durchschnittlichen Jahresenergieverbrauchs
Der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch der einzelnen Schulen, getrennt nach Strom und Wärme, wird aufgrund des Durchschnittsverbrauches der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Veränderung der beheizten und mit Strom versorgten Kubatur ermittelt.

1.3.2 Bonus-System
Einsparungen des Energieverbrauchs, sofern sie nicht auf energetische bauliche Maßnahmen bzw. auf Kubaturveränderungen zurückzuführen sind, stehen der Schule anderweitig im Rahmen der Aufwandskredite zur Verfügung. Ein höherer Energie-verbrauch, der nicht auf eine Kubaturveränderung zurückzuführen ist, belastet jedenfalls die Aufwandskredite der Schule.

1.3.3 Festlegung der Kreditmittel
Die Berechnung der Kreditmittel für Strom und Wärme wurde objektweise erstellt und ist aus der Beilage 2 ersichtlich.

1.4. Berechnungsmodelle für Miete und Betriebskosten

1.4.1 Berechnung der Kreditmittel für Miete und Betriebskosten
Der Mietanteil betrifft sowohl die Miete als auch die Betriebskosten. Da die Miete und die Betriebskosten zunächst akontiert und erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden, ergeben sich erst in den Folgejahren entsprechende Differenzen. Diese werden in den Folgejahren nach genehmigter Abrechnung entsprechend durch das Budgetreferat 2a der BDK ausgeglichen (Beilage 4).

1.5 Übersicht über die Jahresausgabenhöchstbeträge
Die Berechnung der Jahresausgabenhöchstbeträge der Schulen ist aus den Beilagen 5a bis 5e zu entnehmen. Die zur Berechnung herangezogenen Aufteilungsschlüssel bei Schulstandortgemeinschaften und Bundes-Schul-Clustern werden in der Beilage 6 dargestellt.

2. Zuständigkeit und Anweisung
Die Schule ist für die gesamte Bewirtschaftung des Jahresausgabenhöchstbetrages verantwortlich.
Über die Bildungsdirektion für Kärnten werden jedoch folgende Bereiche aus organisatorischen bzw. technischen Gründen zentral abgewickelt:
- Reiserechnungen und ÖBB Businesscard

- Kosten für den Mailserver einschließlich Virenschutz, Spamfilter, Datenhousing,
- Kosten für das Verwaltungsnetz,
- Freiwillige Sozialleistungen (Essensbons),
- Kosten für Bundeskurse der Pädagogischen Hochschule.
Die Überwachung der Einhaltung des Jahreskredites ist auch für die obgenannten Bereiche von der Schule kontinuierlich vorzunehmen.

3. Ansparmöglichkeiten

Die Schule hat die Möglichkeit, bis spätestens 15.09.2025 begründete Anträge für Ansparungen bekannt zu geben. Die Bildungsdirektion für Kärnten wird versuchen, die Anträge durch Mehrbedarfe anderer Schulen der gleichen Schulart zu ermöglichen. Im darauffolgenden Kalenderjahr werden diese Kredite den Schulen wieder abgezogen und jener Schule, die die Ansparung beantragt hat, zur Verfügung gestellt. Ansparungen bedürfen prinzipiell der Genehmigung durch die Bildungsdirektion für Kärnten und können nur dann durchgeführt werden, wenn Mehr- und Minderbedarfe bei Schulen vorhanden sind. Ein Anspruch auf eine Ansparung besteht nicht.

Nicht verbrauchte Kreditmittel zum Ende eines Budgetjahres sind keine Ansparungen im Sinne des Punktes 3 und werden nach Maßgabe an die Zentralstelle refundiert.

Des Weiteren wird auf Beachtung nachfolgender Rundschreiben hingewiesen:

RS 26/2024, GZ: 2024-0.392.401 vom 19.06.2024,

Titel: Verrechnung von Kostenbeiträgen für mehrtätige Schulveranstaltungen der Bundesschulen

RS 12/2020, GZ: 2020-0.342.574 vom 05.10.2020,

Titel: Lern- und Arbeitsmittelbeiträge an Bundesschulen

RS 03/2023, GZ: 2022-0.889.852 vom 26.01.2023,

Titel: IT-Betreuung – Anpassung der Abgeltung

Beilagen

Beilagen 1 – 6u

Klagenfurt am Wörthersee, 23.07.2025

Für die Bildungsdirektorin
MMag. Siegfried Torta

F.d.R.d.A.

Wedenig-Kohl

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen