Reform des Dienstreisewesens; Auslandsdienstreisen - DurchführungsbestimmungenErgänzt durch Rundschreiben Nr. 70/1996 ; GZ 466/45-III/C/96 ; Reform des Dienstreisewesens; Auslandsdienstreisen - Durchführungsbestimmungen GZ 466/14-III/C/96 Sachb.: Dr . Zimmermann Tel. 0222/531 20 - 3245 Rundschreiben Nr. 27/1996 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Reform des Dienstreisewesens; Auslandsdienstreisen – Durchführungsbestimmungen Rechtsgrundlage: Reisegebührenvorschrift 1955 - Abschnitt VI Geltung: Unbefristet An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 4.4.1996, GZ 922.925/8-II/4/96, betr. Reform des Dienstreisewesens; Auslandsdienstreisen - Durchführungsbestimmungen, übermittelt. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Beilagen Wien, 28. Mai 1996 Für die Bundesministerin: Dr . LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen