Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Inventarbestandsrechnung (IBR) 1997 Vorlage 20. Februar1998

Geschäftszahl: 13.500/1-Bu/97

Sachbearbeiter: ADir Schneider
Tel.: 53120-2177

Verteiler: N
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Terminisierung von Vorlagen
Geltung: Budgetjahr 1997
Rechtsgrundlage: RIM

Rundschreiben Nr. 60/1997 (BMBWF)

An alle
anweisungsermächtigten Organe
des Bundesministeriums für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

Gemäß RIM § 17 haben alle Inventarverwaltungen jährlich die mengen-und wertmäßigen Abschlußsummen nach Gegenstandsgattungen in der in Durchschrift anzulegenden Inventarbestandsrechnung (IBR) nachzuweisen. Bestehen im Bereich einer Dienststelle mehrere Inventarverwaltungen (z.B. Bibliotheken), sind die einzelnen Meldungen zu einer Inventarbestandsrechnung der gesamten Dienststelle zusammenzufassen. Die Erstschrift ist bis zum
20. Februar 1998

der Buchhaltung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zu übermitteln.

Bei der Erstellung der Inventarbestandsrechnung ist zu beachten:

1 Der Gegenstand ist mit dem halben Anschaffungswert - auf Schilling gerundet - in die Spalte "Buchwert" des Inventarkontoblattes einzustellen (siehe RS.Nr. 357/1988 vom 17.1.1989).

2 In die Spalte "Zugang aus Haushaltsmitteln" ist der volle Anschaffungswert (ohne Rundung) einzutragen.

3 Die Gegenstandsgattungen der RIM (dreistellige Zahl) sind in folgender Reihe anzuführen:

100 - 199

500 - 529

540 - 999 220 - 229

1. Summe 6. Summe

200, 208 230 - 239

2. Summe 7. Summe

200 (bei betrieblichen Zweck)

201 - 207

209, 213

214 400 - 499

3. Summe 8. Summe

210 - 212

4. Summe

300 - 399 530 - 539

5. Summe 9. Summe

Gesamtsumme d. IBR

Die Gesamtsumme der IBR ist mit der Summe der Unterteilung 3 aus den Kontensummenübersichten der Monate Jänner bis Dezember 1997 abzustimmen. Ein etwaiger Unterschied ist auf einem gesonderten Beiblatt zur IBR aufzuklären. Diese Abstimmung ist im Hinblick auf die Richtigkeit der Gesamt-IBR besonders sorgfältig durchzuführen.

4 In das Inventar sind nur Gegenstände im Einzelanschaffungswert von derzeit über S 5.000,-- aufzunehmen. Wurden Gegenstände unter diesem Gesamtwert in das Inventar aufgenommen, so hat die betragsmäßige Bewertung zu unterbleiben . Die Veränderung des Bestandes tritt dann nur in der mengenmäßigen Bewertung auf.

5 Sammlungen sind grundsätzlich mit ihrer Stückzahl oder nach Sammlungseinheiten nachzuweisen.

6 Gemäß § 27 der RIM hat jede Materialverwaltung die auf Lager befindlichen Vorräte an bundeseigenen Materialien nach Abschluß der entsprechenden Materialaufschreibungen in der Materialbestandsrechnung wertmäßig in der Gliederung nach Materialgruppen (§ 24 Abs. 2) nachzuweisen.

Die Bewertung der Vorräte kann überschlägig nach dem jeweils geltenden Marktpreis vorgenommen werden. Der wertmäßige Nachweis von Vorräten innerhalb einer Materialgruppe hat auf ganze Schillingbeträge auf- bzw. abgerundet und nur dann zu erfolgen, wenn der Wert der betreffenden Materialgruppe S 5.000,-- übersteigt.

Diese Materialbestandsrechnung ist bis zum 27. Februar 1998 der Buchhaltung zu übermitteln. Leermeldung ist erforderlich.

Die "Richtlinien für die Inventar- und Materialverwaltung RIM" wurden in der geltenden Fassung im I. Teil, 4. Band der Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes - VV verlautbart, und sind, wie auch alle benötigten Formblätter bei der Österreichischen Staatsdruckerei erhältlich.

Bei diesen Formblättern handelt es sich um folgende Staatsdruckerei Lager Nummern:

1258)
437)
438) Inventarbestandsrechnung

1262)
1247) Materialbestandsrechnung

Wien, 19. November 1997

Für die Bundesministerin:
GARTNER

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen