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Ausser Kraft getreten

Zusätzliche Förderung von bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen im Sommersemester 2023 durch die Servicestelle Schulsportwochen

Geschäftszahl: 2023-0.092.971
BMBWF - I/5 (Schulsport)
Mag. Günther Apflauer
Sachbearbeiter

+43 1 531 20-2574
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 7/2023 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben - zusätzliche Förderung von bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen im Sommersemester 2023 durch die Servicestelle Schulsportwochen
Rundschreiben Nr.: 7/2023
Sachgebiet: Bewegung und Sport
Verteilerkreis: alle österreichischen Schulen
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltung: Ende des Unterrichtsjahres 2023
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Förderung von sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 15.03.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Bewegungs- und sportbezogene Schulveranstaltungen (Schulsportwochen) begeistern Schülerinnen und Schüler für mehr Bewegung, fördern ihre Gesundheit und stärken den sozialen Zusammenhalt. Um Schulsportwochen weiteren Schwung zu verleihen, haben BMBWF, BMKÖS, Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Sport Austria die Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung von Schulsportwochen ausgebaut.

Servicestelle Schulsportwochen (https://www.sportwochen.org/)

Die bisherige Servicestelle für Wintersportwochen wurde zu einer neuen „One-Stop-Shop-Plattform“ zur Unterstützung von Lehrpersonen bei der Planung von Schulsportwochen weiterentwickelt (https://www.sportwochen.org/).

Zusätzlich bietet die Servicestelle Schulsportwochen im Sommersemester 2023 eine finanzielle Fördermöglichkeit für sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler in der Höhe von max. 100,- je Schülerin/Schüler an, damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse an geplanten bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen mit mindestens vier Übernachtungen teilnehmen können. Die Servicestelle Schulsportwochen agiert dabei als Antrags- und Abwicklungsstelle.

Sämtliche Fragen zum „One-Stop-Shop“ bzw. Fragen zur finanziellen Förderung von Sportwochen durch die Servicestelle Schulsportwochen sind an (Tel: +43 1 8908859) zu richten.

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.

Abrufen des Unterstützungsantrags auf der Webseite https://www.sportwochen.org:

Um die Antragsformulare der Servicestelle Schulsportwochen auf der Webseite https://www.sportwochen.org abrufen zu können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Registrieren Sie sich auf https://www.sportwochen.org und melden Sie sich im Anschluss auf der Webseite https://www.sportwochen.org an.
  2. Nach erfolgtem Login bitte auf „neue Kursplanung erstellen“ klicken.
  3. Im nachfolgenden Fenster unter „Kursname“ einen Titel für die Kursplanung festlegen, dann auf „Weiter“ klicken.
  4. Sie können nun den Anleitungen des Planungsassistenten weiter folgen oder gleich auf den Button „Schüler/innenunterstützung“ (3. Menüpunkt von unten in der vertikalen Menüleiste links) klicken.
  5. Im Bereich der „finanziellen Unterstützungen“ klicken Sie nun auf „Unterstützung Schulsportwochen (Neu) – BMKÖS/BMBWF/WKÖ“.
  6. Es stehen zum Download 2 Formulare zur Verfügung (Antragsblatt A = ein Schüler/eine Schülerin, Antragsblatt B = mehrere Schüler/innen)

Antragsstellung und Auszahlung bzw. etwaige Rückzahlung des Förderbetrags:

Für den Antrag sind folgende Schritte vorzunehmen:

  1. Lehrpersonen befüllen das Antragsformular mit den spezifischen Schulsportwochendaten, das im Anschluss den betroffenen Schülerinnen und Schülern für die Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten mitgegeben wird.
  2. Nachdem ein Erziehungsberechtigter, die Leitung der Schulsportwoche und die Schulleitung das Antragsformular unterschrieben haben, wird dieses inklusive Bedürftigkeitsnachweis (mind. eine der nachstehenden Förderungen/Sozialleistungen werden von Erziehungsberechtigten bezogen: Allgemeine Schülerbeihilfe, GIS-Befreiung, Heizkostenzuschuss, Mindestsicherung, Rezeptgebührenbefreiung oder Wohnbeihilfe) per E-Mail an die Servicestelle Schulsportwochen () gesendet. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt im Idealfall durch die Leitung der Schulsportwoche, da diese (siehe Punkt 4) auch die Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an der Schulsportwoche bestätigen muss.
  3. Die Servicestelle Schulsportwochen bestätigt per E-Mail nach Formalprüfung der eingelangten Unterlagen den Erhalt des Antrags und erteilt zwecks Planungssicherheit die Zusage zur Förderung (vorbehaltlich des Einlangens der Teilnahmebestätigung).
  4. Nach Bestätigung der Teilnahme der zu unterstützenden Schülerinnen bzw. Schüler an der Schulsportwoche durch die Leitung der Schulsportwoche, wird der Förderbetrag unmittelbar ausgezahlt. Die Teilnahmebestätigung kann formlos per E-Mail von der Leitung der Schulsportwoche (unter Angabe der Schulkennzahl und Namen der zu unterstützenden Schülerinnen bzw. Schüler) am Tag der Anreise zur Schulsportwoche an erfolgen.
  5. Die Servicestelle Schulsportwochen informiert die Leitung der Schulsportwoche, dass die Überweisung des Förderbetrags an das im Förderantrag angegebene Konto der Schulveranstaltung erfolgen wird.

Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler, für den/die ein Förderantrag eingereicht worden ist, während der Schulsportwoche oder muss diese früher abbrechen, ist folgendermaßen vorzugehen: etwaige Stornokosten, Kosten für die Anreise (Bus/Bahn) sowie je 20,- pro Sportwochentag an dem die Schülerin bzw. der Schüler teilgenommen hat, werden vom Förderbetrag abgezogen. Ein etwaiger Restbetrag wäre auf das Konto der Servicestelle Schulsportwochen (Sport Austria) zu retournieren (Sport Austria - Österreichische Bundes-Sportorganisation; IBAN: AT95 2011 1300 0103 7468).

Für weitere Fragen wäre die Servicestelle Schulsportwochen zu kontaktieren.

Wien, 15. März 2023

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

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