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Ausser Kraft getreten

Schulbücher im Schuljahr 2015/2016

Geschäftszahl: BMBF-36.650/0066-B/8/2014
SachbearbeiterIn: Mag. Sonja Hinteregger-Euller
Abteilung: B/8
sonja.hinteregger-euller@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-2520
F +43 1 53120-812520

Rundschreiben Nr. 27/2014 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Schulbucherlass für 2015/2016
Geltung Budgetjahr 2015, Schuljahr 2015/2016

An alle
Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) und Bezirksschulräte, Öffentliche Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht

Schulbücher bzw. Unterrichtsmittel sind Hilfsmittel, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichts und zur Sicherung des Unterrichtsertrages dienen (§ 14 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz). Sie können und sollen in allen Schulstufen fachspezifisch zur Verbesserung der Leseleistung eingesetzt werden.

Bei der Auswahl der Materialien soll auf das Textverständnis und die fächerübergreifende Anwendbarkeit geachtet werden. Lesekompetenz ist mehr als einfach nur lesen zu können. Unter Lesekompetenz versteht z. B. PISA die Fähigkeit, geschriebene Texte unterschiedlicher Art in ihren Aussagen, ihren Absichten und ihrer formalen Struktur zu verstehen und in einen größeren Zusammenhang einordnen zu können, sowie in der Lage zu sein, Texte für verschiedene Zwecke sachgerecht zu nutzen. Nach diesem Verständnis ist Lesekompetenz nicht nur ein wichtiges Hilfsmittel für das Erreichen persönlicher Ziele, sondern eine Bedingung für die Weiterentwicklung des eigenen Wissens und der eigenen Fähigkeiten – also jeder Art selbstständigen Lernens – und eine Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wer lesen kann und es gerne tut, versteht nicht nur Texte, sondern nutzt sie auch und kann darüber reflektieren. Lesen ist so auch der Schlüssel zum lebensbegleitenden Lernen. Zahlreiche Informationen, die sich thematisch mit dem Lesen auseinandersetzen, finden Sie unter www.literacy.at.

Im Anhang zur Schulbuchliste gibt es zahlreiche gedruckte und audiovisuelle Unterrichtsmittel sowie
CD-ROMs zu Schulbüchern, mit denen die Motivation der Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit verschiedensten Inhalten im Unterricht und zu Hause erhöht werden kann. Die mehr als zweitausend Schulbibliotheken verleihen nicht nur Bücher, sondern auch multimediale Angebote. Es wird empfohlen, diese Angebote vermehrt zu nützen – umfassende Informationen finden Sie unter www.schulbibliothek.at.

Bildungsstandards

Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen. Die darauf bezogene Verordnung legt in einzelnen Unterrichtsgegenständen fest, was Schülerinnen und Schüler nach der 4. und 8. Schulstufe können sollen.

Die regelmäßige Überprüfung der Standards sichert und optimiert die Qualität des Unterrichts, Lehrerinnen und Lehrer bekommen eine Rückmeldung über die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler.

Im Gegensatz zum Lehrplan - der allgemeine Bildungsziele und didaktische Grundsätze festlegt und beschreibt, was die Schüler bzw. Schülerinnen pro Schuljahr lernen müssen - beschreiben Bildungsstandards die gewünschten Lernergebnisse am Ende der 4. und 8. Klasse. Sie legen fest, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe verfügen sollen. Der Unterricht wird dadurch verstärkt kompetenzorientiert.

Die Bildungsstandards wurden für die Fächer "Mathematik" und "Deutsch, Lesen, Schreiben" in der 4. Schulstufe sowie "Mathematik", "Deutsch" und "Englisch" in der 8. Schulstufe entwickelt. Unterrichtsmaterialien für die Lehrplangegenstände „Deutsch, Lesen, Schreiben“, „Deutsch“ und „Mathematik“, die die Kompetenzorientierung unterstützen, sind in der Schulbuchliste mit dem Vermerk „Kompetenzorientierung gemäß Bildungsstandards“ gekennzeichnet.

Werke für den Lehrplangegenstand „Englisch“ wurden nicht mit dem Vermerk gekennzeichnet, da der Lehrplan und die Bildungsstandards auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) basieren und dadurch die Kompetenzorientierung auf Grund der Lehrplanadäquatheit abgedeckt ist.

Standardisierte Reife- und Diplomprüfung

Wie bei den Bildungsstandards sollen standardisierte Aufgabenstellungen bei den abschließenden Prüfungen zu einer stärkeren und nachhaltigeren Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht führen. Der nachhaltige Erwerb variabel anwendbarer Kompetenzen rückt ins Zentrum der Lehrtätigkeit, der Lernerfolg der Schüler/innen bemisst sich weniger am Ausmaß des von ihnen kurzfristig abrufbaren Wissens, vielmehr an der Fähigkeit, dieses Wissen situativ (der jeweiligen Situation angepasst) ein- und umzusetzen.

Bei der Entwicklung von neuen Büchern bzw. bei der Adaptierung von bereits in Verwendung befindlichen Büchern, die in den einzelnen Schulstufen auf Schularbeiten vorbereiten sollen, ist darauf zu achten, dass ähnliche Aufgabenformate wie bei der SRP bereits Verwendung finden.

Unterrichtsmaterialien für die Lehrplangegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Mathematik“ bzw. „Angewandte Mathematik“, die die Kompetenzorientierung unterstützen, sind in der Schulbuchliste mit dem Vermerk „Kompetenzorientierung gemäß Reifeprüfung NEU“ bzw. Kompetenzorientierung gemäß Reife- und Diplomprüfung NEU“ gekennzeichnet.

1. Grundlagen der Auswahl

Für die unentgeltliche Beistellung kommen gemäß § 31a Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, in der geltenden Fassung, Unterrichtsmaterialien in Betracht, die sowohl zum Gebrauch als Lehrbuch für die jeweilige Schulart und Schulstufe zugelassen sind - dazu zählen Arbeitsbücher, Lesebücher, Sprachbücher, Liederbücher, Wörterbücher, Atlanten und mathematische Tabellenwerke - als auch von der Schule zur Durchführung des Unterrichts erforderlich bestimmt wurden. Alle diese Bücher sind in der nach Schularten gegliederten amtlichen Schulbuchliste enthalten, die ab Jänner 2014 im Internet verfügbar ist und auch für Elternvertreter/innen und Schülervertreter/innen bestimmt ist (im Hinblick auf § 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes).

Schulartspezifische Hinweise zur Schulbuchauswahl und Erläuterungen zum Bestellvorgang werden am Beginn der Schulbuchlisten gegeben. Bei der Auswahl sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit genau zu beachten. Es dürfen daher nur solche Unterrichtsmaterialien ausgewählt werden, die tatsächlich benötigt und verwendet werden. Werden die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verletzt, hat der Schulerhalter dem Bund den Aufwand für solche Bücher zu ersetzen. Die Schulen können sowohl Unterrichtsmaterialien der Schulbuchliste als auch des Anhangs zur Schulbuchliste, therapeutische Unterrichtsmittel oder Unterrichtsmaterialien aus Listen anderer Schularten bestellen, wenn diese nach gewissenhafter Prüfung durch die Lehrerinnen und Lehrer nach Inhalt und Form auch dem Lehrplan der eigenen Schulform oder Schulstufe entsprechen.

2. Auswahl der Schulbücher

Die Schulbuchkonferenz (an Schulen mit Schulgemeinschaftsausschüssen) bzw. das Schulforum legen fest, welche Unterrichtsmaterialien beschafft werden sollen. Daher sind an Schulen im Zeitraum vom 1. März bis 15. April 2015 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen oder Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, an berufsbildenden Schulen und an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abzuhalten.

Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass Elternvertreter/innen und ab der 9. Schulstufe Schülervertreter/innen ein Mitbestimmungsrecht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes) haben.

3. Auswahlgrundsätze

Es dürfen nur Unterrichtsmaterialien ausgewählt werden, die für den Unterricht in den betreffenden Klassen unbedingt notwendig sind, weil sie regelmäßig im Unterricht verwendet werden oder für die häusliche Arbeit unerlässlich sind. Die Hinweise von Schülerinnen, Schülern und Eltern, welche Werke in den vergangenen Jahren nicht ausreichend verwendet wurden, sind zu beachten. Weitere Informationen finden sich bei den Erläuterungen der Schulbuchliste.

Bei allen Werken, die aus Textteil und Arbeitsteil bestehen, gibt es die Möglichkeit zur getrennten Bestellung dieser Teile. Die Schule kann einerseits nur den Textteil bestellen, wenn der Arbeitsteil nicht unbedingt erforderlich erscheint. Andererseits erhalten Repetentinnen und Repetenten, die den Textteil bereits besitzen, nur mehr den Arbeitsteil.

Auch andere Schülerinnen und Schüler können nur mehr den Arbeitsteil beanspruchen, wenn sie über einen gut erhaltenen Textteil in einer lehrplangemäßen, noch aktuellen Auflage verfügen.

Bücher, die in mehreren Schulstufen verwendet werden, sollen in jener Klasse (Schulstufe) eingeführt werden, die in der Schulbuchliste als erste Klasse (Schulstufe) angegeben ist bzw. in der gemäß Lehrplan die Verwendung erstmalig vorgesehen ist.

Bei schulautonomen Lehrplänen, bei Sonderformen (z.B. Kollegs, Aufbaulehrgängen) und Versuchsformen (Schulversuchen) erfolgt die Einführung der Bücher in sinngemäßer Auslegung des Lehrplans.

Die Schülerinnen und Schüler (die Erziehungsberechtigten) können der Schule freiwillig Schulbücher für die Wiederverwendung zur Verfügung stellen. Dies erfolgt nach Richtlinien, die vom Schulforum bzw. vom Schulgemeinschaftsausschuss gemäß dem Schulunterrichtsgesetz festzulegen sind. Die Schülerinnen und Schüler haben bis spätestens Ende des Kalenderjahres der Schule mitzuteilen, welche Schulbücher sie der Wiederverwendung zur Verfügung stellen werden.

Die für die Wiederverwendung zur Verfügung gestellten Bücher stehen ab der Überlassung nicht mehr im Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Die Richtlinien des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses sind Aufzeichnungen im Sinne des § 31c Abs. 5 FLAG.

Welche Auflagen nebeneinander verwendbar sind, ist aus den Angaben auf dem Buchumschlag oder unter der Approbationsklausel ersichtlich.

4. Höchstbeträge für die Schulbuchbestellung pro Schüler/in (Limits)

Die pro Schüler/in und Schulform zur Verfügung stehenden Höchstbeträge (Limits) werden für alle Unterrichtsmittel, die im Rahmen der Schulbuchaktion unentgeltlich abgegeben werden, mit Verordnung des für das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministeriums im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung und Frauen (BMBF) festgesetzt und dürfen nicht überschritten werden. In der Limit-Vorinformation werden die Höchstbeträge pro Schüler/in den Schulen mitgeteilt.

Auf Grund der getroffenen Auswahl übermittelt die Schule bis spätestens 24. April 2015 die Bestellung der Schulbücher bzw. Unterrichtsmaterialien unmittelbar an das Bundesrechenzentrum.

5. Bedarfsmeldung für Unterrichtsmaterialien

5.1. Allgemeine Anforderungsgrundsätze

Nach Auswahl der Schulbücher, die im nächsten Schuljahr in der Schule verwendet werden sollen, ist der voraussichtliche Bedarf für das gesamte Schuljahr möglichst genau zu schätzen. Reserven sind in die Schätzung nicht einzubeziehen.

Alle Schulen können ihre Bestellung über die Anwendung SBA-Online für 2015/2016 ab 23. Februar 2015 auf Basis der vom Bundesrechenzentrum kopierten Bestellung des Schuljahres 2014/2015 vorbereiten.

Ab dem Schuljahr 2015/16 ist nur mehr die personenbezogene Anmeldung zur SBA-Online über das Berechtigungssystem des Bildungsministeriums (edu.ldap) freigeschalten. Eine gesonderte schriftliche Information ergeht im Jänner 2015 an alle an der Schulbuchaktion teilnahmeberechtigten Schulen.

Die Einführung der Bücher für den Religionsunterricht obliegt nicht den Schulbehörden des Bundes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Schulbücher für den evangelischen, islamischen und katholischen Religionsunterricht zugleich mit den anderen Schulbüchern über die Anwendung SBA-Online zu bestellen sind.

Stornierungen von Schulbuch-Bestellungen verursachen einen hohen manipulativen und finanziellen Aufwand und sind nur bis zum 19. Oktober des laufenden Schuljahres gestattet (siehe Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion 2015/2016).

5.2. Elektronischer Zahlungsverkehr

Die Bestätigung der Lieferung und die Abrechnung der Schulbuchbestellung erfolgt elektronisch über das Programm SBA-Online. Nähere Informationen, auch zu den allfälligen Neu- und Nachbestellungen, erfolgen mit den Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion 2015/2016, die im Februar 2015 online gestellt werden. Die gesamte Bestellgebarung wird in Bezug auf die Schulen ausschließlich vom Bundesrechenzentrum (Auskünfte: Hotline 01/71123 - 883050 oder sba-online@brz.gv.at) abgewickelt.

6. Anforderung der Werke des Anhangs

Für Teilbereiche des Unterrichts enthält der Anhang zur Schulbuchliste weitere zugelassene Schulbücher bzw. Unterrichtsmittel, die innerhalb der Höchstbeträge pro Schüler/in (Limit) angeschafft werden können. Für die Auswahl der Bücher des Anhangs gelten die oben festgelegten Grundsätze in sinngemäßer Anwendung.

7. SbX – Internet-Ergänzungen zu Schulbüchern

SbX bringen digitale Inhalte, die auf ein konkretes Schulbuch bezogen sind, via Internet zu den Schüler/innen und Lehrer/innen Dadurch stehen den Lernenden und Lehrenden interaktive und den neuen Medien entsprechend aufbereitete Lerninhalte zur Verfügung.

Die Online-Contents werden ähnlich wie die traditionellen Schulbücher von Autoren bzw. Autorinnen und Fachleuten der Schulbuchverlage entwickelt. Die Inhalte der SbX sind inhaltlich und didaktisch auf ein approbiertes Schulbuch abgestimmt bzw. ergänzen dieses. Die Teilnahme an der Aktion "Unentgeltliche Schulbücher" ist an die Approbation des zugehörigen Buches gebunden. Für Anfragen und Benutzerunterstützung ist seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen eine Hotline unter 0316/909191, E-Mail: (Mo-Fr 8:00 – 16:00 Uhr) eingerichtet.

Die mit einer gemeinsamen Buchnummer angebotenen SbX-Kombi (Schulbuch und SbX) sind wie die Schulbücher über die Anwendung SBA-Online zu bestellen, während die mit einer eigenen Schulbuch-Nummer versehenen SbX-solo als „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ zu bestellen und wie diese abzu-rechnen sind (in der SBA-Online unter „Bestellung – SbX-Bestellungen“).

Für den Einsatz im Unterricht können die SbX-Lerninhalte über das Bildungsportal (sbx.bildung.at) des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (bmbf) bzw. über das SbX-Portal www.sbx.at abgerufen werden.

SbX-Schüler/innen gelangen nach ihrem Login (Benutzername und Passwort) in ihren persönlichen Bereich "Mein SbX". Unter "SbX-Titel" können die bereitgestellten Inhalte gestartet werden. Die dazugehörigen Bücher werden wie gewohnt über den Schulbuchhandel ausgeliefert. Werden SbX-Titel in der Schulbuchaktion-online freigegeben, sind diese im SbX-Portal zugänglich. Voraussetzung für die Nutzung sind gültige SbX-Schüler/innen-Tickets. Die Anleitung für die Ausstellung von SbX-Schüler/innen-Tickets ist auf der Startseite des Bildungsportals (sbx.bildung.at) zu finden.

Weitere Informationen gibt es unter der Web-Adresse www.schulbuchaktion.at und im Leitfaden „Schulbuchaktion“.

8. Unterrichtsmittel eigener Wahl

Im Rahmen von höchstens 15 % der je nach Schulform maßgeblichen Schulformlimits bzw. Religionslimits können von den Schulen Unterrichtsmittel eigener Wahl (therapeutische, gedruckte, audiovisuelle Unterrichtsmittel, automationsgestützte Datenträger, Lernspiele, aber auch SbX), die in keiner amtlichen Liste enthalten sind, im Fachhandel angeschafft werden, wenn damit das Gesamtlimit der Schule nicht überschritten wird.

Die Beantragung der Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) in der SBA-Online ist schon im Hauptbestelltermin möglich; zu diesem Zeitpunkt wird den Schulen der Betrag, der für den Ankauf von Unterrichtsmitteln eigener Wahl voraussichtlich zur Verfügung stehen wird, informativ angezeigt. Die Fixierung des Betrages für Unterrichtsmittel eigener Wahl kann jedoch erst beim Hauptnachbestelltermin im September erfolgen.

Es ist darauf zu achten, dass die Fixierung erst dann erfolgt, wenn die Bestellung der Lehrmittel in der SBA-Online nahezu abgeschlossen ist. SbX-Solo-Bestellungen können erst ab diesem Termin über die UeW bestellt und abgerechnet werden.

Erst durch die Fixierung der Unterrichtsmittel eigener Wahl werden die in der SBA-Online ausgewiesenen Beträge an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet, damit die Rechnungen von diesen bezahlt werden können.

9. Klassenlisten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulen gemäß § 31c Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz Aufzeichnungen (Klassenlisten) führen müssen, aus denen die Empfänger der Schulbücher hervorgehen. Die Schulen sind gegenüber dem für das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministerium und den örtlich und sachlich zuständigen Finanzämtern zur Auskunftserteilung verpflichtet und haben diesen Einblick in die Aufzeichnungen zu geben.

Der Selbstbehalt ist von den Eltern seit dem Schuljahr 2011/2012 nicht mehr zu bezahlen.

10. Aussendung des Erlasses

Dieser Erlass wird elektronisch den Schulleitungen aller in Betracht kommenden Schulen, den Bezirksschulräten, den Berufsschulinspektorinnen und Berufsschulinspektoren sowie den Landesschulinspektorinnen und Landesschulinspektoren im Jänner zugesandt.

Ab Jänner werden alle Schulbuchlisten, der Erlass „Schulbücher im Schuljahr 2015/2016“, die Limit-Vor-information des für das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) zuständigen Bundesministeriums sowie Informationen zu den Lehrerexemplaren im Internet unter www.bmbf.gv.at im Bereich Unterricht und Schule – Schulbuchaktion sowie unter www.schulbuchaktion.at verfügbar sein.

Zusätzlich steht für die Auswahl der Schulbücher zum Schuljahr 2014/16 eine neue Anwendung im Internet unter schulbuchsuche.bmbf.gv.at zur Verfügung, welche eine komfortable Online-Schulbuchsuche und das Downloaden des Suchergebnisses ermöglicht. Wie seit dem Schuljahr 2013/2014 erfolgt auch für das Schuljahr 2015/2016 kein Versand der gedruckten Schulbuchlisten.

Wien, 22. Dezember 2014

Für die Bundesministerin:
Mag. Sonja Hinteregger-Euller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten