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Ausser Kraft getreten

Aufteilung der Leistungsprämien nach § 76 VBG für das Jahr 2022 auf die dem BMBWF direkt nachgeordneten Dienststellen; Bereich Bildung

2022-0.382.289
BMBWF - II/10 (Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen und -behörden)
Mag.a Miriam Boulter
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-3388
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Rundschreiben Nr. 14/2022 (BMBWF)

Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Aufteilung der Leistungsprämien nach § 76 VBG für 2022
Rechtsgrundlage: § 76 VBG
Geltung: befristet bis 31.12.2022

An alle dem BMBWF direkt nachgeordneten Dienststellen – Bereich Bildung

Die den einzelnen Dienststellen im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Beträge für Leistungsprämien stellen sich wie folgt dar:

Bundesheim und Seminarzentrum Raach: EUR 750,00
Bundesschullandheim Radstadt: EUR 850,00
Bundesschullandheim Saalbach: EUR 840,00
Bundesschullandheim Mariazell: EUR 910,00
Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung: EUR 4.150,00
Wien-Europa-Aktion: EUR 1.560,00
Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang: EUR 2.270,00
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung Wien V: EUR 2.450,00
Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV: EUR 2.110,00
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien XVII: EUR 1.530,00
Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX Technologisches Gewerbemuseum: EUR 6.820,00
Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden: EUR 900,00
Pädagogische Hochschule Kärnten: EUR 1970,00
Pädagogische Hochschule Niederösterreich: EUR 2.220,00
Pädagogische Hochschule Oberösterreich: EUR 4.150,00
Pädagogische Hochschule Salzburg: EUR 2.360,00
Pädagogische Hochschule Steiermark: EUR 2.910,00
Pädagogische Hochschule Tirol: EUR 2.690,00
Pädagogische Hochschule Vorarlberg: EUR 1.570,00
Pädagogische Hochschule Wien: EUR 4.620,00
Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen: EUR 12.900,00

Für 2022 sind von den Dienststellen die Anträge auf Auszahlung von Leistungsprämien unter Angabe eines Betrages anher vorzulegen. Die Summe der in einem Kalenderjahr einem Vertragsbediensteten zuerkannten Leistungsprämien darf nicht niedriger als 10% und nicht höher als 50% des ihm gebührenden Monatsentgeltes einschließlich allfälliger Zulagen sein. Die Anweisung der Zahlung sowie die Verständigung der Dienststelle erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Auf das Mitwirkungsrecht der zuständigen Personalvertretungsorgane wird hingewiesen.

Wien, 10. Juni 2022
Für den Bundesminister:
SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen