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Erstattung von Befund und Gutachten durch das Bundespensionsamt in Verfahren betr. Ruhestandsversetzung wegen (dauernder) Dienstunfähigkeit und wegen Zurechnung von Zeiten;

Geschäftszahal: 466/24-III/C/98
Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN
Tel. 01/531 20 / 3245
Fax 01/531 20 / 3445

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Erstattung von Befund und Gutachten durch das Bundespensionsamt in Verfahren betr. Ruhestandsversetzung wegen (dauernder) Dienstunfähigkeit und wegen Zurechnung von Zeiten;
Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 4 BDG 1979, § 36 Abs. 1 PG 1965
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 40/1998 (BMBWF)

An alle Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 4.9.1998, GZ 920.800/91-VII/A/6/98, betreffend Erstattung von Befund und Gutachten durch das Bundespensionsamt in Verfahren betr. Ruhestandsversetzung wegen (dauernder) Dienstunfähigkeit und wegen Zurechnung von Zeiten, zur Kenntnisnahme und Beachtung übermittelt.
Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 22. September 1998

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch
Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen