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Ausser Kraft getreten

Information zu abschließenden Prüfungen für den Haupttermin zum Schuljahr 2022/23

2022-0.753.859
BMBWF - III/6g (Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung / Reife- und Diplomprüfung)
Mag.a Greta Picknitter, MSc (WU)
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2470
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 24/2022 (BMBWF)

Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten;
Verteilerkreis: alle AHS, BMHS, HLFS, BISOP, BAfEPs, ZLAs; EB-Institutionen
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/inn/en
Geltung: Schuljahr 2022/23
Rechtsgrundlage: §§ 34-42 Schulunterrichtsgesetz
§ 33-42 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
Berufsreifeprüfungsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Darstellung der Rahmenbedingungen bei abschließenden Prüfungen für den Haupttermin zum Schuljahr 2022/23
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 21.10.2022
Zeitliche Priorisierung: /
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

1 Abschließende Prüfungen (Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung, Abschlussprüfungen)

Für die abschließenden Prüfungen zum Haupttermin 2022/23 sind keine COVID-bedingten Anpassungen mehr vorgesehen. Es gelten die Regelungen der regulären rechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus gelten jene Regelungen, die während der COVID-Pandemie in das Regelschulwesen übernommen worden sind.

Das bedeutet für die abschließenden Prüfungen, dass folgende Änderungen beibehalten werden:

Klausurprüfung

  • Die Jahresnote bzw. eine ermittelte Note werden wie bisher bei der Gesamtbeurteilung der schriftlichen/graphischen/praktischen Prüfungsgebiete eingerechnet, sofern der Schwellenwert erreicht wurde.
  • Für Prüfungskandidat/inn/en, die zur Berufsreifeprüfung oder zu einer Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung oder Abschlussprüfung auf dem Externistenweg antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote bzw. der ermittelten Note, wenn Zeugnisse über die erfolgreiche Absolvierung der letzten Schulstufe vorliegen.

Mündliche Prüfung

  • Die Jahresnote bzw. eine ermittelte Note werden wie bisher bei der mündlichen Gesamtbeurteilung der mündlichen Prüfungsgebiete eingerechnet, sofern eine aktive Mitwirkung der Kandidatin/des Kandidaten bei der Prüfung erfolgt ist.
  • Für Prüfungskandidat/inn/en, die zur Berufsreifeprüfung oder zu einer Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung oder Abschlussprüfung auf dem Externistenweg antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote bzw. der ermittelten Note, wenn Zeugnisse über die erfolgreiche Absolvierung der letzten Schulstufe vorliegen.

In Vorbereitung auf die abschließenden Prüfungen steht Schulen ein Förderstunden-Kontingent für Förderunterricht zur Verfügung. Neben dem Förderunterricht stehen auch andere Maßnahmen zur intensiveren Vorbereitungen auf die abschließenden Prüfungen zur Verfügung, z.B. Teilungen, Kleingruppenunterricht.

Eine Übersicht COVID-bedingter Regelungen, die bei abschließenden Prüfungen noch bzw. nicht mehr zur Anwendung kommen, finden Sie unter Punkt 3 „Checkliste zur besseren Übersicht“.

2. Mathematik AHS

Die Beratungsgruppe Mathematik hat einen 3-Stufen-Plan zur Weiterentwicklung des Mathematik-Unterrichts und der stand. Reifeprüfung Mathematik an AHS entwickelt. Die erste Stufe dieses Plans wurde ab Haupttermin 2021/22 bereits umgesetzt und bleibt bestehen:

  • Sprachliche Entlastung der Aufgabenstellung
  • Neugestaltung des Teil 2:
    • 1 Aufgabe mit reduziertem Kontext (mit 4 Punkten)
    • 3 Aufgaben (Typ 2) mit jeweils 4 Punkten in einer Best-of-Wertung:
      Bei der Beurteilung werden nur jene beiden Aufgaben berücksichtigt, bei der der/die jeweilige Kandidat/in die meisten Punkte erreicht hat.
  • Ausbau der Aufgabenstellungen mit Halbbepunktung: in der Prüfung finden sich mindestens 6 Aufgaben mit halben Punkten
  • Beurteilungsschlüssel

Die weitere Umsetzung der zweiten und dritten Stufe wird zeitlich um zwei Schuljahre verschoben, um Schulen zu entlasten und die geplante Implementierung der Lehrpläne für die Sekundarstufe I an AHS zu unterstützen. Das bedeutet für Lehrpersonen, dass erst ab dem Schuljahr 2024/25 verstärkt auf das Arbeiten ohne Taschenrechner oder höherwertige Technologien in der 5. Klasse zu achten ist. Auch diesbezüglich tritt somit bis auf Weiteres keine Änderung ein.

3. Checkliste zur besseren Übersicht

Da es während der Corona-Pandemie bzw. in Zeiten der Schul-Lockdowns unterschiedliche Bestimmungen zu abschließenden Prüfungen gegeben hat, bietet Ihnen die nachstehende Checkliste einen kompakten Überblick, welche regulären Rahmenbedingungen ab dem Haupttermin 2023 und in den Folgejahren gelten.

Maßnahmen 2023
Organisation Ersatztermine (schriftlich und mündlich) Nein
automatische Anmeldung zur Kompensationsprüfung Nein
Abschließende Arbeit freiwillige Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit Nein
Möglichkeit der virtuellen Präsentation und Diskussion Nein
Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit bei drohender negativer Beurteilung, ansonsten Entfall Nein
Erweiterung des Abgabezeitraums für abschließende Arbeiten Nein
Klausurprüfung verpflichtende Absolvierung von max. 3 Klausurprüfungen, Übernahme der Zeugnisnote für 4. Klausurprüfung Nein
freiwillige Absolvierung der 4. Klausurarbeit Nein
Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der schriftlichen/graphischen/praktischen Klausurarbeit Ja 1)
Schwellenwert als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei Klausurarbeit Ja1)
Verlängerung der Arbeitszeit um 60 Minuten Nein
Mündliche Prüfung Entfall der mündlichen Prüfung und Übernahme der Zeugnisnote Nein
freiwillige Absolvierung der mündlichen Prüfung Nein
Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der mündlichen Prüfung Ja1)
Mitwirkung an der Prüfung als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der mündlichen Prüfung Ja1)
Reduktion der Themenbereiche an AHS Nein
Externisten/
BRP
Berücksichtigung der zuletzt erbrachten (ermittelten) Noten bei Externisten- und Berufsreifeprüfungen, sofern Zeugnisse über eine positive Absolvierung der letzten Schulstufe der betroffenen Prüfungsgebiete vorliegen Ja1)

1) in das Dauerrecht übernommen

Wien, 21. Oktober 2022

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten