Freiwilliges 10., 11. oder 12. Schuljahr an allgemeinbildenden Pflichtschulen90.06/0678-allg/2019 BD Tirol / Abt. Präs3 - Recht Dr. Natascha Rohracher Sachbearbeiterin office@bildung-tirol.gv.at +43 512 9012-9173 Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck Rundschreiben Nr. 2019-08 (BD T) Titel: Freiwilliges 10., 11. oder 12. Schuljahr an allgemeinbildenden Pflichtschulen Rundschreiben Nr.: 2019-08 Sachgebiet: Schulrecht, sonstige Rechtsangelegenheiten Verteilerkreis: allgemeinbildenden Pflichtschulen Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Innsbruck, 03.12.2019 Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Tirol Die Bildungsdirektion für Tirol gibt aus aktuellem Anlass und aufgrund wiederholter Anfragen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern im Folgenden wichtige Informationen zu den Voraussetzungen bzw. zur Zulässigkeit eines freiwilligen 10., 11. oder 12. Schuljahres an allgemeinbildenden Pflichtschulen bekannt: Die schulrechtlichen Bestimmungen gehen von der Grundannahme aus, dass die allgemeine neunjährige Schulpflicht durch den Besuch von allgemeinbildenden Pflichtschulen (bzw. von mittleren oder höheren Schulen) zu erfüllen ist und in diesen neun Jahren ein positiver Abschluss der (Neuen) Mittelschule und Polytechnischen Schule erreicht werden kann. Der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist dementsprechend gemäß § 32 SchUG nicht unbegrenzt möglich. Als Grundregel normiert § 32 Abs. 1 SchUG zwar, dass der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule über die neun Jahre Schulpflicht hinaus maximal ein weiteres Jahr („freiwilliges 10. Schuljahr“) möglich ist, von dieser Grundregel werden jedoch in § 18 SchPflG und § 32 Abs. 2 bis 2b SchUG zahlreiche Einschränkungen und Ausdehnungen normiert, die es zu beachten gilt. Zusammengefasst sind somit folgende Konstellationen möglich und zulässig: Bei Fragen bzw. für eine Beurteilung im Einzelfall steht die Abteilung Recht der Bildungsdirektion für Tirol zur Verfügung. Innsbruck, 03. Dezember 2019 Der Bildungsdirektor: Dr. Paul Gappmaier Elektronisch gefertigtDownloadsRundschreiben Nr. 08-2019Zugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht, Sonstige Rechtsangelegenheiten Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 9/2019 90.06/0687-allg/2019 Vorgangsweise bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen – Schulfreierklärungen Nr. 7/2019 BMBWF-27.903/0013-I/3a/2019 Richtlinien zur Organisation und Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen