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Ausser Kraft getreten

Unterricht in Wirtschaftsinformatik an Lehranstalten für Humanberufe

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 21.474/20-II/4/99
Sachbearbeiterin: MR Dkfm. Mag. Renate Lehmann
Telefon: 531 20-4317
Telefax: 531 20-4130

Verteiler: VII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten; Personalwesen
Inhalt: Unterricht in Wirtschaftsinformatik an Lehranstalten für Humanberufe
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 36/1999 (BMBWF)

Alle Landesschulräte
Stadtschulrat für Wien

Mit GZ 10.160/38-II/10/96 vom 3. Juli 1996 wurde der Lehrgang" Wirtschaftsinformatik für Lehrer/Innen an Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, Mode und Bekleidungstechnik, Tourismus und Sozialberufe" als Lehrgang gemäß § 125 Abs. 1 und 2 SchOG an den Pädagogischen Instituten eingerichtet (Änderung der Prüfungsordnung mit GZ 10.160/33-II/10/98). Die erfolgreiche Ablegung der im Rahmen diese Lehrgangs vorgesehenen Prüfung befähigt in besonderer Weise, die entsprechenden Unterrichtsgegenstände an Lehranstalten für Humanberufe zu unterrichten.

Mit der Lehrplanverordnung für die Berufspädagogischen Akademien, BGBl. Nr. 624/1996, wurden auch in die Lehramtsausbildung für Textverarbeitung Inhalte der Wirtschaftsinformatik aufgenommen. Für Textverarbeitungslehrer/Innen, die nach früheren Lehrplänen ausgebildet wurden, wird seit dem Wintersemester 1998/99 an der Berufspädagogischen Akademie als Studienversuch ein Lehrgang für Wirtschaftsinformatikfür Lehrer/Innen der Textverarbeitung geführt.

Daraus ergeben sich folgende Einsatzmöglichkeiten von Textverarbeitungslehrern/Innen für den Unterricht in Wirtschaftsinformatik an Lehranstalten für Humanberufe:

Textverarbeitungslehrer/Innen, die nach dem Lehrplan 1996 ausgebildet wurden, sowie Textverarbeitungslehrer/Innen, die den Lehrgang an der Berufspädagogischen Akademie erfolgreich absolviert haben, sind befähigt, den Unterrichtsgegenstand"Wirtschaftsinformatik" im I. Jahrgang bzw. in der 1. Klasse der Lehranstalten für Humanberufe ohne ergänzende Ausbildung zu unterrichten.

Für den Unterricht in Wirtschaftsinformatik in höheren Jahrgängen bzw. Klassen sowie für den Zugang zum Lehrgang für den Ausbildungsschwerpunkt "Medieninformatik" sind jedoch ergänzend folgende Teile des an den Pädagogischen Instituten geführten Lehrganges "Wirtschaftsinformatik fürLehrer/Innen an Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, Mode und Bekleidungstechnik,Tourismus und Sozialberufe" zu absolvieren:

Modul 6: Programmierung und Anwenderprogrammierung

Modul 9: Neue Technologien, Methodik und Didaktik des EDV-Unterrichts

erweitert um folgende Inhalte:

Entscheidungskriterien für den Computerkauf,

Soziale Auswirkungen der Telekommunikation,

Gesellschaftliche Aspekte der Informationstechnologien.

Die Lehrgangsprüfung ist in folgenden Teilbereichen gemäß Abschnitt VII Prüfungsordnung zu absolvieren:

Hausarbeit oder Projektarbeit;

Präsentation der Hausarbeit/Projektarbeit;

Fachgespräch.

Wien, 13. September 1999

Für die Bundesministerin:
i.V. Schönauer-Janeschitz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen