Vorgehensweise bei schulbezogenen Veranstaltungen90.06/0611-allg/2019 BD Tirol / Präs/3-Recht Dr. Armin Andergassen Sachbearbeiter office@bildung-tirol.gv.at +43 512 9012-9165 Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck Rundschreiben Nr. 2019-02 (BD T) Titel: Vorgehensweise bei schulbezogenen Veranstaltungen Rundschreiben Nr.: 2019-02 Sachgebiet: Schulrecht, sonstige rechtliche Angelegenheiten Verteilerkreis: alle Tiroler Schulen Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Innsbruck, 08.03.2019 Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Tirol In § 13a Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes ist geregelt, dass die zuständige Schulbehörde eine Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklären kann sofern mehr als eine Schule davon betroffen ist. Die Bildungsdirektion für Tirol wird in Zukunft Veranstaltungen dann zu schulbezogenen Veranstaltungen erklären, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Wenn sie auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes dienen, wenn eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler weder in sittlicher noch in körperlicher Hinsicht zu befürchten ist, und wenn die Veranstaltungen mehrere Schulen betreffen und nicht nur von rein regionaler Bedeutung sind (indem sich etwa die betroffenen Schulen in großer räumlicher Nähe zu einander befinden, also z.B. nur in einer einzelnen Ortsgemeinde oder in einander benachbarten Ortsgemeinden gelegen sind). Anträge auf Erklärung zu schulbezogenen Veranstaltungen sind an die Bildungsdirektion zu richten, die dann das Vorliegen der genannten Voraussetzungen prüft. Sollte die Bildungsdirektion in einem konkreten Fall zu dem Schluss kommen, dass sie nicht selbst die Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung vornimmt, werden die Antragsteller davon verständigt. Die betroffenen Schulen haben dann gemäß der Bestimmung des § 13 Abs. 1 SchUG die Möglichkeit, durch Beschluss des Klassen- bzw. Schulforums (§ 63a SchUG) bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses (§ 64 SchUG) die Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltungen vorzunehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die oben in den Punkten 1 und 2 genannten Voraussetzungen für solche Beschlüsse ebenfalls gelten. Weiters wird darauf verwiesen, dass die Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung nur dann erfolgen darf, wenn die hiefür erforderlichen Lehrpersonen sich zur Durchführung bereit erklären, die Finanzierung sichergestellt ist und allenfalls erforderliche Zustimmungen anderer Stellen eingeholt worden sind; das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Schulleitung festzustellen. Im Falle von Veranstaltungen von nur rein regionaler Bedeutung, die mehrere Schulen gleichzeitig betreffen, wird dringend empfohlen, dass sich die Schulen bezüglich der Erklärung zu schulbezogenen Veranstaltungen rechtzeitig gegenseitig abstimmen. Die Erklärungen zu schulbezogenen Veranstaltungen sind vor allem aus Gründen der Versicherung von Bedeutung (haftungsrechtliche Absicherung der Lehrpersonen nach dem Amtshaftungsgesetz sowie Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz). Mit freundlichen Grüßen Innsbruck, 08. März 2019 Der Bildungsdirektor: Dr. Paul Gappmaier Elektronisch gefertigtDownloadsRundschreiben Nr. 02-2019Zugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht, Sonstige Rechtsangelegenheiten Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 3/2019 143.05/0022-allg/2019 Umgang mit sozialen Medien und elektronischer Kommunikation im schulischen Bereich Nr. 28/2018 BMBWF-33.546/0017-I/2/2018 Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen