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Ausser Kraft getreten

Aufteilung der Leistungsprämien nach § 76 VBG für das Jahr 2020 auf die dem BMBWF direkt nachgeordneten Dienststellen; Bereich Bildung

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 2020-0.246.646
BMBWF - II/10 (Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen und -behörden)
Susanne Herbst
Sachbearbeiterin
Minoritenplatz 5
1010 Wien

T +43 1 53120-2515

Rundschreiben Nr. 8/2020 (BMBWF)

Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Aufteilung der Leistungsprämien nach § 76 VBG für 2020
Rechtsgrundlage: § 76 VBG
Geltung: befristet bis 31.12.2020

Die den einzelnen Dienststellen im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Beträge für Leistungsprämien stellen sich wie folgt dar:

Bundesheim und Seminarzentrum Raach: EUR 700,00
Bundesschullandheim Radstadt: EUR 720,00
Bundesschullandheim Saalbach: EUR 740,00
Bundesschullandheim Mariazell: EUR 810,00
Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung: EUR 3.840,00
Wien-Europa-Aktion: EUR 1.570,00
Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang: EUR 1.970,00
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung Wien V: EUR 2.410,00
Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV: EUR 2.170,00
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien XVII: EUR 1.510,00
Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX
Technologisches Gewerbemuseum: EUR 6.770,00
Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden: EUR 860,00
Pädagogische Hochschule Kärnten: EUR 1.820,00
Pädagogische Hochschule Niederösterreich: EUR 1.990,00
Pädagogische Hochschule Oberösterreich: EUR 3.640,00
Pädagogische Hochschule Salzburg: EUR 1.840,00
Pädagogische Hochschule Steiermark: EUR 2.920,00
Pädagogische Hochschule Tirol: EUR 2.450,00
Pädagogische Hochschule Vorarlberg: EUR 1.470,00
Pädagogische Hochschule Wien: EUR 4.340,00

Für 2020 sind von den Dienststellen die Anträge auf Auszahlung von Leistungsprämien unter Angabe eines Betrages anher vorzulegen. Die Summe der in einem Kalenderjahr einem Vertragsbediensteten zuerkannten Leistungsprämien darf nicht niedriger als 10% und nicht höher als 50% des ihm gebührenden Monatsentgeltes einschließlich allfälliger Zulagen sein. Die Anweisung der Zahlung sowie die Verständigung der Dienststelle erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Auf das Mitwirkungsrecht der zuständigen Personalvertretungsorgane wird hingewiesen.

Wien, 30. April 2020

Für den Bundesminister:
SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen