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Sicherheitsordner Rundschreiben Nr. 1

510008/0014-PA-ZV-IKT/2022
BD - Präs/1 (Zentralverwaltung und IKT)
ADir. Erhard Wieser
Sachbearbeiter

+43 662 8083-1002
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 07/2023 (BD S)

Titel: Sicherheitsordner Rundschreiben Nr. 1
Rundschreiben Nr.: 07/2023
Sachgebiet: A. Sicherheitsangelegenheiten
B. Gesundheitsvorsorge
C. Sonstige Bereiche
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland
Personenkreis: alle an Schulen tätigen Personen, Erziehungsberechtigte
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: "Sicherheitsordner für Schulen" Aktualisierung,
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 25.01.2023
Zeitliche Priorisierung: --
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Die Bildungsdirektion Salzburg ist bestrebt, die vielseitige Tätigkeit der Schulleiterinnen und Schulleiter, aber auch der Lehrpersonen, durch die Beistellung von geeigneten Unterlagen zu erleichtern.

Die Aufbereitung der entsprechenden Erlässe ist naturgemäß für die neu bestellten Schulleiterinnen und Schulleiter von besonderer Bedeutung.

Der "Sicherheitsordner" wurde in allen Bereichen überarbeitet, und auf die Homepage der Bildungsdirektion Salzburg gestellt.

Die nachstehend angeführten Teilbereiche sind bereits fertiggestellt und werden im Jänner 2023 auf der Webseite der Bildungsdirektion im „Sicherheitsordner“ aufgenommen. Weitere Teile werden im laufenden Frühjahr 2023 aktualisiert.

Den meisten Themen ist ein Informationsblatt beigeschlossen, welches die wichtigsten Punkte in Stichworten beinhaltet. Die Änderungen und Wiederverlautbarungen sind in den einzelnen Sachgebieten nachzulesen und werden folgend überblicksmäßig genannt.

A) Sicherheitsangelegenheiten:

A 1 Brandschutz:

Die Änderungen betreffen nur die Bundesschulen, nachdem die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine Lehrperson mit der Übernahme der Agenden einer Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwartin bzw. Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwartes, beauftragen kann.

Es wurde auch die TRVB N 131 (Schulen – Betriebsbrandschutz – Organisation) einbezogen.

A 2 Vorbeugender Katastrophenschutz:

Die Namen und Telefonnummern der Katastrophenschutzreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden (Beilage 1) wurden auf den letzten Stand gebracht.

A 5 Aktionsplan zum Immissionsschutzgesetz Luft:

Das "Smogalarmgesetz" wurde aufgehoben und durch das o.a. Gesetz ersetzt.

A 6 Bombendrohungen/Briefbomben:

Keine inhaltlichen Änderungen.

A 7 Blackoutvorsorge für Schulen:

Dieser Punkt wurde neu in den Sicherheitsordner aufgenommen.

B) Gesundheitsvorsorge:

B 1 Meldepflichtige Krankheiten, Lausbefall:

Änderung bei den zu meldenden Krankheiten, Neuauflage der Merkblätter "Maßnahmen bei Lausbefall".

B 2 Tollwuterkrankungen:

Keine inhaltlichen Änderungen.

B 3 Schutz vor Infektion mit dem FSME-Virus:

Keine inhaltlichen Änderungen. Aktualisierung der Verbreitungsgebiete

B 4 HIV-Infektionen (AIDS) – Vorgehensweisen an Schulen:

Keine inhaltlichen Änderungen

B 5 Suchtmittelmissbrauch; Vorgangsweise:

Keine inhaltlichen Änderungen. Empfehlung zur Einbindung des schulpsychologischen Dienstes in allen Fällen von Suchtmittelmissbrauch.

B 6 Gewicht der Schultaschen (gestrichen):

Das Rundschreiben des BMBWF wurde aufgehoben und folglich wurde der Punkt aus dem Sicherheitsordner gestrichen.

Eine Kopie aller Erlässe aus dem Bereich B) Gesundheitsvorsorge ist der Schulärztin bzw. dem Schularzt auszuhändigen.

C) Sonstige Bereiche:

C 1 Aufsichtserlass:

Anpassung an die aktuelle Rechtslage.

C 2 Meldung besonderer Vorkommnisse:

Die Liste der zum meldenden Vorkommnisse wurde erweitert.

C 3 Kindesmisshandlungen:

Anpassung an die aktuelle Rechtlage.

C 4 Ermittlungen in Schulen beim Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen:

Anpassungen an die aktuelle Rechtslage.

C 5 Chemikaliengesetz / Giftverordnung:

Anpassung an die aktuelle Rechtslage. Neue Rundschreiben des BMBWF.

C 6 Zugang bzw. Abgang von radioaktiven Stoffen (gestrichen):

Wurde aus dem Sicherheitsordner gestrichen. Die Zuständigkeit liegt nunmehr beim Land Salzburg.

C 6 neu: Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (vormals C 7):

Aktualisierungen.

C 7 neu Entsorgung von Chemikalien aus dem Bereich Chemie an allgemeinbildenden Schulen (vormals C 8):

Neuauflage aufgrund von Vorgaben des BMBWF.

C 8 neu Rechtsradikale Schriften und Schriften mit agitatorischen organisatorischen Inhalt: (vormals C 9):

Keine inhaltlichen Änderungen.

C 9 neu Schülerstreiks (vormals C 10):

Aktualisierung

C 10 Ausdehnung des Betretungsverbots an Schulen (vormals C 11):

Die Aktualisierung wird nachgereicht.

Da eine Reihe von begleitenden und vorbeugenden Maßnahmen - Verweis zur Krisenmappe bzw. Blackoutvorsorge - zu treffen sein wird, erscheint es zweckmäßig, einzelne Teilbereiche von zentraler Bedeutung im Rahmen von Konferenzen zu besprechen.

Salzburg, 25.01.2023

Für den Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation