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Ausser Kraft getreten

Euro(€)-Umstellung mit 2. Juli 2001 Auswirkungen auf die vollanweisenden Organe und Buchhaltung

Geschäftszahl: 14.180/24-Z/A/6a/2001
Sachbearbeiterin:
Krystyna WEISS
Abteilung Z/A/6b
Tel.: 01/53120/4319
Fax: 01/53120/4504
Krystyna.Weiss@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 35/2001 (BMBWF)

Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Auswirkungen der Euro(€)-Umstellung
Geltung: Rechnungsjahr 2001-2002

Herrn Leiter der Sektionen I – VI,
allen Gruppenleitern/-leiterinnen
allen kreditführenden Abteilungen
im Hause

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Zl 63 2000/2-VI/3/01 vom 21. Mai 2001 erste Informationen über die Auswirkungen auf die vollanweisenden Organe und die Buchhaltung mitgeteilt.

Nachstehend werden auszugsweise die für die anordnungsbefugten Organe (Haushaltsabteilungen, kreditführenden Abteilungen) und anweisenden Organe relevanten Bestimmungen weitergeleitet:

1. Grundsätzliche Feststellungen

Die Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) wird mit 2. Juli 2001 für das Finanzjahr rückwirkend mit 1. Jänner 2001 auf den Euro (€) umgestellt, wobei die Erlassung von Bestellscheinen, Zahlungs- und Verrechnungsaufträge (ZVA) und sonstigen Verrechnungen nach wie vor in ATS erfolgen kann. Unabhängig davon stehen die gespeicherten Daten in ATS und in € zur Verfügung.

Die Monatskreditanforderungen können noch in ATS erfolgen!

Die im real-time erfolgende Prüfung des Jahresverfügungsrestes (JVR), Jahresbetragsrestes (JBR) und des Monatsbetragsrestes (MBR) wird ab 2. Juli 2001 in € durchgeführt. Der Zahlungsverkehr wird ab dem 2. Juli 2001 wie bisher in ATS abgewickelt. Allfällige €- bzw. Fremdwährungsüberweisungen ins Ausland bleiben unberührt. Die Sub- und Nebenkonten werden erst ab 1. Jänner 2002 auf € umgestellt.

Wegen des Einsatzes von neuen €-konformen Zahlungsverkehrsprogrammen (EDIFACT V3) können Terminaufträge (Zahlung nicht vor dem .....) vorübergehend nur maximal 1 Monat im Voraus erfasst werden (Termineingabe in der AK-Eröffnung).

Kassen-, Zahlstellen- und sonstige Abrechnungen ab dem 2.7.2001 haben nach wie vor in ATS zu erfolgen (automatische Umrechnung).
Der Datenaustausch mit allen Applikationen (z.B. Besoldung) erfolgt auf ATS-Basis mit €-Umrechnung in der Haushaltsverrechnung (HV).

Im Rahmen des Bundes-Verrechnung-Information (BVI) sind sowohl €- als auch ATS-Abfragen bereits seit geraumer Zeit verfügbar.

2. €-Umstellung in anderen Bereichen

Die Umstellung auf den € im Bahrzahlungsverkehr (Zahlungs/Zahlstellen der Buchhaltungen und Kassen), bei den Kassen der (teil-)anweisenden (anweisungsermächtigten) Organe und in der Sachenverwaltung (Inventar/Material/Liegenschaftsverwaltung) erfolgt mit 1. Jänner 2002.

Dazu ergehen noch gesonderte Informationen.

Wien, 7. Juni 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Nagler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen