Gewährung von Geldaushilfen aus Anlass der Geburt eines Kindes – Erhöhung und Neufassung der Richtlinien – Korrektur Geschäftszahl: 466/23-III/C/02 Verteiler: VII, NSachgebiet: PersonalwesenInhalt: Geldaushilfen anlässlich der Geburt eines Kindes – Erhöhung Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 4 GG 1956 § 25 Abs. 5 VBG 1948 Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 32/2002 An alleDienststellen In Korrektur eines Redaktionsfehlers wird das ho. Rundschreiben Nr. 28/2002, GZ 466/13-III/C/02, im Punkt 1), 1. Absatz, dahingehend abgeändert, dass der letzte Satz wie folgt zu lauten hat: „Eine Überschreitung dieser Bezugshöhe, die € 22 nicht übersteigt, ist nicht in Anschlag zu bringen“. Wien, 2. Juli 2002 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen