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Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2023/24

ISchu6/59-2023

Abteilung Präs/5
Schulorganisation Pflichtschulen
Mag. Eva Stuhlpfarrer
Abteilungsleitung

+43 5 0248 345 - 354
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben Nr. 1/2023 (BD St)

Titel: Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2023/24
Rundschreiben Nr.: 01/2023
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: Alle APS in der Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal
Geltungszeitraum: Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 5 Schulzeitgesetz
Kernaussagen/Ziele: Schulautonome Tage im Schuljahr 23/24
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, 24.02.2023
Zeitliche Priorisierung: keine
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark

Sehr geehrte Schulleitungen!

Für die steirischen Pflichtschulen gilt aufgrund des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2020 und LGBl. Nr. 8/2021) in jedem Schuljahr:

  • Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien).
  • Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten sind Schultage.
  • Der Landesfeiertag, der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind gesetzlich schulfrei.

Die schulautonomen Tage im Schuljahr 2023/24 gestalten sich wie folgt:

  • Gemäß § 8 Abs. 5 Schulzeitgesetz (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) stehen, da der 26. Oktober auf einen Donnerstag fällt, im kommenden Schuljahr drei schulautonome Tage zur Verfügung, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können.

Die Regelung zu den schulautonomen Tagen ist eine Kann-Bestimmung. Es besteht daher keine Verpflichtung schulautonome Tage in Anspruch zu nehmen, oder das Höchstmaß auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
Mag.a Eva Stuhlpfarrer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht