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Ausser Kraft getreten

Bundesfinanzgesetz 2020, Durchführung für den Bereich der Untergliederung 30

Geschäftszahl: 2020-0.403.171
BMBWF - Präs/2 (Koordination Budgetangelegenheiten Bildung (UG 30))
MinR Franz Friedrich
Leiter Präs/2

T +43 1 53120-4611
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Rundschreiben Nr. 2/2020 (BMBWF)

Verteiler: VII-N
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Bundesfinanzgesetz 2020, Durchführung im Budgetvollzug der UG 30
Geltung: Finanzjahr 2020

In der Beilage wird die Note GZ 2020-0.306.445 des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juni 2020 betreffend die Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2020 zur Kenntnis gebracht.

Die aus diesen Durchführungsbestimmungen (in der Folge: DFB zum BFG 2020) ersichtlichen formellen und materiellen Regelungen für den Budgetvollzug der Untergliederung 30 werden hiermit bis auf weiteres für den gesamten Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung und die ihr nachgeordneten Dienststellen) in Kraft gesetzt.

Sie besitzen subsidiäre Geltung, sofern und soweit im vorliegenden Rundschreiben Nr. 2/2020 sowie in dem diesem Rundschreiben beiliegenden „Handbuch Budgetvollzug 2020 (Untergliederung 30)“ nicht ergänzende bzw. präzisierende Regelungen getroffen werden.

Die aus dem beiliegenden „Handbuch Budgetvollzug 2020 (Untergliederung 30)“ ersichtlichen Bestimmungen und Regelungen sind im Budgetvollzug der Untergliederung 30 wie folgt integrierender Bestandteil der Haushaltsführung sämtlicher Dienststellen des Bildungsressorts:

  • Abschnitt A des Handbuches trifft die DFB zum BFG 2020 ergänzende sowie den Budgetvollzug 2020 begleitende Regelungen für den gesamten Ressortbereich (Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und alle ihr nachgeordneten Dienststellen).
  • Die aus dem Abschnitt B des Handbuches zu ersehenden Regelungen betreffen ausschließlich den Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das vorliegende Rundschreiben Nr. 2/2020 tritt mit Ende des Finanzjahres 2020 außer Kraft und ist danach bis zum Inkrafttreten eines BMBWF-Rundschreibens betreffend die Durchführung des Bundesfinanzgesetzes 2021 sinngemäß anzuwenden.

Wien, 12. Juli 2020

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Anlagen:
DFB zum BFG 2020
Handbuch Budgetvollzug 2020 (Untergliederung 30)
Vorhabensverordnung, BGBl. II Nr. 22/2013 samt Anhang
Änderung der Vorhabensverordnung, BGBl. II Nr. 70/2015

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen