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Ausser Kraft getreten

Unterrichtsgegenstand "Kreatives Gestalten" an Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

Außer Kraft getreten (Der Gegenstand "Kreatives Gestalten" ist nicht mehr Bestandteil der Lehrpläne von Schulen für wirtschaftliche Berufe)

GZ 21.465/11-24/94
Sachbearbeiter: MR Mag. Walter Bernhard
Telefon: 531 20-4294

Rundschreiben Nr. 78/1994 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Unterrichtsgegenstand "Kreatives Gestalten" an Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe
Geltung: Unbefristet

Alle Landesschulräte

Aus gegebenem Anlaß wird festgehalten, daß der Kernbereichs- Pflichtgegenstand "Kreatives Gestalten" sowie ein allfälliger gleichlautender Unterrichtsgegenstand in schulautonomen Bereich (erweiterter Pflichtgegenstand, Freigegenstand oder unverbindliche Übung) an Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe grundsätzlich von Lehrern zu unterrichten ist, die die Lehramtsausbildung für den bekleidungsgewerblichen Fachunterricht an der Berufspädagogischen Akademie absolviert haben. Lediglich dort, wo nicht ausreichend derart ausgebildete Lehrer zur Verfügung stehen, kann der Unterricht auch von anderen Lehrern erteilt werden.

Zur entsprechenden fachlichen Weiterbildung wurde bereits von nahezu allen Pädagogischen Instituten eine Reihe von Seminaren angeboten; es wird ersucht, nach Maßgabe des Bedarfs das jeweilige Pädagogischen Institut zur Fortführung der Seminarreihe zu veranlassen, wobei darauf zu achten ist, daß dabei die Didaktik der über die Textilverarbeitung hinausgehenden Unterrichtsinhalte vermittelt wird.

Es wird auch darauf hingewiesen, daß ab 1994/95 eine Zusatzausbildung "Kreatives Gestalten" an der Berufspädagogischen Akademie in Linz installiert ist (nähere Auskünfte dort).

Die fachliche Schulaufsicht für diesen Unterrichtsgegenstand ist von den Fachinspektoren für den bekleidungsberuflichen Fachunterricht auszuüben.

Wien, 28. Juli 1994

Für den Bundesminister:
Bernhard

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten