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Ausser Kraft getreten

Ozonwarnung, Vorgangsweise an Schulen (Wiederverlautbarung)

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 11/2006 ; BMBWK-40.000/0028-V/5/2006 ; Ozonwarnung Vorgangsweisen an Schulen

GZ 40.000/60-III/13/93
Sachbearbeiterin:
MR Dr. Astrid Neumüller
Tel.: 53120/4223 DW

Rundschreiben Nr. 89/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII;N
Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge
Inhalt: Ozonwarnung, Vorgangsweise
Geltung: unbefristet

An die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
An die Direktionen der Zentrallehranstalten (einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten)
An die Direktionen der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien

Ozonwarnung, Vorgangsweise an Schulen (Wiederverlautbarung)

In Zusammenarbeit mit Umwelthygienikern, Experten des Umweltbundesamtes sowie Immissionsschutzexperten der Bundesländer wurde ein bundeseinheitliches Ozoninformations- und Warnsystem erarbeitet.

Grundsätzlich kann gesagt werden, daß während der Sommermonate wieder mit einem Ansteigen der Ozonkonzentration, insbesondere während der Mittags- und frühen Nachmittagsstunden zu rechnen sein wird. Voraussagen über regionale Schwerpunkte können allerdings nicht getroffen werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren, wie Sonneneinstrahlung, Windrichtung und weiträumiger Transport von Ozon und Vorläufersubstanzen abhängig ist.

Im Hinblick auf eine möglichst große Gebiete repräsentative Messung der Ozonbelastung und zur Prognose über den weiteren Verlauf wurde Österreich vorläufig in zwölf Regionen eingeteilt, wobei dies unter Berücksichtigung der bisherigen Belastungssituation erfolgte. In jedem dieser zwölf Gebiete sollten drei Ozonmeßstationen eingerichtet sein. Wird der Drei-Stunden-Mittelwert von 100 ppb überschritten, erfolgte eine Information der Nachbarbundesländer.

Treten an zwei Meßstellen Drei-Stunden-Werte größer als 0,20 mg/m3 (100 ppb) als Drei-Stunden-Mittelwerte auf, spricht man von Ozon-Vorwarnung. Vorsorglich sollten daher gefährdete Personen - besonders empfindliche und Kranke - ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden vermeiden. Der normale Aufenthalt im Freien, zum Beispiel Spaziergang ist auch für gefährdete Personen unbedenklich.

Weitere Schutzmaßnahmen wie Absage von Kindergartenausflügen, des Unterrichts aus Leibesübungen sowie von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen im Freien sind nicht erforderlich.

Werden an zwei Meßstellen eines Gebietes innerhalb der letzten 24 Stunden erhöhte Ozonkonzentrationen (größer als 0,30 mg/m3 als Drei-Stunden-Mittelwert = 150 ppb) gemessen, und ist zu erwarten, daß weiterhin ähnliche Werte auftreten, so sollen sich gefährdete Personen bevorzugt in Räumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird, um Zusatzbelastungen auszuschalten (Ozonwarnstufe I). Gesunde Personen sollen ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden vermeiden. Diese Empfehlungen gelten auch für Kindergärten und Schulen. Die Durchführung von Kindergartenausflügen, des Unterrichts von Leibeserziehung sowie von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen im Freien ist nicht empfehlenswert.

Werden an zwei Meßstellen innerhalb der letzten 24 Stunden erhöhte Ozonkonzentrationen (größer als 0,40 mg/m3 als Drei- Stunden-Mittelwert = 200 ppb) gemessen und ist zu erwarten, daß auch weiterhin ähnliche Werte auftreten, so spricht man von Ozonwarnstufe II.

Es wird der Bevölkerung empfohlen, sich bevorzugt in Innenräumen aufzuhalten, in denen nicht geraucht wird. Jede ungewohnte und starke Anstrengung im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmitttagsstunden, ist zu vermeiden.

Obgenannte Empfehlungen werden von den für Immissionsmessungen zuständigen Behörden der Länder bei Auftreten erhöhter Werte während der letzten 24 Stunden an die Medien weitergegeben. Weiters werden die Ozonmeßwerte, wie die übrigen Immissionsmeßwerte für SO2, NOx, CO und Staub über den täglichen Luftgütebericht verlautbart.

Die Symptome, die bei erhöhten Ozonkonzentrationen und in hoch mit Photooxidantien belasteten Gebieten auftreten, sind nicht sehr spezifisch. Es handelt sich dabei vor allem um Symptome wie Augenirritationen, Kopfschmerzen, Husten und Brustschmerzen, eine erhöhte Häufigkeit des Auftretens von Asthma-Attacken bei Asthmatikern sowie geringe Lungenfunktionsstörungen bei Personen mit chronischen und spezifischen Atemwegserkrankungen.

DA NICHT AN JEDER SCHULE ZUR GEGEBENEN ZEIT EIN SCHULARZT ANWESEND IST, WÄREN DER UNTERRICHT AUS LEIBESÜBUNGEN SOWIE SCHULVERANSTALTUNGEN BEZIEHUNGSWEISE SCHULBEZOGENE VERANSTALTUNGEN IM FREIEN BEI ERREICHEN DER OZON-WARNSTUFE I (150 PPB) DURCH DEN SCHULLEITER ABZUSAGEN. FÜR EINE VERLÄSSLICHE, ZEITGERECHTE VERSTÄNDIGUNG DER SCHULLEITER IM EINVERNEHMEN MIT DEM ZUSTÄNDIGEN AMT DER LANDESREGIERUNG IST SORGE ZU TRAGEN.

Sollte dieses Ereignis während einer Schulsportwoche eintreten, ist ein Schlechtwetterprogramm vorzusehen.

Wien, 12. Juli 1993

Für den Bundesminister:
Dr. Neumüller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge