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Teilbeschäftigte Vertragsbedienstete, Vollbeschäftigung während der Dienstzuteilung zu einem Grundausbildungslehrgang der Verwaltungsakademie

GZ 466/10-III/11/93

Rundschreiben Nr. 46/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Inhalt: Teilbeschäftigte Vertragsbedienstete Vollbeschäftigung während der Dienstzuteilung zu einem Grundausbildungslehrgang der Verwaltungsakademie
Sachgebiet: Personalwesen
Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Hiemit erfolgt eine aktualisierte Wiederverlautbarung des Textes des ho. Rundschreibens Nr. 291/1986, GZ 466/19- III/11/1986 vom 22. Oktober 1986:

"Durch die Dienstzuteilung eines teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, für den der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung gem. § 25 Abs. 1 Ziff. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 als Definitivstellungserfordernis vorgeschrieben ist, zu einem Grundausbildungslehrgang der Verwaltungsakademie wird die zeitliche Inanspruchnahme des Bediensteten durch die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang vorübergehend die vertraglich festgesetzte Beschäftigungsdauer, nicht jedoch die normale Wochendienstzeit von 40 Stunden übersteigen. Demnach ist gem. § 21 des VBG 1948 die zeitliche Mehrbelastung, die sich aus der tatsächlichen Kursdauer ergibt, nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

Eine Änderung des Dienstvertrages ist nicht erforderlich.

In das Schreiben, betreffend die Dienstzuteilung an die Verwaltungsakademie, ist jedoch von do. der Satz aufzunehmen, daß der Bedienstete für die Dauer der Teilnahme am Grundausbildungslehrgang als vollbeschäftigt gilt."

Wien, 21. April 1993

Für den Bundesminister:
Dr. Oberleitner

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen