Ausser Kraft getretenErmächtigung der Pädagogischen Akademie und Religionspädagogischen Akademien zu Bestimmung der Besuchsschulen und Besuchsschullehrer/lehrerinnen als Maßnahme der Autonomie ab dem Schuljahr 1993/94Außer Kraft getreten Zl. 24.161/18-III/4/92 Sachbearbeiterin: Elisabeth Pawlistik Tel.: 53120-2362 Rundschreiben Nr. 73/1993 (BMBWF) An alle Pädagogischen Akademien An alle katholischen Religionspädagogischen Akademien An die Evangelische Religionspädagogische Akademie der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich Severin Schreiber-Gasse 1 1180 WIEN Gemäß § 119 Abs. 4 Schulorganisationsgesetz erfolgt die Bestimmung der Besuchsschulen für die Pädagogischen Akademien und die Religionspädagogischen Akademien durch Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst. Im Rahmen dieses Erlasses wurden aufgrund der im Einvernehmen mit der Dienstbehörde erfolgten Meldungen der Akademien auch die Lehrer/Lehrerinnen bestimmt, die mit der Erteilung übungsschulmäßigen Unterrichts betraut werden sollen (Besuchsschullehrer/Besuchsschullehrerinnen im Sinne des § 59a Abs. 4 Gehaltsgesetz). Die rechtzeitige Bestimmung der Besuchsschullehrer/Besuchsschullehrerinnen (insbesondere bei den Blockpraktika) war oftmals mit terminlichen Schwierigkeiten verbunden, da dieses Verfahren stets mit einem äußerst umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden war (Meldungsdauer, Postwege). Aufgrund der Bestrebungen des ho. Ressorts, den Schulen ein höheres Maß an eigenverantwortlicher Verwaltungsführung zu übertragen, werden die Pädagogischen Akademien und die Religionspädagogischen Akademien ab dem Schuljahr 1993/94 ermächtigt, die Bestimmung der Besuchsschulen und Besuchsschullehrer/Besuchsschullehrerinnen im Einvernehmen mit dem Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) bzw. Amt der zuständigen Landesregierung autonom im eigenen Wirkungsbereich vorzunehmen. Mit dem betreffenden Abteilungsvorstand der Übungsschule ist jedenfalls das Einvernehmen zu pflegen. Für die Erledigungen an den Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) bzw. das Amt der Landesregierung, an jeden einzelnen Lehrer/jede einzelne Lehrerin und an jede einzelne Schule sind die beiliegenden Formulare PA 1, PA 2 und PA 3 zu verwenden. Beilagen Wien, 7. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. OberleitnerDownloadsRundschreiben Nr. 73/1993Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation