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Ausser Kraft getreten

Grundsätzliche Bestimmungen zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen im Skilauf an Pädagogischen Instituten

Außer Kraft getreten (Hochschulgesetz 2005 - Umstellung auf Pädagogische Hochschulen)

GZ 20.822/7-31/93
Sachbearbeiterin:
MR Dr. Anneliese Harasek
Tel. Nr. 53120-4455

Rundschreiben Nr. 106/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII,
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten; Fortbildung; Verwaltungsorganisation
Inhalt: Durchführung von Ausbildungslehrgängen im Skilauf an PI
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: SchOrgG § 125, Dienstanweisung der PI
Angesprochene Personen: Direktionen und Abteilungsleitungen der Pädagogischen Institute

Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Das Bundesministerium für Unterricht und Kunst übermittelt in der Anlage die neuen Durchführungsbestimmungen für Ausbildungslehrgänge im Skilauf an den Pädagogischen Instituten.

Diese Richtlinien gelten mit Wirkung vom 1. 9. 1993 für alle noch nicht ausgeschriebenen Veranstaltungen.

Beilage

Wien, 24. August 1993
Für den Bundesminister:
Dr. Rieder

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Fortbildung, Pädagogische Angelegenheiten