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Ausser Kraft getreten

Österreichische Schulstatistik 1997/98 – Erhebung für den Bereich der Berufsschulen (BS)

Geschäftszahl: 13.002/30-36/97
Sachbearbeiter: Josef Steiner
Tel.: 531 20-3530

Verteiler: VII
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Schulstatistik, Erhebung an Berufsschulen, Formulare 1997/98
Geltung: Schuljahr 1997/98
Rechtsgrundlage: § 5 Bundesstatistikgesetz 1965
Angesprochene Personen: Schulaufsicht für die Berufsschulen

Rundschreiben Nr. 51/1997 (BMBWF)

Abteilung Präs. 5 (36) - Bildungsökonomie und Statistik

An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheitengibt hiermit nachstehende Richtlinien für die Durchführung der Erhebung zur amtlichen Schulstatistik 1997/98 bekannt und übermittelt in der Beilage Musterexemplare der Erhebungsdrucksorten:

1. Grundsatz:

Die Daten für die Österreichische Schulstatistik sind gemäß § 5 des Bundesstatistikgesetzes 1965 in allen Schulen des do. Aufsichtsbereiches zu erheben.

2. Formularaussendung:

Die Aussendung der Erhebungsdrucksorten erfolgt analog zu den Vorjahren durch das Österreichische Statistische Zentralamt direkt an jede einzelne Schulleitung.

Die Schulformensystematik für das laufende Schuljahr ist ebenfalls den Erhebungsunterlagen beigeschlossen, die früher übliche Verlautbarung als Sondernummer zum Verordnungsblatt entfällt aus wirtschaftlichen Überlegungen.

Exposituren, dislozierte Klassen und Außenstellen von Schulleitungen werden nicht direkt mit Drucksorten der Österreichischen Schulstatistik beliefert, die Zusendung erfolgt in diesen Fällen ausschließlich über die Schulleitung der jeweiligen Stammschule. Die entsprechenden Meldungen sind jedoch mit den jeweils zugeteilten Drucksorten für alle dislozierten Standorte gesondert zu erstatten.

3. Stichtage und Einsendetermine:

3.1 Stichtage für die Lehrertabelle auf der Rückseite des
Mantelbogens:

für ausschließlich
ganzjährige Berufsschulen: 1. Oktober 1997

für alle anderen
Berufsschulen: 1. März 1998

3.2 Stichtage für den Statistischen Schulbogen :

für ganzjährige
Berufsschulen: 1. Oktober 1997

für lehrgangsmäßige
Berufsschulen: Beginn der 2. Lehrgangswoche

für saisonmäßige
Berufsschulen: Beginn der 2. Unterrichtswoche

3.3 Einsendetermine:

für Berufsschulen mit ausschließlich
ganzjähriger Organisationsform: 16. November 1997

für alle anderen Berufsschulen: 31. Mai 1998

4. Rücksendung:

Die von den Schuldirektionen ausgefüllten und von den Landesschulräten gesammelten und überprüften Belege sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach dem Einsendetermin der Schulleitungen an das Österr. Statistische Zentralamt, Abteilung 1, Referat Schulstatistik, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1033 Wien, Postfach 1000, weiterzuleiten.

5. Nachbestellungen:

Es ist darauf zu achten, daß von allen im do. Aufsichtsbereich befindlichen Schulen Erhebungsunterlagen einlangen. Sollten Schulen keine Erhebungsunterlagen erhalten haben (Neugründungen, "am Postweg verlorengegangen", etc.) wird um Formularanforderung beim Österr. Statistischen Zentralamt, Referat Schulstatistik, Tel. 0222/71128/Kl.7229oder 7261, ersucht.

Es wird ersucht, die Schulleitungen hievon in Kenntnis zu setzen.

6. Anmerkungen zur Erhebung:

Besonders hingewiesen wird auf die seit dem Schuljahr 1993/94 auf alle Klassen erweiterte Erhebung der Vorbildung, wobei die "normalen Aufsteiger" in die höheren Klassen in der Spalte 368 "gleicher Lehrberuf - niedrigere Schulstufe" anzuführen sind und Repetenten in der Spalte 369 "gleicher Lehrberuf - gleiche Schulstufe". Die übrigen Ausprägungen finden ab den 2. Klassen nur mehr für "Quereinsteiger" aus den anderen Schularten bzw. anderen Lehrberufen Verwendung.

7. Allgemeines:

Der Landesschulrat (Stadtschulrat) darf grundsätzlich gebeten werden, die Effizienz der Österreichischen Schulstatistik dahingehend zu unterstützen, daß die für die Österreichische Schulendatei zuständige Abteilung Bildungsökonomie und Statistik (36) des BMUK von Schulgründungen, Adreß- und auch Telefonnummernänderungen etc. umgehend in Kenntnis gesetzt wird. Zusätzlich werden auch im Zuge der diesjährigen Erhebung die Schulen ausdrücklich ersucht, die auf dem Adreßkleber am Erhebungsbogen angeführten Daten (Schulbezeichnung, Adresse und Telefonnummer) zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Beilagen

Wien, 2. September 1997

Für die Bundesministerin:
Plank

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation