Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2023/24ISchu6/59-2023 Abteilung Präs/5 Schulorganisation Pflichtschulen Mag. Eva Stuhlpfarrer Abteilungsleitung +43 5 0248 345 - 354 Körblergasse 23, 8011 Graz Rundschreiben Nr. 1/2023 (BD St) Titel: Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2023/24 Rundschreiben Nr.: 01/2023 Sachgebiet: Schulrecht Verteilerkreis: Alle APS in der Steiermark Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal Geltungszeitraum: Schuljahr 2023/24 Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 5 Schulzeitgesetz Kernaussagen/Ziele: Schulautonome Tage im Schuljahr 23/24 Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, 24.02.2023 Zeitliche Priorisierung: keine Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark Sehr geehrte Schulleitungen! Für die steirischen Pflichtschulen gilt aufgrund des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2020 und LGBl. Nr. 8/2021) in jedem Schuljahr: Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien). Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten sind Schultage. Der Landesfeiertag, der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind gesetzlich schulfrei. Die schulautonomen Tage im Schuljahr 2023/24 gestalten sich wie folgt: Gemäß § 8 Abs. 5 Schulzeitgesetz (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) stehen, da der 26. Oktober auf einen Donnerstag fällt, im kommenden Schuljahr drei schulautonome Tage zur Verfügung, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können. Die Regelung zu den schulautonomen Tagen ist eine Kann-Bestimmung. Es besteht daher keine Verpflichtung schulautonome Tage in Anspruch zu nehmen, oder das Höchstmaß auszuschöpfen. Mit freundlichen Grüßen Für die Bildungsdirektorin: Mag.a Eva StuhlpfarrerDownloadsRundschreiben 1_2023 Stmk Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2023/24Zugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht