Pädagogische Institute des Bundes; Honorierung von UnterlagenGZ. 20.822/10-34/94 Sachbearbeiterin: MR Dr. Anneliese HARASEK Telefon: 0222/531 20 - 44 55 FAX: 0222/531 20 - 45 04 Rundschreiben Nr. 94/1994 Verteiler: VII Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen Inhalt: Honorierung von Unterlagen in der Lehrerfortbildung Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: SchOG Angesprochene Personen: Führungskräfte der Pädagogischen Institute An alle Landesschulräte (SSR für Wien) In der Anlage werden die auf Grund der Indexsteigerung seit 1991 erhöhten Sätze für die Vergütung für die Erstellung von Unterlagen im Bereich der Pädagogischen Institute zur Kenntnis gebracht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Herstellung von Unterlagen für Fortbildungsveranstaltungen nicht im Belieben der Referenten liegt, bzw. daß kein Anspruch auf die Honorierung von für Fortbildungsveranstaltungen hergestellte Unterlagen besteht. Es ist vielmehr vom jeweiligen Veranstaltungsleiter in Abstimmung mit der Abteilungsleitung zu entscheiden, ob für die jeweilige Veranstaltung eigene Unterlagen erforderlich sind bzw. ob die von einem Referenten erstellten Unterlagen eine zusätzliche Honorierung rechtfertigen. Dies wird jedenfalls nicht zutreffen, wenn es sich bei den Unterlagen lediglich um eine Zusammenfassung des Inhaltes der Veranstaltung oder um den Text des Referates handelt. Die angeführten Sätze verstehen sich exklusive einer eventuell durch den/die Referenten /in abzuführenden Umsatzsteuer. Dazu wird auf den ho. Erlaß GZ 20.822/5-34/94 vom 8. März 1994 ("Bundesgesetz über die Abgeltung von Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten /'Lehrbeauftragtengesetz'/; Zuschlag zur Vergütung der Umsatzsteuer - Änderung") hingewiesen. In Anbetracht der knappen Kredite werden die Pädagogischen Institute aufgefordert, auf eine sparsame Handhabung der Honorierungsmöglichkeit zu achten. Beilage Wien, 11. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. RiederDownloadsRundschreiben Nr. 94/1994Zugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen