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Schulschreiben COVID-19: Anpassung der Maßnahmen im Schulbereich

570026/0001-PA-Päd/2023
BD - Bildungsdirektion
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair
Bildungsdirektor

+43 662 8083-1055
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 12/2023 (BD S)

Titel: Schulschreiben COVID-19: Anpassung der Maßnahmen im Schulbereich
Rundschreiben Nr.: 12/2023
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Anpassung der COVID-19-Maßnahmen im Schulbereich
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 06.02.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Aufgrund der geänderten epidemiologischen Lage wurden in den vergangenen Wochen die Covid-69-Schutzmaßnahmen sowie die zugrundeliegenden Verordnungen in nahezu allen Gesellschaftsbereichen von der Bundesregierung zugunsten eines unbeschwerteren Alltags sukzessive gelockert bzw. aufgehoben. Das Ende aller damit verbundenen Gesetze wurde seitens der Bundesregierung mit 30.06.2023 angekündigt.

In den Schulen gilt derzeit noch die COVID-1<-Schulverordnung, die im Rahmen der Schulautonomie zu unterschiedlichen Handhabungen von Maßnahmen führt. Da in fast allen Gesellschaftsbereichen keinerlei Beschränkungen mehr existieren, sollte auch der Schulbereich diesen Lockerungen folgen.

Damit wären Entlastungen auf vielen Ebenen möglich:

  1. Verminderung von Stresssituationen bei Schülerinnen und Schülern zur Stärkung der psychischen Gesundheit und Unterstützung von positiven Lernergebnissen.
  2. Reduktion der administrativen Aufgaben, die mit der Anordnung von Maßnahmen, der Eingabe von Tests verbunden sind

In Absprache mit den Gesundheitsbehörden werden daher unter Berücksichtigung geltender Regelungen folgende Leitlinien ausgesprochen:

  1. Die Empfehlung zur Verordnung von Maßnahmen für 5 Tage bei drei symptomatischen positiven Fällen in einer Klasse innerhalb von drei Tagen „3-3-5- Regel“ entfällt.
    Bei Wahrnehmung eines verstärkten Infektionsgeschehens seitens der Schulleitung kann eine Empfehlung zum Tragen einer Schutzmaske bzw. zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests ausgesprochen werden. Sollte die Schulleitung der Ansicht sein, dass dies nicht ausreichend ist, können in Absprache mit der Bildungsdirektion weitere Maßnahmen ergriffen werden.
  2. Das tägliche Einmelden von positiven Covid-Fällen an die Bildungsdirektion entfällt.
  3. Das Einmelden von etwaigen dennoch verbrauchten Tests wird auf 1x/Monat am jeweils Monatsletzten beschränkt.
  4. Davon unberührt ist die noch immer geltende Meldepflicht bei Covid-Erkrankungs- bzw. Verdachtsfällen (lt. §G Empidemiegesetz). Im Falle eines durchgeführten (positiven) Test am Schulstandort ist dieser via Formular (siehe HP) im Datenmonitoring an die Gesundheitsbehörde zu melden ist. Die Meldung zum behördlichen Test hat durch die Person selbst/die Erziehungsberechtigten zu erfolgen.
  5. Allgemein gilt: Kranke Personen (jedwede ansteckende Erkrankung) sollen in jedem Falle zu Hause bleiben, um die Genesung zu fördern und andere vor Ansteckung zu schützen.

Mit diesen Leitlinien gelingt es uns wieder ein Stück mehr, die Schule als Ort der Gemeinschaft und der Bildung in den Vordergrund zu rücken.

Danke für Ihre Unterstützung!

Salzburg, 17.02.2023

Der Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge, Verwaltungsorganisation