Erstattung von Befund und Gutachten durch das Bundespensionsamt in Verfahren betr. Ruhestandsversetzung wegen (dauernder) Dienstunfähigkeit und wegen Zurechnung von Zeiten; Geschäftszahal: 466/24-III/C/98 Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 / 3245 Fax 01/531 20 / 3445 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Erstattung von Befund und Gutachten durch das Bundespensionsamt in Verfahren betr. Ruhestandsversetzung wegen (dauernder) Dienstunfähigkeit und wegen Zurechnung von Zeiten; Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 4 BDG 1979, § 36 Abs. 1 PG 1965 Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 40/1998 An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 4.9.1998, GZ 920.800/91-VII/A/6/98, betreffend Erstattung von Befund und Gutachten durch das Bundespensionsamt in Verfahren betr. Ruhestandsversetzung wegen (dauernder) Dienstunfähigkeit und wegen Zurechnung von Zeiten, zur Kenntnisnahme und Beachtung übermittelt. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 22. September 1998 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch Beilage F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen