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Ausser Kraft getreten

Schulmilchaktion; Organisation mit Unterstützung durch die Europäische Union

Außer Kraft getreten. Aktuelle Informationen zum EU-Schulprogramm Obst und Gemüse und Milch sind auf der Webseite Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (bml.gv.at) zu finden

Geschäftszahl: 36.627/2-V/2/2002
Sachbearbeiter: MR Mag. F.J. Chisté
Abteilung V/2(V/3)
Telefon: 01/531 20-2530
Fax. 01/531 20-2599

Verteiler: VI A und VII A
Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten
Gegenstand: Schulmilchaktion (Organisation, Verpflichtungserklärung)
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 36/2002 (BMBWF)

Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)
Direktionen der Zentrallehranstalten (einschl. der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen)
Direktionen der Übungsschulen an den Pädagogischen Akademien

In Abänderung (Aktualisierung) des Rundschreibens Nr. 87/1995, GZ Nr. 36.627/302-V/3/95, vom 29. Dezember 1995 (Schulmilchaktion: Neuorganisation aufgrund der Unterstützung durch die Europäische Union) wird Folgendes bekannt gegeben:

Die Schulmilchaktion – mit der Abgabe von Milchprodukten an Schulen – wird im Interesse der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche durchgeführt.

Das Bildungsressort hat zur Förderung der Aktion in Erlässen laufend Hinweise für die Organisation gegeben und im Zusammenhang mit der Beachtung von Themen der Ernährung im Rahmen der Gesundheitserziehung/Gesundheitsförderung die Bedeutung des Milchkonsums für die Gesunderhaltung der Schüler/innen hervorgehoben.

Die Schulmilchaktion in Österreich wird von der Europäischen Union finanziell gestützt. Demnach hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse eine Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für an Schüler/innen abgegebene Milchprodukte (Schulmilch-Beihilfen-Verordnung 2001 – SBV), BGBl.II Nr. 413/2000, geändert durch VO BGBl.II Nr. 316/2001, erlassen.

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme der EU-Stützungen für die in der Verordnung genannten Erzeugnisse durch die Begünstigten (Schulmilchempfänger) ist nun Folgendes erforderlich:

Die an der Aktion teilnehmenden Schulen haben

1. eine Verpflichtungserklärung abzugeben;
2. Kontrollen durch Prüforgane (des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Agrarmarkt Austria (AMA) und der Europäischen Gemeinschaft) zu ermöglichen.

Die Verpflichtungserklärung ist von der an der Aktion teilnehmenden Schule einmal auszufüllen. Liegt eine Verpflichtungserklärung in der AMA auf, so sind in den Folgejahren nur die Angaben zur Berechtigungsgrundlage (Schuladresse, Schulkennzahl, Schüler/innenzahl, Schultage je Monat und Höchstmenge je Monat) der AMA zu übermitteln.

Mit der Unterschriftsleistung kann laut Verordnung in der Schule Folgendes überprüft werden:

  • die Einhaltung des Höchstpreises bei Schulmilchprodukten;
  • die Einhaltung des Höchstbezuges der beihilfenfähigen Produkte von 0,25 l je an der Schule eingeschriebene/n Schüler/in und Schultag;
  • dass die Schulmilchprodukte nur an Kinder/Jugendliche abgegeben werden, die regelmäßig eine Schule bzw. einen Kindergarten (Einrichtung) besuchen;
  • dass die Schulmilchprodukte nicht für die Zubereitung von Mahlzeiten in der Schule verwendet werden.

Den Kontrollorganen ist der Zutritt in den Schulen zu gestatten.

Im Hinblick darauf werden die Bundesschulen ermächtigt, die Verpflichtungserklärung der Schule gemäß § 7 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gewährung von Beihilfen für an Schüler/innen abgegebene Milchprodukte (Schulmilch-Beihilfen-Verordnung 2001 -SBV), BGBl.II Nr. 413/2000, i.d.F. BGBl.II Nr. 316/2001, abzugeben.

Die Landesschulräte (der Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, diese Ermächtigung den Bundesschulen im do. Bereich bekanntzugeben.

Ferner wird mitgeteilt, dass die Ämter der Landesregierungen von dieser Ermächtigung im Hinblick auf eine gleichgerichtete Veranlassung bezüglich der Begünstigten (Schulmilchempfänger) in ihrem Zuständigkeitsbereich in Kenntnis gesetzt wurden.

Auskünfte zur Durchführung der Schulmilchaktion geben die befassten Ministerien und insbesondere die Agrarmarkt Austria (AMA), 1200 Wien, Dresdner Straße 70 – und zwar:

Frau Mag. Maria BAUERNFRIED, Tel.: 33151/420 zu Themen des Marketings /Management für Milchprodukte – und Dipl.-Ing. Werner KRIEGL Tel.: 33151-323 zu Fragen der Organisation der Schulmilchaktion.

Wien, 19. August 2002

Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. CHISTÉ

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten