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Ausser Kraft getreten

Schulbücher im Schuljahr 2023/2024

2022-0.926.174
BMBWF - Präs/15 (Bildungsmedien)
Mag.a Sonja Hinteregger-Euller
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2520
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 4/2023 (BMBWF)

Titel: Schulbücher im Schuljahr 2023/2024
Rundschreiben Nr.: 04/2023
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Öffentliche Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht
Personenkreis:
Geltung: Budgetjahr 2023, Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage: SchUG, Familienlastenausgleichsgesetz 1967
Kernaussagen/Ziele: Aktion „Unentgeltliche Schulbücher“: Auswahlgrundsätze, Höchstbeiträge (Limits), Digitale Varianten, Termine
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 03.02.2023
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmöglich nach Einlangen von den Bildungsdirektionen an die Schulen übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Das Rundschreiben behandelt die Auswahlgrundsätze für Schulbücher bzw. Unterrichtsmittel und deren digitale Varianten, die Höchstbeiträge (Limits), die Möglichkeit der Anschaffung Unterrichtsmittel eigener Wahl sowie die wichtigsten Termine in Zusammenhang mit der Schulbuchbestellung im Schuljahr 2023/24.
Unter Schulbüchern bzw. Unterrichtsmitteln sind Hilfsmittel zu verstehen, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichts und zur Sicherung des Unterrichtsertrages dienen (§ 14 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG),
BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung).

1 Auswahlgrundsätze

Für die unentgeltliche Abgabe kommen gemäß § 31a Abs.1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967, BGBl. Nr. 376 in der geltenden Fassung, Unterrichtsmaterialien in Betracht, die für die jeweilige Schulart und Schulstufe als geeignet erklärt und von der Schule zur Durchführung des Unterrichts als erforderlich bestimmt wurden. Die nach Schularten gegliederten amtlichen Schulbuchlisten sind spätestens Ende Februar 2023 im Internet verfügbar und auch für Elternvertretung und Schülervertretung bestimmt (im Hinblick auf § 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c SchUG).

Bei der Auswahl der Unterrichtsmittel sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit genau zu beachten. Es dürfen daher nur Materialien ausgewählt werden, die für den Unterricht in den betreffenden Klassen unbedingt notwendig sind, weil sie regelmäßig im Unterricht verwendet werden oder für die häusliche Arbeit unerlässlich sind. Außerdem ist bei der Auswahl auf das Textverständnis und die fächerübergreifende Anwendbarkeit zu achten. Werden die Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verletzt, hat der Schulerhalter dem Bund den Aufwand für solche Bücher zu ersetzen.

Die Schulen können sowohl Unterrichtsmaterialien der Schulbuchliste als auch des Anhangs zur Schulbuchliste der jeweiligen Schulart und/oder therapeutische Unterrichtsmittel bestellen. Außerdem dürfen Unterrichtsmittel aus Listen anderer Schularten bestellt werden, wenn diese nach gewissenhafter Prüfung durch die Lehrerinnen und Lehrer nach Inhalt und Form auch dem Lehrplan der eigenen Schulform oder Schulstufe entsprechen.

Die Schulbuchkonferenz (an Schulen mit Schulgemeinschaftsausschüssen) bzw. das Schulforum legen fest, welche Unterrichtsmaterialien beschafft werden sollen. Daher sind bis spätestens 18. April 2023 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen oder Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, an berufsbildenden Schulen und an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abzuhalten.

Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung ein Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c SchUG) haben.

2 Wiederverwendung

Schülerinnen und Schüler (die Erziehungsberechtigten) können der Schule freiwillig Schulbücher für die Wiederverwendung zur Verfügung stellen. Dies erfolgt nach Richtlinien, die vom Schulforum bzw. vom Schulgemeinschaftsausschuss gemäß dem Schulunterrichtsgesetz festzulegen sind. Die für die Wiederverwendung zur Verfügung gestellten Bücher stehen ab der Überlassung nicht mehr im Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Die Richtlinien des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses sind Aufzeichnungen im Sinne des § 31c Abs. 3 FLAG.

3 Höchstbeträge für die Schulbuchbestellung pro Schülerin bzw. Schüler (Limits)

Die pro Schülerin bzw. Schüler und Schulform zur Verfügung stehenden Höchstbeträge (Limits) werden für alle Unterrichtsmittel, die im Rahmen der Schulbuchaktion unentgeltlich abgegeben werden, mit Verordnung der für das Familienlastenausgleichsgesetz zuständigen Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung festgesetzt und dürfen nicht überschritten werden. In der Limit- Information werden die Höchstbeträge pro Schülerin bzw. Schüler den Schulen mitgeteilt.

3.1 Digital-Limit

In den Schulformen der Sekundarstufe I (Mittelschule und AHS-Unterstufe) und der Sekundarstufe II (PTS, Berufsschulen, BMHS, AHS-Oberstufe) steht seit dem Schuljahr 2021/22 ein eigenes neues Digital-Limit zur Verfügung. Bei der Bestellung eines Kombiproduktes Buch mit E-Book+ wird der Preisanteil des E-Books+ vom zweckgebundenen Digital-Limit abgebucht. Sollten über das Digital-Limit hinausgehend weitere Kombiprodukte Buch mit E-Book+ angeschafft werden, können diese auch zur Gänze aus dem Schulform-Grundlimit bestellt werden. Ein Übertrag des Digital-Limits auf das Schulform-Grundlimit ist aufgrund der Zweckwidmung nicht zulässig.

4 Bedarfsmeldung für Unterrichtsmaterialien

4.1 Allgemeine Anforderungsgrundsätze

Nach Auswahl der Unterrichtmittel, die im nächsten Schuljahr in der Schule verwendet werden sollen, ist der voraussichtliche Bedarf für das gesamte Schuljahr möglichst genau zu schätzen. Alle Schulen können ihre Bestellung für 2023/2024 über die Anwendung SBA-Online in der Zeit von 13. März 2023 bis spätestens 21. April 2023 auf Basis der Bestellung des Schuljahres 2022/2023 durchführen.

Die Einführung der Bücher für den Religionsunterricht obliegt nicht den Schulbehörden des Bundes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Schulbücher für den evangelischen, islamischen und katholischen Religionsunterricht zugleich mit den anderen Schulbüchern über die Anwendung SBA-Online zu bestellen sind.

Stornierungen von Schulbuch-Bestellungen verursachen einen hohen manipulativen und finanziellen Aufwand und sind nur bis zum 16. Oktober des laufenden Schuljahres gestattet (siehe Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion 2023/2024).

4.2 Elektronischer Zahlungsverkehr

Die Bestätigung der Lieferung und die Abrechnung der Schulbuchbestellung erfolgt elektronisch über das Programm SBA-Online. Nähere Informationen, auch zu den allfälligen Neu- und Nachbestellungen, erfolgen mit den Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion 2023/2024, die spätestens Ende Februar 2023 online gestellt werden. Die gesamte Bestellgebarung wird in Bezug auf die Schulen ausschließlich vom Bundesrechenzentrum (Auskünfte: Hotline 01/71123 - 883050 oder ) abgewickelt.

5 Schulbuch inkl. E-Book

Das „E-Book“ wird im Rahmen der Schulbuchaktion seit dem Schuljahr 2017/18 sowohl für die Sekundarstufe I als auch Sekundarstufe II angeboten. Wenn zum Printprodukt ein E-Book (Kombiprodukt „Buch inkl. E-Book“) angeboten wird, bekommen die Schulen seit dem Aktionsjahr 2021/22 standardmäßig das E-Book kostenlos dazu.

Mit dem gedruckten Schulbuch wird ein Zugangscode mitgeliefert, der den Zugriff auf das „E-Book“ über die Plattform www.digi4school.at für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrpersonen ermöglicht. Mit der Registrierung auf der Plattform www.digi4school.at wird für die Benutzerinnen und Benutzer ein digitales Bücherregal angelegt. Weitere Informationen gibt es unter https://digi4school.at/faq.

6 Kombiprodukt Schulbuch mit E-Book+ – interaktives digitales Schulbuch (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II)

Beim Kombiangebot „Buch mit E-Book+“ erfolgt die Lehrplanerfüllung im Printprodukt. Die Inhalte des E-Book+ sind zusätzliche ergänzende interaktive Inhalte, die im E-Book zur Verfügung gestellt werden. Das E-Book+ bildet einen abgeschlossenen Rahmen, für die Qualität von verlinkten Materialien garantieren die Schulbuchverlage. Das Kombiprodukt „Buch mit E-Book+“ ist über die Anwendung SBA-Online mit einer eigenen Buchnummer bestellbar.

Bei Bestellung des Kombiprodukts wird mit dem gedruckten Schulbuch ein Zugangscode mitgeliefert, der den Zugriff auf das „E-Book+“ über die Plattform www.digi4school.at für Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler ermöglicht.

7 Digital Varianten E-Book Solo und E-Book+ Solo (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II)

Seit dem Schuljahr 2022/23 wurde das Angebot um die rein digitalen Varianten „E-Book Solo“ und „E-Book+ Solo“ erweitert. Die digitalen Solo-Varianten werden zu einem günstigeren Preis als die Kombi-Produkte (Print/Digital) angeboten. Die jeweiligen Solo-Varianten sind über die Anwendung SBA-Online mit einer eigenen Buchnummer bestellbar. Die erforderlichen Zugangscodes zur Plattform www.digi4school.at werden im Rahmen der Schulbuchaktion über den Buchhandel an die Schulen ausgeliefert.
Die Solo-Varianten können sowohl über das Digital-Limit als auch über das Schulform-Grundlimit bestellt werden.

8 Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW)

Im Rahmen von höchstens 15 Prozent der je nach Schulform maßgeblichen Schulform-Grundlimits bzw. Religions- oder Ethik-Limits können von den Schulen Unterrichtsmittel eigener Wahl, die in keiner amtlichen Liste enthalten sind, gemäß den Auswahlrichtlinien im Fachhandel angeschafft werden. Das Gesamtlimit der Schule darf dadurch nicht überschritten werden.

Sofern der Rahmen von höchstens 15 Prozent bereits ausgeschöpft ist, können die Schulen unter individuell einen Antrag auf Erhöhung des Ausmaßes beim Bundeskanzleramt stellen. Dem Antrag ist eine Begründung anzuschließen, warum mit den vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für geeignet erklärten Unterrichtsmitteln der Unterrichtsertrag in der Schulform nicht gewährleistet werden kann. Für das Sonderlimit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) können von den Schulen 100 Prozent als UeW fixiert werden.

Die Beantragung der Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) in der SBA-Online ist schon im Hauptbestelltermin (13. März 2023 bis 21. April 2023) erforderlich; zu diesem Zeitpunkt wird den Schulen der Betrag, der für den Ankauf von Unterrichtsmitteln eigener Wahl voraussichtlich zur Verfügung stehen wird, informativ angezeigt. Die Fixierung des Betrages für Unterrichtsmittel eigener Wahl kann jedoch erst beim Hauptnachbestelltermin im September erfolgen.

Es ist darauf zu achten, dass die Fixierung erst dann erfolgt, wenn die Bestellung der Lehrmittel in der SBA-Online nahezu abgeschlossen ist. Erst durch die Fixierung der Unterrichtsmittel eigener Wahl werden die in der SBA-Online ausgewiesenen Beträge an die für das jeweilige Bundesland zuständigen Kundenteams des Finanzamtes Österreich weitergeleitet, damit die Rechnungen von diesen bezahlt werden können.

9 Klassenlisten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulen gemäß § 31c Abs. 3 FLAG Aufzeichnungen (Klassenlisten) führen müssen, aus denen die Empfängerinnen und Empfänger der Schulbücher hervorgehen. Die Schulen sind gegenüber dem für das Familienlastenausgleichsgesetz zuständigen Bundesministerium und den örtlich und sachlich zuständigen Kundenteams des Finanzamtes Österreich zur Auskunftserteilung verpflichtet und haben diesen Einblick in die Aufzeichnungen zu gewähren.

10 Aussendung des Rundschreibens

Das Rundschreiben wird elektronisch den Schulleitungen im Wege der Bildungsdirektionen zugesandt.

Spätestens Ende Februar 2023 werden alle Schulbuchlisten, das Rundschreiben „Schulbücher im Schuljahr 2023/2024“, die Limit-Information und die Durchführungsrichtlinien des für das Familienlastenausgleichsgesetz zuständigen Bundesministeriums sowie Informationen zu den Lehrerexemplaren im Internet unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Schule, Schulpraxis, Unterrichtsgestaltung und Begleitmaterialien – Schulbuchaktion sowie unter www.schulbuchaktion.at verfügbar sein.

Zusätzlich steht für die Auswahl der Schulbücher eine Online-Schulbuchsuche unter schulbuchsuche.bmbwf.gv.at zur Verfügung, die das Downloaden des Suchergebnisses ermöglicht.

Wien, 3. Februar 2023

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Bauer, MSc

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten