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Ausser Kraft getreten

Kaliumjodidprophylaxe an Schulen als Vorsorgemaßnahme bei großräumiger Verstrahlung mit radioaktivem Jod (Wiederverlautbarung)

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 3/2016 ; BMBF-40.000/0002-I/7/2016 ; Strahlenschutz an Schulen, aktualisiertes Rundschreiben, Strahlenschutz an Schulen bei schweren Reaktorunfällen

GZ 40.000/63-III/13/93
Sachbearbeiterin:
MR Dr. Astrid Neumüller
Tel.: 53120/4223 DW

Rundschreiben Nr. 92/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII,N
Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge
Inhalt: Kaliumjodidprophylaxe, Vorgangsweise
Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
An die Direktionen der Zentrallehranstalten (einschl. land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten)
An die Direktionen der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien

Kaliumjodidprophylaxe an Schulen als Vorsorgemaßnahme bei großräumiger Verstrahlung mit radioaktivem Jod
(Wiederverlautbarung)

Bei einem Kernkraftwerksunfall können große Mengen an radioaktiven Stoffen, vor allem auch radioaktives Jod, freigesetzt werden. Das radioaktive Jod kann mit dem Wind über weite Strecken verbreitet werden und mit der Atemluft in den Körper gelangen.

Dort wird es in der Schilddrüse gespeichert. Durch die Strahlenbelastung der Schilddrüse kann nach einigen Jahren gehäuft Schilddrüsenkrebs entstehen, wobei die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bei Kindern mindestens doppelt so hoch ist wie bei Erwachsenen. Durch rechtzeitiges Einnehmen von Kaliumjodidtabletten kann die Speicherung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse verhindert werden. Die Tabletten bieten jedoch keinen Schutz gegen andere radioaktive Stoffe oder gegen Strahlung von außen.

Ein Kernkraftwerksunfall kann auch während der Zeit des Schulunterrichts zu einer großräumigen Verstrahlung führen.

Da nur eine möglichst frühzeitige Einnahme von Kaliumjodidtabletten zu einem größtmöglichen Schutz vor Speicherung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse und somit vor der Entstehung einer Krebserkrankung bieten kann, ist die Lagerung und Ausgabe von Kaliumjodidtabletten an Schulen für den Schutz der Schüler/innen und der an den Schulen Tätigen bis zum 45. Lebensjahr unerläßlich.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz stellt daher die erste Tagesdosis von Kaliumjodidtabletten für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle an den Schulen tätigen Lehrer/innen und Bediensteten bis zum 45. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung. Personen ab 46 Jahren sollen die Tabletten nicht mehr einnehmen, da es ab dieser Altersgruppe zu erheblichen Nebenwirkungen wie Schilddrüsenüberfunktion kommen kann.

Diese Tabletten lagern derzeit in den Apotheken. Den Schulen obliegt es die Tabletten von den Apotheken abzuholen und die Vorbereitungen für einen möglichen Anlaßfall zu treffen.

Die Tabletten müssen in der Packung verschlossen, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt bei Raumtemperatur in einem Karton aufbewahrt werden. Auf diesem Karton muß die Tablettenanzahl und das Ablaufdatum (September 1995) deutlich vermerkt sein. Der Karton muß an einer zentralen Stelle, die jederzeit zugänglich ist, gelagert werden.

Da die Tabletten zerdrückt und mit reichlich Flüssigkeit (eventuell gemeinsam mit einer kleinen Jause) eingenommen werden müssen, ist für das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl von Einmalbechern vorzusorgen.

Die Einverständniserklärung der Eltern muß eingeholt und das Nichtvorliegen einer Gegenanzeige bestätigt werden.

Die Tagesdosis für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr beträgt eine Tablette, für Kinder ab dem 13. Lebensjahr, Erwachsene, Schwangere und Stillende zwei Tabletten, die im letzteren Fall auf einmal eingenommen werden sollen. (Schwangere und Stillende dürfen nur maximal 2 Tagesdosen erhalten.)

Es sind jedoch von der Tabletteneinnahme Personen auszuschließen, die an folgenden Erkrankungen leiden:

Jodüberempfindlichkeit

Dermatitis herpetiformis - seltene Hauterkrankung
Jododerma tuberosum - seltene Hauterkrankung
Pemphigus vulgaris - seltene Hauterkrankung
Myotonia congenita - seltene Muskelerkrankung
Hypokomplementämische Vaskulitis -seltene Gefäßerkrankung

Ganz wesentlich ist :

DIE KALIUMJODIDTABLETTEN DÜRFEN IM KATASTROPHENFALL NUR NACH AUFFORDERUNG DURCH DIE GESUNDHEITSBEHÖRDEN, DIE ÜBER DIE MASSENMEDIEN ERFOLGT, EINGENOMMEN WERDEN.

IM ANLAßFALL WERDEN VON DEN GESUNDHEITSBEHÖRDEN JE NACH DER ZU ERWARTENDEN STRAHLENBELASTUNG VERSCHIEDENE ZIELGRUPPEN ZUR EINNAHME DER TABLETTEN AUFGEFORDERT:

Bei geringerer Strahlenbelastung (untere Interventionsschwelle 50 mSV = 5 rem Schilddrüsendosis) werden zunächst Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr zur Einnahme von Kaliumjodidtabletten aufgefordert.

Erst bei erhöhter Strahlenbelastung (höhere Interventionsschwelle 250 mSV = 25 rem Schilddrüsendosis) werden zusätzlich folgende Personen zur Einnahme von Kaliumjodidtabletten aufgefordert:
17- bis 45- jährige Jugendliche und Erwachsene sowie Schwangere und Stillende.

DIESER AUFFORDERUNG ÜBER RUNDFUNK UND FERNSEHEN GEHT EIN ALARM MITTELS SIRENEN ODER LAUTSPRECHERWAGEN VORAUS. IN DER ANLAGE FINDET SICH EINE GRAPHISCHE DARSTELLUNG DER VERWENDETEN SIRENENSIGNALE, DIE DIE VERLAUTBARUNGEN IM RUNDFUNK UND FERNSEHEN ANKÜNDIGEN.

FOLGENDE VORGANGSWEISE AN SCHULEN WIRD EMPFOHLEN, WOBEI REGIONALE GEGEBENHEITEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN KÖNNEN:

Bedarfserhebung:
Die Direktionen der Schulen erheben den Bedarf an Kaliumjodidtabletten für alle Schüler/innen und an der Schule tätigen Personen bis zum 45. Lebensjahr. Auf die Gesamtsumme des ermittelten Bedarfs ist ein Sicherheitszuschlag von 10% hinzuzurechnen. Im Falle von Internatsschulen ist eine komplette Einzelpackung á sechs Tabletten pro Schüler/in vorzusehen.

Die nächstliegende Apotheke bzw. der hausapothekenführende Arzt/in ist zur Vorankündigung des Bedarfs zu kontaktieren.

Das Kontingent ist unter Vorlage einer Bestätigung der Direktion abzuholen.

Die Lehrerschaft und die Bediensteten sind durch Ausgabe des beigelegten Merkblattes zu informieren.

Die Information der Eltern mittels beigelegtem Merkblatt und die Einholung der Einverständniserklärungen der Eltern sind vorzunehmen. Eine rasch verfügbare Dokumentation ist vorzubereiten. (Beilagen)

Im Anlaßfall - nach Aufforderung der Zielgruppen durch die Gesundheitsbehörden - ist die altersentsprechende Tagesdosis anhand der Klassenlisten, vorliegenden Einverständniserklärungen unter Ausschluß der Personen, für die aus medizinischer Sicht eine Gegenanzeige besteht, auszugeben. Die Tabletten werden zerdrückt und mit Flüssigkeit eingenommen. Eine kleine Jause kann gleichzeitig mit den Tabletten eingenommen werden. Die Eltern sind durch Eintragung in das Mitteilungsheft von der Ausgabe der ersten Tagesdosis zu informieren.

Bei neu aufzunehmenden Kindern werden das Elternmerkblatt und die Einverständniserklärung dem Elternfragebogen beigelegt. Die Einverständniserklärung wird vom Schularzt/in kontrolliert und an die Lehrer weitergegeben, die das Blatt den vorhandenen Listen beilegen.

Bei Übertritt eines Schülers/in in eine andere Schule werden die Einverständniserklärung gemeinsam mit den schulärztlichen Unterlagen weitergegeben.

Wien, 12. Juli 1993

Für den Bundesminister:
Dr. Neumüller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge