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Ausser Kraft getreten

Abschlußprüfung an Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen

Ausser Kraft getreten

Zl. 12.690/16-III/2/95
Sachbearbeiter:
Dr . Gerhard MÜNSTER
Tel.: 53120-3162

Rundschreiben Nr. 50/1995 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Schulrecht
Inhalt: SchOG; Abschlußprüfung an Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen
Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Der Nationalrat hat am 31. Mai 1995 eine Ergänzung des § 59 des Schulorganisationsgesetzes beschlossen, wonach ab 1.9.1995 die Ausbildung an den Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen durch die Abschlußprüfung beendet wird.

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die bisherige Ausbildung an Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen im Hinblick auf die Gleichheit der Lehrpläne und auf den Erfolgsnachweis im Rahmen der Leistungsbeurteilung gleichwertig der nunmehr vorgesehenen Ausbildung mit Abschlußprüfung ist.

Die Absolventen der bisherigen Ausbildung werden auch im Rahmen des Gewerbe- und Berufsausbildungsrechtes den künftigen Absolventen mit Abschlußprüfung gleichgestellt sein, weil diese Vorschriften auf den jeweils schulrechtlich vorgesehenen erfolgreichen Abschluß der Ausbildung Bezug nehmen. Eine Nachholung der Abschlußprüfung ist daher nicht erforderlich.

Wien, 9. Juni 1995

Für die Bundesministerin:
Dr . Jonak

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht