Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Reife- und Befähigungsprüfung sowie die Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergarten-pädagogik und in der Bildungsanstalt für Erzieher ;Sinngemäße Anwendung in der jeweils geltenden Fassung für die als Schulen für Berufstätige geführten Formenan den genannten BildungsanstaltenGZ 16.051/38-Präs.8/94 Sachbearbeiter: MR Dr. Klaus-Peter Diemert Telefon: 53120-4316 Rundschreiben Nr. 98/1994 (BMBWF) Verteiler: VII/2, N Sachgebiet: Schulrecht Inhalt: Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Reife- und Befähigungsprüfung sowie die Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Erzieher in der jeweils geltenden Fassung; erweiterter Anwendungsbereich Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes An alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien Bundesinstitut für Sozialpädagogik In Aufhebung des ho. Rundschreibens Nr. 54/1993 ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Reife- und Befähigungsprüfung sowie die Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Erzieher (BGBl. Nr. 231/1993 (im Hinblick auf die Novelle BGBl. Nr. 558/1994) für die als Schulen für Berufstätige geführten entsprechenden Formen an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik mit sofortiger Wirkung in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Wien, 21. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. DiemertDownloadsRundschreiben Nr. 98/1994Zugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht