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Ausser Kraft getreten

Euro(€)- Umstellung mit 2. Juli 2001 Auswirkungen auf die vollanweisenden Organe und Buchhaltung

Geschäftszahl: 14.180/29-Z/A/6a/2001
Sachbearbeiterin: Krystyna WEISS
Abteilung Z/A/6b
Tel.: 01/53120/4319
Fax: 01/53120/4504
Krystyna.Weiss@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 40/2001 (BMBWF)

Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Auswirkungen der Euro(€)-Umstellung - weitere Information
Geltung: Rechnungsjahr 2001-2002

Herrn Leiter der Sektion I-VI,
allen Gruppenleitern/-leiterinnen
allen kreditführenden Abteilungen
Buchhaltung
im Hause

Das BMF hat mit der Z 63 1900/8-VI/3/01 vom 20. Juni 2001 eine weitere Information (erste Information Z 63 2000/2-VI/3/01 vom 21. Mai 2001 vom BMBWK verlautbart mit RS Nr. 35/2001, Zl 14.180/24-Z/A/6a/01) über die Auswirkungen auf die vollan-weisenden Organe und die Buchhaltung mitgeteilt. Mit dem gegen-ständlichen Rundschreiben, welches die obzitierte erste Information einschließt, werden auszugs-weise für die anordnungs-befugten Organe (Haushaltsab-teilungen, kreditführenden Abteilungen) und anweisenden Organe des Kapitels 12 (Bereich Bildung und Kultur) weitere relevante Punkte weitergeleitet (bei Bedarf stellt die Abteilung Z/A/6 gerne Kopien des Original-rundschreibens des BMF zur Verfügung):

Zeitpunkt der Euro (€)-Umstellung

Der Zeitpunkt der Umstellung der HVB auf €, von der die haushaltsleitenden und vollan-weisenden Organe sowie deren Buchhaltungen betroffen sind, ist der 2. Juli 2001.

Die Verrechnung der „ teil“-anweisenden Organe (§ 5 Abs. 2 Z 5 BHG – anweisungsermächtigte Organe, kassenführende Dienststellen) durch ihre Kassen kann bis zum 1.1.2002 noch in ATS weitergeführt werden; eine frühere €-Umstellung ist aber möglich.

Die Verrechnung bei den Zahlstellen hat jedenfalls noch bis 31.12.2001 in ATS zu erfolgen.

Informationen zur €-Umstellung bei den Kassen und Zahlstellen ergehen gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.

Die €-Umstellung gilt auch für alle in die HVB einbezogenen sonstigen Rechtsträger und Gebarungen, die dem DKZ-Bereich zugeteilt sind.

Ablauf der Gebarungsumstellung

Die Gebarung des gesamten Finanzjahres 2001 wird automatisch durch die zentrale EDVA rückwirkend mit 1. Jänner 2001 auf € umgestellt. Das heißt, dass beginnend mit den Jahresendeüber-trägen vom Finanzjahr 2000 auf 2001 jede einzelne Buchung des Jahres 2001 auf € umgerechnet wird; dies gilt auch für die simultanen Buchungen für den Auslaufzeitraum 2000.

Durch die Umrechnung jeder einzelnen Buchung in € entsteht mit Stand vom 30. Juni 2001 für die Konten aller Verrechnungskreise ein paralleler €-Salden/Bewegungs-Bestand, der alle Buchungen bis einschließlich 30. Juni 2001 enthält. Dieser €-Bestand wird ab 2. Juli 2001 für die Fortsetzung der Verrechnung (nunmehr) in € herangezogen.

Die Umrechnung erfolgt auch hinsichtlich der Ph 1 und Ph 9, wodurch bisher auf volle ATS (1.000 ATS, 100 ATS, 10 ATS) lautende Beträge zu unrunden €-Beträgen führen; dies gilt allerdings nur für das Finanzjahr 2001 (oder Teile davon).

Anforderungen im Gebarungsvollzug

Auch wenn die Buchungswährung ab dem 2.7.2001 der € ist, kann die Erlassung von Gebarungsanordnungen (ZVA, Verpflichtungen aus Bestellungen, Eingehen von Schulden, Aufstellung von Forderungen udgl.), dort wo der Bezug zu ATS-Belegen besteht, weiterhin in ATS erfolgen.

Diese Vorgangsweise kann, solange noch Belege den Anordnungen zu Grunde liegen die in ATS ausgestellt sind, bis in das Finanzjahr 2002 beibehalten werden.

Dauer-ZVA

Bestehende Dauer-ZVA können weiterhin dem Gebarungsvollzug zugrundegelegt werden.

Lauten diese auf ATS, so sind sie mit 31.12.2001 einzustellen und ab dem 1.01.2002 in einer €-Verrechnungsweisung zu erstellen. ZVA in Währungen der Teilnehmerländer (z.B. DEM, FRF) an der WWU sind nur mehr bis 31.12.2001 zulässig.

Abrechnung von Kassen, Zahlstellen und anderen

Die Abrechnung dieser Stellen kann für das Finanzjahr 2001 noch in ATS erfolgen. Für das Fi-nanzjahr 2002 hat die Abrechnung in € zu erfolgen. Ausgenommen hievon sind die Zahlungsstellen der Buchhaltungen und die Zahlstellen während der Doppel-Bahrzahlungsphase vom 1.01.2002 bis 28.02.2002, die noch in ATS abrechnen dürfen.

Zahlungsverkehr

Die Umstellung auf den € mit 2.07.2001 hat keine Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr, der nach wie vor in ATS, in € oder in Fremdwährung erfolgen kann.

Ab dem 1.01.2002 sind keine Überweisungen in ATS und in den ursprünglichen Währungen der Teilnehmerländer an der WWU mehr zulässig. ATS-Erlagscheine werden bis Ende Februar 2002 von der ÖPSK akzeptiert und dem bezogenen Konto in € gutgeschrieben. Die für den Überweisungsverkehr erforderlichen €-Formulare (z.B. €-Erlagscheine) sind rechtzeitig zu besorgen, sodass sie schon vor dem 1.01.2002 verfügbar sind.

Vorrätige Barzahlungsformulare (z.B. Einzahlungsbestätigungen) können aufgebraucht werden, allerdings ist der ATS-Bezug durch Korrektur auf € zu ändern.

Die Umstellung der PSK-Sub- und Nebenkonten auf € erfolgt mit 1.01.2002 durch die ÖPSK.

Bei Zahlungsaufforderungen mit Fälligkeitstermin im Jahre 2002 ist bereits der neue €-Erlagschein beizuschließen.

Monatsnachweisungen

Die Monatsnachweisungen für Juli 2001 und danach werden wie in einer Übergangsphase sowohl in € als auch in ATS erstellt und standardmäßig versendet. Sukzessive werden die ATS-Auswertungen reduziert und nur mehr €-Auswertungen verschickt.

Monatsanforderung

Die Monatsanforderungen im Jahr 2001 können weiterhin in ATS erfasst werden.

Abfragen

Die parallele Führung von ATS- und €-Beständen – gilt für das Jahr 2001 und für das Jahr 2002 – ermöglicht Abfragen nach diesen Kriterien.

Im Rahmen des BVI sind sowohl € als auch ATS-Abfragen bereits seit geraumer Zeit verfügbar.

Glättungsregeln

Alle bisher in vollen ATS-Beträgen ausgesprochene Wertgrenzen (betraglich limitierte Anordnungsbefugnis, Nebenkonto-Limit, Bestellungsbagatellgrenze, Kassensicherheitsbestimmungen udgl.) werden ab 1.01.2002 durch Wegfall der Einerstelle allerdings auf €-Basis ersetzt (z.B. 7.500 ATS entspricht 750 €). Dies gilt ab dem Jahre 2002 für die Aufgrund der BHV vorgegebenen oder von den Dienststellen festgelegten Wertgrenzen.

Abkürzungen:
€ Euro
ATS Österreichischer Schilling
BHG Bundeshaushaltsgesetz
BHV Bundeshaushaltsverordnung
BMBWK Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
BMF Bundesministerium für Finanzen
BVI Budget-Verrechnung-Information
DKZ Dienststellenkennzahlen
DEM Deutsche Mark
EDVA Eingabe in die Datenverarbeitungsanlage des Bundes
FRF Französischer Franc
HVB Haushaltsverrechnung des Bundes
ÖPSK Österreichische Postsparkasse
Ph Phase
WWU Wirtschafts- und Währungsunion
Z Zahl, Ziffer
ZVA Zahlungs- und Verrechnungsauftrag

Wien, 10. Juli 2001

Dr. Nagler eh.

F.d.R.d.A.:
Eder

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen