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Ausser Kraft getreten

Sonderurlaub

Außer Kraft gesetzt durch Rundschreiben Nr. 24/2007 ; Geschäftszahl: BMUKK-466/0012-III/9/2007 ; Sonderurlaub

Geschäftszahl: 466/24-III/14/2003
Sachbearbeiter/in: Eberhard König
Abteilung III/14
Concordiaplatz 1 1010 Wien
DW: 531 20-3686
Fax: 531 20-81 3686
eberhard.koenig@bmbwk.gv.at
www.bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 35/2003 (BMBWF)

Verteiler: VII,N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Sonderurlaub
Rechtsgrundlage: § 74 BDG, § 29 VBG
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bietet bis zur Neuorganisation der Grundausbildung „Crashkurse“ für die jeweiligen Bediensteten an, deren Ausbildungsphase bis Juni 2004 beendet sein würde.

Da bei diesen Kursen die Stoffmenge der einzelnen Prüfungsfächer drastisch reduziert ist, wird in Abänderung des Rundschreibens Nr. 29/2002 die Dauer des „Prüfungsurlaubes“ auf 5 Arbeitstage verkürzt.

Dieses Rundschreiben gilt bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten.

Wien, 13. November 2003

Für die Bundesministerin:
Rötzer

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen