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Ausser Kraft getreten

Richtlinien für den Umgang mit gefährlichen Abfällen an Schulen Entsorgungserlass

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Informationserlass: Umgang mit Chemikalien
an österreichischen Schulen (BMBWF-17.100/0001-I/2019 v. 13.4.2019), danach durch Rundschreiben Nr. 17/2022 ; 2022-0.503.537 ; Rundschreiben für den Umgang mit Chemikalien an österreichischen Schulen

Geschäftszahl: 12.160/11-I/7/2001

Sachbearbeiter/in: MR Dr. Maria ZADRAZIL
Abteilung I/7
Tel.: 01/53120-4613
Fax: 01/53120-4605

Verteiler N
Sachgebiet: Schuleinrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb
Inhalt: Aufbewahrung, Wiederaufbereitung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Geltung: unbefristet
Angesprochener Personenkreis: Kustoden für Chemie bzw. Physik/ Chemie an allgemein bildenden Schulen

Rundschreiben Nr. 22/2001 (BMBWF)

Alle
Landesschulräte
und
alle Direktionen der Höheren Internatsschulen

Hiermit erfolgt eine Neuverlautbarung des zuletzt unter GZ. 12.160/5-I/7/1993 vom 5. Juli 1993 ergangenen Rundschreibens Nr. 82/1993, welches somit außer Kraft tritt.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt in der Anlage den Erlass zur Entsorgung von Chemikalien aus den Bereichen Chemie bzw. Physik/Chemie an allgemein bil-denden Schulen (Entsorgungserlass).

Zweck dieses Erlasses ist die Minimierung der Gefahren für Mitwelt und Umwelt im Schulbereich; er stellt somit einen Beitrag zur Umwelterziehung dar. Er regelt die Aufbewahrung, Wiederauf-bereitung und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Schulen.

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, alle allgemein bildenden Schulen, insbesondere alle Lehrer für Chemie bzw. Physik/Chemie zur Mitwirkung bei der Realisierung des Erlasses einzuladen. Bei Bedarf hat die Schulbehörde 1. Instanz jeder Schule eine Abfallbesitzer-Nummer zuzuweisen; welche bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landes-regierung zu beantragen ist.

Was die allgemein bildenden höheren Schulen anlangt, so werden die Landesschulräte (Stadtschul-rat für Wien) schließlich ersucht, Vorkehrungen für den regelmäßigen Abtransport gefährlicher Ab-fälle durch konzessionierte Entsorgungsunternehmen zu treffen, soweit dies nicht schon geschehen ist.

Anlage: Entsorgungserlass, 325 KB (pdf, 325 KB)

Wien, 27. Juni 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. ZADRAZIL

F.d.R.d.A.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulerrichtung, -einrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb