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Freiwilliges 10., 11. oder 12. Schuljahr an allgemeinbildenden Pflichtschulen

90.06/0678-allg/2019

BD Tirol / Abt. Präs3 - Recht
Dr. Natascha Rohracher
Sachbearbeiterin
office@bildung-tirol.gv.at
+43 512 9012-9173
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Rundschreiben Nr. 2019-08 (BD T)

Titel: Freiwilliges 10., 11. oder 12. Schuljahr an allgemeinbildenden Pflichtschulen
Rundschreiben Nr.: 2019-08
Sachgebiet: Schulrecht, sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: allgemeinbildenden Pflichtschulen
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Innsbruck, 03.12.2019
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Tirol

Die Bildungsdirektion für Tirol gibt aus aktuellem Anlass und aufgrund wiederholter Anfragen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern im Folgenden wichtige Informationen zu den Voraussetzungen
bzw. zur Zulässigkeit eines freiwilligen 10., 11. oder 12. Schuljahres an allgemeinbildenden Pflichtschulen bekannt:

Die schulrechtlichen Bestimmungen gehen von der Grundannahme aus, dass die allgemeine neunjährige Schulpflicht durch den Besuch von allgemeinbildenden Pflichtschulen (bzw. von mittleren oder höheren Schulen) zu erfüllen ist und in diesen neun Jahren ein positiver Abschluss der (Neuen) Mittelschule und Polytechnischen Schule erreicht werden kann.

Der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist dementsprechend gemäß § 32 SchUG nicht unbegrenzt möglich. Als Grundregel normiert § 32 Abs. 1 SchUG zwar, dass der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule über die neun Jahre Schulpflicht hinaus maximal ein weiteres Jahr („freiwilliges 10. Schuljahr“) möglich ist, von dieser Grundregel werden jedoch in § 18 SchPflG und § 32 Abs. 2 bis 2b SchUG zahlreiche Einschränkungen und Ausdehnungen normiert, die es zu beachten gilt.

Zusammengefasst sind somit folgende Konstellationen möglich und zulässig:

Zusammenfassung Konstellationen

Zusammenfassung Konstellationen

Bei Fragen bzw. für eine Beurteilung im Einzelfall steht die Abteilung Recht der Bildungsdirektion für Tirol zur Verfügung.

Innsbruck, 03. Dezember 2019
Der Bildungsdirektor:
Dr. Paul Gappmaier

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Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht, Sonstige Rechtsangelegenheiten