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Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Behinderungen, chronischen Krankheiten etc. Angemessene Vorkehrungen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten im Rahmen abschließender Prüfungen

2020-0.561.468
BMBWF - I/6 (Allgemein bildende höhere Schulen)
Mag.a Greta Picknitter, MSc (WU)
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-4313
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Rundschreiben Nr. 11/2021 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Schulwesen
Geltungsdauer: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung:
§ 3 Abs. 4 Prüfungsordnung AHS, § 3 Abs. 4 Prüfungsordnung BMHS,
§ 3 Abs. 3 Prüfungsordnung AHS-B, § 3 Abs. 4 Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS, § 19 Abs. 3a Externistenprüfungsverordnung, § 1 Abs. 3 Berufsreifeprüfungsgesetz
Inhaltliche Abänderungen (Entfall, Tausch, Ergänzung etc.) bei standardisierten Prüfungsgebieten:
§ 18 Abs. 6 und § 37 Abs. 3a Schulunterrichtsgesetz,
§ 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 4 Prüfungsordnung AHS, § 16 Abs. 4 und § 17 Abs. 4 Prüfungsordnung BMHS, § 13 Abs. 5 und § 15 Abs. 4 Prüfungsordnung AHS-B, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 4 Prüfungsordnung
Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS, § 9 Abs. 2 Externistenprüfungsverordnung, § 1 Abs. 3 Berufsreifeprüfungsgesetz

Inhalt:

  1. Muss ein ärztliches Gutachten erbracht werden?
  2. Allgemeine Informationen zu möglichen Vorkehrungen am Prüfungsstandort
  3. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)
  4. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Rechenschwäche
  5. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Blindheit, Sehbehinderung, CVI (cerebral visual impairment)
  6. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Gehörlosigkeit, Hörbeeinträchtigung, Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  7. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Körperbehinderung, chronischen Krankheiten
  8. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)syndrom (AD(H)S)

1. Muss ein ärztliches Gutachten erbracht werden?

Wurde im Schulalltag eine Beeinträchtigung, die geeignet ist, Prüfungsergebnisse zu beeinflussen, festgestellt und entsprechend berücksichtigt, so gilt dies auch für die abschließenden Prüfungen. Relevante Hilfestellungen, die im Schulalltag zum Einsatz kamen, sind auch bei den abschließenden Prüfungen anzuwenden.

Bei Kandidatinnen und Kandidaten der BRP, Externistenreifeprüfung bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung kann eine derartige Beeinträchtigung im Schulalltag nicht festgestellt und berücksichtigt werden. Wünscht eine Prüfungskandidatin/ein Prüfungskandidat aufgrund einer Beeinträchtigung die Anpassung der Rahmenbedingungen bei der BRP, so ist im Zweifelsfall ein entsprechendes Gutachten zu erbringen.

Gutachten müssen immer von Personen bzw. Institutionen ausgestellt werden, die dafür fachlich zuständig sind (z.B. entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte, klinische Psychologinnen und Psychologen).

Information an die Bildungsdirektionen

Sobald an einem Schulstandort feststeht, dass eine Prüfungskandidatin / ein Prüfungskandidat mit einer Beeinträchtigung, die geeignet ist, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, zur abschließenden Prüfung/BRP/Externistenreifeprüfung antreten wird, ist die Bildungs­direktion zu informieren.

2. Allgemeine Informationen zu möglichen Vorkehrungen am Prüfungsstandort

Die nachfolgenden Empfehlungen gelten gleichermaßen für alle Prüfungsgebiete und alle Prüfungsteile abschließender Prüfungen (inkl. vorwissenschaftlicher Arbeit bzw. Diplomarbeit). Gilt eine Empfehlung nur für ein bestimmtes Prüfungsgebiet bzw. einen bestimmten Prüfungsteil, so ist dies explizit angeführt.

Vorbereitung der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten

Vorab soll die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat ausführlich über den genauen Ablauf und die Bedingungen am Prüfungsstandort informiert werden:

  • In welchem Raum findet die Prüfung statt? Wie sieht es dort aus?
  • Wer ist meine Ansprechperson?
  • Im Falle von Assistenzeinsatz: Was darf die Assistentin/der Assistent tun?
  • Wer wird bei der Prüfung anwesend sein?
  • Wie muss ich mich verhalten?
  • Darf ich Fragen stellen? Wann darf ich eine Frage stellen?
  • Wie viel Zeit steht mir zur Verfügung? Was passiert, wenn ich fertig bin?

Beispiele für mögliche Vorkehrungen am Prüfungsstandort

  • Ablaufplan/Checkliste für die Prüfungskandidatin/den Prüfungskandidaten erstellen und der Prüfung beilegen (z.B. bei Autismus-Spektrum-Störung)
  • eigener Raum
  • individuelle Pausen
  • individuelle Verlängerung der Arbeitszeit bzw. Präsentationszeit
  • Assistenz
  • Anwesenheit einer Person zur technischen Unterstützung bzw. für technischen Support beim Einsatz von Computern und anderen Geräten
  • Verwendung spezieller Ein- und Ausgabegeräte, Arbeit am Computer
  • (z.B. Textverarbeitungsprogramm, elektronisches Wörterbuch, Software zur Sprachausgabe, Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe, Braillezeile, Eye-Tracking)
  • Hörverstehen: Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert), 1–2 zusätzliche Hörphasen
  • Im gerechtfertigten Bedarfsfall (z.B. Gehörlosigkeit) kann auf Ansuchen der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten der Prüfungsteil Hörverstehen entfallen.
  • Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form:
    • nicht bearbeitbares PDF
    • Für Blinde und Sehbehinderte gibt es zusätzlich ein nach besonderen Kriterien aufbereitetes RTF und spezielle Grafikaufbereitungen.
  • Anpassung und technische Adaptierung der durch das Bundesministerium zur Verfügung gestellten Klausuraufgaben, ohne jedoch den Inhalt zu verändern

Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form

Beeinträchtigte Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die beispielsweise am Computer arbeiten, benötigen die SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form. Die Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form erfolgt während der regulären Bestellfristen für den jeweiligen Prüfungstermin. Diese Bestellfristen werden vom Bundesministerium direkt an alle Schulleitungen kommuniziert.

Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben als PDF

Die SRDP/BRP-Klausuraufgaben können während der regulären Bestellfrist für den jeweiligen Prüfungstermin als nicht bearbeitbares PDF bestellt werden.

Die Anpassung und technische Adaptierung derart zur Verfügung gestellter SRDP/BRP-Klausuraufgaben am Prüfungsstandort ist grundsätzlich möglich, solange die Inhalte dadurch nicht verändert werden.

Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Blindheit oder Sehbehinderung

Die SRDP/BRP-Klausuraufgaben für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Blindheit oder Sehbehinderung können nicht nur als PDF, sondern auch als RTF bestellt werden. Die Aufbereitung der Klausuraufgaben als RTF erfolgt nach standardisierten Kriterien.

Die SRDP/BRP-Klausuraufgaben als RTF erfüllen folgende Kriterien:

  • Die Klausuraufgaben können mithilfe einer Braillezeile gelesen und am Computer bearbeitet werden.
  • Grafische Darstellungen werden in Text-Form beschrieben.
  • Mathematische Ausdrücke werden nach den gleichen Kriterien in Zeilen-Form übertragen, die auch bei der Aufbereitung von österreichischen Schulbüchern für Blinde und Sehbehinderte zur Anwendung kommen.
  • Alle Klausuraufgaben zu den Prüfungsfächern Mathematik, Angewandte Mathematik und Berufsreifeprüfung Mathematik werden im Zuge der standardisierten Aufbereitung derart angepasst, dass diese von Personen mit Blindheit oder Sehbehinderung erfasst und bearbeitet werden können. Dabei bleibt das ursprüngliche Anforderungsniveau der Klausuraufgaben unverändert.

Die Anpassung und technische Adaptierung derart zur Verfügung gestellter SRDP/BRP-Klausuraufgaben am Prüfungsstandort ist grundsätzlich möglich, solange die Inhalte dadurch nicht verändert werden.

Für die Prüfungsgebiete Mathematik, Angewandte Mathematik und Berufsreifeprüfung Mathematik werden Grafiken – zusätzlich zur Beschreibung in Text-Form – als speziell aufbereitete PDF zur Verfügung gestellt. Diese Grafiken als PDF gibt es in zwei Varianten, die jeweils nach standardisierten Kriterien erstellt werden:

  • für starke Vergrößerung (z.B.: Ausdruck im Format A3, Zoom-Ansicht am Computer)
  • zur Erstellung taktiler Grafiken (z.B.: mithilfe von temperaturempfindlichem Schwellpapier und einem Schwellkopiergerät)

Weitere Informationen, Übungsmaterial und frühere Prüfungsaufgaben für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Blindheit oder Sehbehinderung: www.matura.gv.at/bs

Anpassung und technische Adaptierung digital zur Verfügung gestellter SRDP/BRP-Klausuraufgaben am Prüfungsstandort

Beispiele für Anpassungen und technische Adaptierungen:

  • Umwandlung in ein anderes Dateiformat
  • Umwandlung des nicht bearbeitbaren PDF in ein PDF-Formular
  • Änderung von Schriftgröße, Kontrast, Zeilenabstand etc.
  • Ausdruck auf speziellem Papier (z.B. Schwellpapier)
  • Ausdruck im Format A3

Grundsätzlich sollten sich Anpassungen und technische Adaptierungen an den Arbeitsgewohnheiten der betroffenen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten orientieren.

Die betroffenen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sind im Vorfeld zu den geplanten Anpassungen und technischen Adaptierungen zu informieren.

Die Verantwortlichen am Prüfungsstandort tragen Sorge, dass bei der Umwandlung digital zur Verfügung gestellter SRDP/BRP-Klausuraufgaben in andere Dateiformate die Inhalte korrekt und vollständig dargestellt werden.

Bei der Adaptierung und technischen Anpassung der zur Verfügung gestellten SRDP/BRP-Klausuraufgaben am Prüfungsstandort dürfen die Prüfungsinhalte nicht verändert werden.

3. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)

  • individuelle Verlängerung der Arbeitszeit
  • Arbeit am Computer: vorgesehen sind ein Textverarbeitungsprogramm,
  • die Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe und ein elektronisches Wörterbuch
  • Hörverstehen:
    Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert)
    1-2 zusätzliche Hörphasen

Die Handreichung „Der schulische Umgang mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche“ enthält wertvolle Informationen für Lehrkräfte zur Förderung von betroffenen Schülerinnen und Schülern:
http://www.schulpsychologie.at/lernen-lernerfolg/lese-rechtschreibschwaeche

Rundschreiben Nr. 32/2001 zur Leistungsbeurteilung bei LRS

Eine Aktualisierung dieses Rundschreibens befindet sich derzeit in Vorbereitung.

4. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Rechenschwäche

Im Falle einer Rechenschwäche ist es nicht notwendig, dass die Rahmenbedingungen bei der abschließenden Prüfung am Prüfungsstandort angepasst werden.

Das Rundschreiben Nr. 27/2017 und auch die Handreichung „Die schulische Behandlung der Rechenschwäche“ enthalten wertvolle Informationen für Lehrkräfte zur Förderung von rechenschwachen Schülerinnen und Schülern:

http://www.schulpsychologie.at/lernen-lernerfolg/rechenschwaeche

https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2017_27.html

5. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Blindheit, Sehbehinderung, CVI (cerebral visual impairment)

  • eigener Raum
  • individuelle Verlängerung der Arbeitszeit bzw. Präsentationszeit
  • Assistenz:
    Von Expert/innen wird dies nur im ausdrücklichen Bedarfsfall empfohlen, da gut geförderte Blinde die abschließenden Prüfungen/BRP/Externistenreifeprüfung ohne Assistenz ablegen können.
  • Anwesenheit einer Person zur technischen Unterstützung bzw. für technischen Support
  • Verwendung spezieller Ein- und Ausgabegeräte, Arbeit am Computer
    (z.B. Software zur Sprachausgabe, Braillezeile)
    oder mit speziellen Hilfsmitteln (z.B. Lesehilfe zur Vergrößerung)
  • Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form – je nach Bedarf:
    • nicht bearbeitbares PDF
    • nach besonderen Kriterien aufbereitetes RTF
    • Mathematik: Grafikaufbereitung zur starken Vergrößerung
    • Mathematik: Grafikaufbereitung zur Erstellung taktiler Grafiken
  • Anpassung und technische Adaptierung der durch das Bundesministerium zur Verfügung gestellten Klausuraufgaben, ohne jedoch den Inhalt zu verändern

Weitere Informationen, Übungsmaterial und frühere Prüfungsaufgaben für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Blindheit oder Sehbehinderung: www.matura.gv.at/bs

6. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Gehörlosigkeit, Hörbeeinträchtigung, Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

  • eigener Raum
  • individuelle Pausen
  • individuelle Verlängerung der Arbeitszeit bzw. Präsentationszeit
  • Assistenz:
    Schriftdolmetscher/in, Gebärdensprachendolmetscher/in,
  • Lehrkraft mit ÖGS-Kompetenz bei Präsentationen und mündlichen Prüfungen
  • im gerechtfertigten Bedarfsfall (z.B. Gehörlosigkeit) kann auf Ansuchen der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten der Prüfungsteil Hörverstehen entfallen (Gutachten eines Amtssachverständigen des schulärztlichen Dienstes notwendig)
  • wenn das Hörverstehen geprüft wird:
    Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert)
    1-2 zusätzliche Hörphasen

7. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Körperbehinderung, chronischen Krankheiten

  • eigener Raum
  • individuelle Pausen, zusätzliche Essenszeiten
  • individuelle Verlängerung der Arbeitszeit bzw. Präsentationszeit
  • Assistenz
  • Anwesenheit einer Person zur technischen Unterstützung bzw. für technischen Support
  • Verwendung spezieller Ein- und Ausgabegeräte, Arbeit am Computer
    (z.B. Software zur Spracherkennung/Sprachausgabe, Eye-Tracking)
  • Hörverstehen:
    Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert)
    1–2 zusätzliche Hörphasen
  • Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form
  • Anpassung und technische Adaptierung der durch das Bundesministerium zur Verfügung gestellten Klausuraufgaben, ohne jedoch den Inhalt zu verändern

8. Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)syndrom (AD(H)S)

Eine besonders detaillierte Vorbereitung auf die Prüfungssituation wird dringend empfohlen:

  • Prüfungsräumlichkeiten besichtigen
  • darüber informieren, welche Personen bei der Prüfung anwesend sein werden
  • Verhaltensregeln bei der Prüfung besprechen
  • Umgang mit zu treffenden Entscheidungen üben

Empfehlungen zur Prüfungssituation:

  • Ablaufplan/Checkliste für die Prüfungskandidatin / den Prüfungskandidaten erstellen und der Prüfung beilegen – z.B.:
    • Kontrolliere die Seitenanzahl und die Prüfungskandidatinnen- bzw. Prüfungskandidatennummer.
    • Kontrolliere, ob dein Name auf jedem Zettel steht.
    • Notiere die Anfangs- und Abgabezeiten.
    • Vergiss nicht, nur schwarze oder blaue nicht radierbare Stifte zu verwenden und ggf. Bleistiftlinien nachzuziehen.
    • Streiche alles durch, was nicht bewertet werden soll.
    • Vergiss nicht, auf regelmäßiges Zwischenspeichern (wenn am Computer gearbeitet wird).
    • Überprüfe, ob wirklich alle Aufgaben bearbeitet wurden.
  • eigener Raum
  • individuelle Pausen
  • individuelle Verlängerung der Arbeitszeit bzw. Präsentationszeit
  • Assistenz
  • Arbeit am Computer (z.B. Textverarbeitungsprogramm)
  • Hörverstehen:
    Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert)
    1–2 zusätzliche Hörphasen
  • Bestellung von SRDP/BRP-Klausuraufgaben in digitaler Form
  • Anpassung und technische Adaptierung der durch das Bundesministerium zur Verfügung gestellten Klausuraufgaben, ohne jedoch den Inhalt zu verändern.

Wien, 14. April 2021

Für den Bundesminister:
Mag.a Anna Lasselsberger, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht