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Ausser Kraft getreten

Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs "BINDUNG OK? -AKTION SICHER SKIFAHREN" "SKI OK? - AKTION SICHER SKIFAHREN"

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 38.252/1-V/9/99
Sachbearbeiter: MinRat Mag. Ewald BAUER
Telefon: 01/531 20-2238
Telefax: 01/531 20-2599
E-Mail: ewald.bauer@bmuk.gv.at

Verteiler: VII/1
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Leibesübungen, Sicherheit
Rechtsgrundlage: § 13 SCHUG, Schulveranstaltungsverordnung
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 58/1999 (BMBWF)

Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
Direktionen der Zentrallehranstalten (einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Zentrallehranstalten)
Direktionen der Pädagogischen Akademien

Aus den Analysen von Ski- und Snowboardunfällen ist bekannt, dass im Skilauf neben einer richtig eingestellten Sicherheitsbindung auch ein gut gewarteter Ski das Unfallrisiko vermindert. Mit Hinweis auf diese eindeutigen Erkenntnisse ist es dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gelungen, den Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) zur Mitarbeit an Sicherheitsaktionen im Bereich des Skilaufs zu gewinnen.

Mit dem VSSÖ wurde vereinbart:

  1. Die Aktionen "BINDUNG OK? - AKTION SICHER SKIFAHREN" und "SKI OK? - AKTION SICHER SKIFAHREN" werden über dem Fachhandel abgewickelt.
  2. Es darf für die Aktion "BINDUNG OK? - AKTION SICHER SKIFAHREN" ein Spesenersatz (1999: ATS 25,--) eingehoben werden. Diese Pauschale umfasst die Übernahme von Ski- und Skischuhen, deren Beurteilung im Hinblick auf die Anforderungen bei einer Wintersportwoche, sowie die praktische Überprüfung und Einstellung der Skibindung.
  3. Alle darüber hinausgehenden Arbeitsleistungen (z.B. Montage, Neuanpassung an Skischuhe,...), die infolge einer mangelhaften Ausrüstung notwendig werden, wären daher durch die Erziehungsberechtigten bzw. die SchülerInnen gesondert zu bestellen und getrennt zu bezahlen.
  4. Für die Aktion "SKI OK? - AKTION SICHER SKIFAHREN" darf ein Spesenersatz
    (1999: ATS 99,--) eingehoben werden. Das Skiservice beinhaltet: Kanten schleifen, Belag schleifen und Wachsen.
  5. VORGANGSWEISE:
    Von der Schule sind die Gutscheine in der nötigen Anzahl zu vervielfältigen, mit einem Schulstempel zu versehen und an interessierte Schüler auszugeben. Die Schüler sind durch diese Gutscheine berechtigt, an den Aktionen teilzunehmen.
  6. Um der erhöhten Beanspruchung des Sportartikelfachhandels in der Vorweihnachtszeit Rechnung zu tragen, können derartige Überprüfungen in der Zeit vom 26. November 1999 bis 10 Jänner 2000 nicht durchgeführt werden.

Da durch ähnliche Aktionen in den letzten Jahren Verletzungen und Unfälle, die kausal mit überaltertem oder nicht funktionstüchtigem Material zusammenhängen, immer weniger geworden sind, ersucht das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien, die Direktionen der Pädagogischen Akademien und die Zentrallehranstalten, einschließlichder land- und forstwirtschaflichen Zentrallehranstalten, diese Aktionen zu unterstützen,die beiliegenden Gutscheine samt Händlerliste zu vervielfältigen und den Kustoden für Leibeserziehung zur Verfügung zu stellen.

Hiermit tritt das Rundschreiben Nr. 118/1990 außer Kraft.

Wien, 11. November 1999

Für die Bundesministerin:
Dr. REDL

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten