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Ausser Kraft getreten

Einführung eines Zusatzes zum Diplomprüfungszeugnis (Diploma Supplement) an Akademien

Außer Kraft getreten (Hochschulgesetz 2005)

13.480/1-Z/10/2003
Sachbearbeiter/in: Mag. Andrea GÖTZ
DW: 531 20-2365
Fax: 531 20-81-2365

Rundschreiben Nr. 10/2003 (BMBWF)

Verteiler: Alle Pädagogischen Akademien
Alle Religionspädagogischen Akademien
Sachgebiet: Schulrecht
Inhalt: Einführung eines Zusatzes zum Diplomprüfungszeugnis an Pädagogischen und Religionspädagogischen Akademien
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen), BGBl. III Nr.71/1999
angesprochener Personenkreis: Direktoren und Studienkommissionen Pädagogischer und Religionspädagogischer Akademien

In dem von Österreich ratifizierten Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen), BGBl. III Nr. 71/1999, verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, die Verwendung des „Diploma Supplement“ zu fördern (Art. IX.3).

Das „Diploma Supplement“ wurde, ausgehend von Vorarbeiten der UNESCO und des Europarates, 1996 bis 1998 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe dieser beiden Organisationen und der Europäischen Kommission entwickelt.

Der Anhang zum Diplom soll

- die Transparenz in der Hochschulbildung fördern
- helfen, mit dem raschen Wandel bei den Qualifikationen und Bildungssystemen Schritt zu halten
- die Mobilität fördern
- den Zugang zur Bildung und das lebenslange Lernen erleichtern
- die akademische und berufliche Anerkennung erleichtern
- für BürgerInnen, ArbeitgeberInnen und Bildungseinrichtungen von Nutzen sein
- eine sachkundige Beurteilung von Qualifikationen fördern
- den Erwerb von Qualifikationen für Studierende attraktiver machen.

Die Arbeitsgruppe sprach folgende Empfehlungen aus:
- vorteilhaft wäre eine automatische Ausstellung der Anhänge;
- die Anhänge sollten der Grundstruktur entsprechen;
- die Anhänge können für jede Qualifikation und jeden Fachbereich sowie für jede Art von Einrichtung jeder Größenordnung verwendet werden;
- es empfiehlt sich, ECTS-Abschriften in die Anhänge aufzunehmen;
- die Anhänge können in mehr als einer Sprache herausgegeben werden.

In Österreich wurde das „Diploma Supplement“ bereits im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen implementiert und soll nunmehr auch an den (Religions) Pädagogischen Akademien umgesetzt werden.

In der Beilage wird daher das Muster eines Anhanges zum Diplomprüfungszeugnis (Erstausbildung) übermittelt, welches auf Vorarbeiten einer von der Bundesleitungskonferenz der Pädagogischen Akademien eingesetzten Arbeitsgruppe basiert. Dieses Muster entspricht der vorgegebenen Grundstruktur und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise zur Umsetzung der Zielvorgaben von Transparenz und Vergleichbarkeit ist den AbsolventInnen der Diplomstudien (Erstausbildung) auf Antrag oder allenfalls von Amts wegen ein Anhang zum Diplomprüfungszeugnis ausschließlich nach diesem Muster auszustellen.

Der Anhang enthält einerseits generelle Angaben zur Ausbildung, andererseits individuelle Angaben zur/zum Studierenden bzw. ihres/seines Ausbildungsganges. Dementsprechend sind lediglich die im Muster grau unterlegten Felder individuell auszufüllen.

Beilage

Wien, 6. Juni 2003

Für die Bundesministerin:
Mag. GÖTZ

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht