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Digitale Schule - Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Information der Bildungsdirektionen und der Schulen zum Start der Anmeldephase für das Schuljahr 2023/24

Geschäftszahl: 2023-0.017.247
BMBWF - Präs/C/PM (Projektmanagement)
Andrea Bock
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-4297
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 9/2023 (BMBWF)

Titel: Digitale Schule - Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Information der Bildungsdirektionen und der Schulen zum Start der Anmeldephase für das Schuljahr 2023/24
Rundschreiben Nr.: 9/2023
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung der Sekundarstufe I
Personenkreis: Schulleiterinnen und Schulleiter
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts
Schulunterrichtsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Information zur Anmeldephase zur Ausstattung von Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit einem digitalen Endgerät im Schuljahr 2023/24 (Frist für die Bekanntgabe der benötigten Geräte: 15. April 2023)
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 17.03.2023
Zeitliche Priorisierung: Übermittlung des Rundschreibens innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen in den Bildungsdirektionen an die Schulen
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Um IT-gestützten Unterricht und innovative Lehr- und Lernformate in den österreichischen Schulen flächendeckend und nachhaltig zu verankern, wurden im Rahmen des Programms „Digitale Schule“ (8-Punkte-Plan) Maßnahmen im Feld der Infrastruktur, der digitalen Bildungsmedien (Gütesiegel Lern-Apps, Eduthek) sowie der Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich digitale Fachdidaktik umgesetzt.

Im Rahmen der „Digitalen Schule“ wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I gelegt. Mit Beginn des Schuljahrs 2022/23 wurde der Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ an Mittelschulen und AHS-Unterstufen eingeführt.

1. Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern der 5. Schulstufe mit einem Endgerät knüpft nahtlos beim Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ an und verfolgt das Ziel, flächendeckend die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für IT-gestützten Unterricht in den verschiedenen Unterrichtsfächern (über „Digitale Grundbildung“ hinausgehend) zu schaffen. Die Initiative eröffnet allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I den Zugang zu digitaler Bildung zu gleichen Rahmenbedingungen.

Mit der Ausstattung der 5. Schulstufe im Schuljahr 2023/24 werden nun an der überwiegenden Anzahl der teilnahmeberechtigten Schulen erstmalig alle vier Jahrgänge der Sekundarstufe I mit digitalen Endgeräten lernen und arbeiten.

Rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Geräteinitiative ist das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts, BGBl. I Nr. 9/2021 in der geltenden Fassung, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022 vom 6. Dezember 2022 (in der Folge kurz Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz).

Nach den Bestimmungen des Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetzes sind im Schuljahr 2023/24 Schülerinnen und Schüler von Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung anspruchsberechtigt, welche im Schuljahr 2023/24

  • eine Klasse der 5. Schulstufe, in welcher das Digitalisierungskonzept gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz angewendet wird, besuchen oder
  • als eine Schulstufe wiederholende oder quereinsteigende (und bis dato auch an einer anderen Schule noch nicht mit einem Gerät ausgestattete) Schülerin bzw. Schüler in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe, in welcher das Digitalisierungskonzept gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz angewendet wird, neu eingeteilt werden.

Zu beachten ist dabei, dass gemäß § 5 Abs. 1 Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz jede Schülerin/jeder Schüler nur einmal mit einem Gerät ausgestattet werden darf. Sollte im Zuge eines Schulwechsels von bereits ausgestatteten Schülerinnen und Schülern ein anderer Gerätetyp erforderlich sein, können von den Erziehungsberechtigten die Angebote der Gerätebörse in Anspruch genommen werden.

Informationen zu den Themen Schulwechsel und Gerätebörse finden Sie auf der Projektwebsite unter https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schulen/geraeteinformationen/geraete-nachbestellung-schulwechsel (für Schulen) bzw. https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/geraete-support/geraeteboerse (für Erziehungsberechtigte).

2. Start der Anmeldephase für das Schuljahr 2023/24

Das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz sieht in § 2 Abs.3 als Frist für die Bekanntgabe des voraussichtlichen Gerätebedarfs für das kommende Schuljahr den 15. April des jeweiligen Kalenderjahrs vor.

Die Anmeldung und Eingabe der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler wird in der Verwaltungsapplikation zur Geräteinitiative https://app.digitaleslernen.gv.at erfolgen. Die Eingabemöglichkeit in der Applikation wird in Kürze geöffnet werden. Über den Start dieser wird die Abwicklungsstelle OeAD mittels Infomailing per Mail Bildungsdirektionen und teilnahmeberechtigte Schulen gesondert informieren.

3. Der Weg zur Anmeldung aus der Sicht von bereits im Schuljahr 2021/22 und/oder 2022/23 in der Initiative aktiven Schulen

Mit der Anmeldung für die vergangenen Schuljahre haben die Schulen den „Letter of Intent“ (beiliegend) schon in den Vorjahren unterzeichnet und ihre Absicht bekräftigt, einen Entwicklungsprozess zur digitalen Schule in Angriff zu nehmen und jedenfalls in den vier Qualitätsbereichen Schulentwicklung und Steuerung, Infrastruktur und technische Betreuung, Pädagogik sowie Lehrendenfortbildung (vgl. Letter of Intent) Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Prozess soll fortgeführt werden (vgl. auch Punkt 5. „Digitalisierungs-konzept als Teil der Schulentwicklung“).

Im Kontext der Anmeldung für das kommende Schuljahr 2023/24 sind jedenfalls wieder Abstimmungen mit den Schulpartnern im Rahmen der schulpartnerschaftlichen Gremien (Schulform, Schulgemeinschaftsausschuss) vorzunehmen.

Bereits in der Geräteinitiative aktive Schulen erfassen in der Verwaltungsapplikation unter https://app.digitaleslernen.gv.at die Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler, bestätigten ihren gewählten Gerätetyp und pflegen die Kontaktdaten der Ansprechpersonen der Schule.

4. Der Weg zur Teilnahme im Schuljahr 2023/24 für neue, bisher noch nicht teilnehmende Schulen

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt jede in den ersten beiden Umsetzungsjahren noch nicht aktive Schule zur Teilnahme herzlich ein.

Grundlage für die Teilnahme an der Initiative ist die Bestätigung des „Letter of Intent“ (beiliegend), der wesentliche Qualitäts- und Entwicklungsbereiche für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Endgeräte für das Lehren und Lernen aufzeigt. Dieser ist seitens der Schulleitung zu unterfertigen und im Zuge der Anmeldung in der Verwaltungsapplikation https://app.digitaleslernen.gv.at als Dokument hochzuladen.

Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative sind jedenfalls die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzubinden. Zudem haben insbesondere Pflicht- und Privatschulen vor ihrer ersten Anmeldung eine Abstimmung mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

Die Anmeldung selbst erfolgt in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative (https://app.digitaleslernen.gv.at). Zugangsdaten und die detaillierte Vorgangsweise werden in einer gesonderten E-Mail-Aussendung durch die Abwicklungsstelle, die Bildungsagentur OeAD mitgeteilt.

Nach dem Login ist in einem ersten Schritt die Willensbekundung zur Teilnahme (Ja/Nein) auszusprechen und bei einem „Ja“ der „Letter of Intent“ hochzuladen oder bei einem „Nein“ eine Begründung zu erfassen. Im Falle einer Teilnahme werden in der Folge die Ansprechpersonen der Schule, der Gerätetyp und die Anzahl der auszustattenden Klassen sowie Schülerinnen und Schüler abgefragt.

5. Digitalisierungskonzept als Teil der Schulentwicklung

Der Entwicklungsprozess einer Schule zur Digitalen Schule und die Weiterentwicklung der im „Letter of Intent“ ausgewiesenen Qualitätsbereiche soll in einem Digitalisierungs-konzept zum Ausdruck kommen. Dieses Digitalisierungskonzept bildet den Zugang einer Schule ab, wie sie die Digitalisierung und Digitale Bildung als Teil des Schulentwicklungs-plans gestalten und in ihren Alltag integrieren wird.

Das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz definiert in § 2 Abs. 2 das Digitalisierungskonzept als Entwicklungs- und Umsetzungsplan zur Nutzung digitaler Technologien und Medien im Rahmen des IKT-gestützten Unterrichts sowie der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung. Es umfasst kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen.

Die Qualitätssteuerung der Digitalisierungskonzepte erfolgt im Rahmen der Steuerungsprozesse über die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulen und Schulqualitätsmanagerinnen und -managern. Die Geräteinitiative “Digitales Lernen” knüpft damit bei systemischen Steuerungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen an.

Mit der Maßnahme wird die bis dato größte Investition in die Digitalisierung des Bildungssystems getätigt. Damit diese Investitionen Sinn ergeben, müssen Schulen bereit sein, die Endgeräte bestmöglich einzusetzen.

6. Begleitende Angebote und Initiativen für Schulen

  • Die Pädagogischen Hochschulen, die Virtuelle Pädagogische Hochschule und das Netzwerk innovativer Schulen eEducation bieten eine Vielzahl an Angeboten im Bereich der Entwicklung und Weiterentwicklung von schulischen Digitalisierungskonzepten und des pädagogischen und fachdidaktischen Einsatzes von digitalen Technologien im Unterricht.
  • Die zentralen MOOC-Angebote bieten zeit- und ortsunabhängige Fortbildung:
    Der digi.konzept MOOC liefert hilfreiche Inputs für die Entwicklung von schulischen Digitalisierungskonzepten.
    Der Distance Learning MOOC vermittelt Grundlagen für die Gestaltung von Unterricht mit digitalen Medien.
    Der Safer Internet MOOC (simooc) gibt Impulse für die Förderung einer reflektierten Nutzung der digitalen Endgeräte durch die Schülerinnen und Schülern.
    Die MiniMOOCs für Englisch, Mathematik und Deutsch dienen als Einstieg in das Unterrichten mit digitalen Geräten und vermitteln Expertise, wie digitale Geräte zielführend und fachdidaktisch sinnvoll zum Einsatz kommen können.
  • Informationen zu den diesen und weiteren MOOC-Angeboten finden Sie über die Website der Virtuellen PH (Online-Angebot | Virtuelle PH (virtuelle-ph.at).
  • Informationen zu weiteren Unterstützungs- und Begleitangeboten werden laufend auch über die begleitende Website https://digitaleslernen.oead.at kommuniziert.
  • Für Ihre Fragen wenden Sie sich gerne auch an die Abwicklungsstelle OeAD unter .

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ersucht die Bildungsdirektionen um Weiterleitung der Informationen an alle Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung der Sekundarstufe I.

Im eigenen Bereich wird um Information des Bereichs Pädagogischer Dienst, der Abteilungsleitungen und Schulqualitätsmanagerinnen und –manager in den Bildungsregionen, des Präsidialbereichs sowie der Mitglieder der Task Force Digitale Schule ersucht.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 17. März 2023

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten