Richtlinien für die Benützung von Kraftfahrzeugen des Bundes; Geschäftszahl: 19.000/18-Z/1e/2000; Sachgebiet: Verwaltungsorganisation; Geltung: unbefristet; Rundschreiben Nr. 44/2000 An alle Dienststellen (Verwaltungsbereich Wissenschaft) Geltung: baw.unbefristet Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung Z/1e, erlaubt sich in der Beilage die Neufassung des Rundschreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. Mai 2000, GZ 01 1103/1-II/1/00/2, betreffend die aktualisierte Gesamtversion der Richtlinien für die Benützung von Kraftfahrzeugen des Bundes, mit dem Ersuchen um allfällige zuständige Beachtung zu übermitteln. Beilage Wien, 14. August 2000 Für die Bundesministerin: i.V. Mag. FUCHS F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation