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IT-Betreuung – Anpassung der Abgeltung von Leistungen im IT-System- und Sicherheitsmanagement

2022-0.889.852
BMBWF - Präs/16 (IT-Didaktik)
Mag. Martin Bauer, MSc
Sachbearbeiter

+43 1 531 20-3538
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 3/2023 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben: IT-Betreuung – Anpassung der Abgeltung von Leistungen im IT-System- und Sicherheitsmanagement
Rundschreiben Nr.: 3/2023
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen; Ressourcenbewirtschaftung; Schulerrichtung, -einrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb
Verteilerkreis: Alle Bundesschulen und alle Zentrallehranstalten
Geltung: unbegrenzt
Rechtsgrundlage: Eingabe
Kernaussagen/Ziele: Valorisierung der Leistungen des IT-System- und Sicherheitsmanagements; Sockelbetrag je Schulstandort 6.395,00 zzgl. Betrag je Schüler/in 14,70
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 26.01.2023
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmöglich nach Einlangen von den Bildungsdirektionen an die Schulen übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Die IT-Betreuung an Bundesschulen und an Zentrallehranstalten umfasst dem Wesen nach drei Aufgabenbereiche, die unterschiedlich abgegolten werden:

I. Pädagogisch-fachliche Tätigkeiten werden von fachkundigen Lehrpersonen im Rahmen des IT-Kustodiats mit einer entsprechenden Einrechnung in die Lehrverpflichtung wahrgenommen. Zusätzlich können IT-Schwerpunkte und Lernplattformen berücksichtigt werden.

II.Routinetätigkeiten im Bereich der Hardwarebetreuung und Systembetreuung werden von IT-Systembetreuerinnen/IT-Systembetreuern erledigt.

III. Weiters fallen Leistungen im Bereich des IT-System- und IT-Sicherheits-Managements an, die i.d.R. extern zugekauft werden müssen - wie: Konzeption eines leistungsfähigen Netzwerks mit Konfiguration von aktiven Netzwerkkomponenten wie Switches und Firewalls; Realisierung eines sicheren und störungsfreien WLANs und einer leistungsfähigen Internetanbindung; Konzeption von Server- und Storage-Komponenten, Aufsetzen und Wartung von Servern wie Domain-, Daten-, Terminal- und Webservern; Systeme zu Netzwerkinstallation von Betriebssystem- und Anwendersoftware auf Clientsystemen; Implementierung von Systemen für Datensicherheit, Virenschutz, ggf. Druckkostenerfassung und die Herstellung von sicheren, elektronischen Prüfungsumgebungen im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung.

Die Übernahme der Tätigkeiten des Bereiches I gehört zu den Dienstpflichten speziell vorgebildeter Lehrender („IT-Kustod/innen“, „IT-Manager/innen“).

Die Aufgaben des Bereiches II werden von IT-Systembetreuer/innen erledigt. Diese sind technisch qualifizierte Verwaltungsbedienstete, die durch die Bildungsdirektionen für die entsprechenden Arbeiten an den Schulstandorten eingeteilt werden.

Die Aufgaben des Bereiches III sind als Sachleistungen zu qualifizieren und können von den Schulleitungen im Rahmen des Sachbudgets (siehe unten) auf Werkvertragsbasis eingekauft werden.

Sachleistungen für das IT-System- und Sicherheitsmanagement

Dieses Rundschreiben regelt die Abgeltungen für die in Punkt III erbrachten Leistungen im IT-System- und IT-Sicherheitsmanagement ab dem Budgetjahr 2023 und ersetzt den bis dato in Geltung befindlichen Erlass GZ 16.700/0008-II/2e/2014. Diese Abgeltung wird jährlich aus dem Sachaufwand der Schulen bedeckt. Der 2014 empfohlene Richtwert zur Höhe der für IT-System- und Sicherheitsmanagement aufgewendeten Mittel wird auf Basis des VPI 2014 entsprechend angehoben:

Sockelbetrag je Schulstandort: 6.395,00
Betrag je Schüler/in: 14,70

Die Anzahl der Schüler/innen ergibt sich aus den für das laufende Schuljahr gemeldeten Zahlen der jeweiligen Schule. Die Betreuung der Lehrpersonen ist in den Sätzen bereits berücksichtigt.

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung können die unter Pkt. III angeführten Leistungen im Bereich des IT-System- und IT-Sicherheits-Managements von schulinternen Expert/innen oder von Unternehmen, jedenfalls aber im Rahmen eines Werkvertrages, geleistet werden. Auch überregionale Konzepte oder Kooperationsprojekte zwischen mehreren Schulen können realisiert werden. Die Entscheidung, wie personelle und finanzielle Ressourcen genutzt werden, kann am Schulstandort getroffen werden. Beim Abschluss des Werkvertrages ist der Werkunternehmer im Rahmen der Erfüllung der Leistungen zur Herstellung des Erfolges sowie zur Gewährleistung aus allfälligen Mängeln der Leistungen verpflichtet (vgl. §§ 1165 ff ABGB). Bei der Vergabe der Aufträge sind die haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften und – sofern der Auftrag an Bundesbedienstete vergeben wird – die einschlägigen dienst-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Wien, 26. Jänner 2023

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Bauer, MSc

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen, Ressourcenbewirtschaftung, Schulerrichtung, -einrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb