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Verpflichtende Bedarfserhebung zur schulischen Tagesbetreuung 2023/24

570027/0003-PA-Päd/2023
BD - Bereich Pädagogischer Dienst
HR Mag. Dr. Birgit Heinrich, DPäd.
Fachstab

+43 662 8083-1074
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 14/2023 (BD S)

Titel: Verpflichtende Bedarfserhebung zur schulischen Tagesbetreuung 2023/24
Rundschreiben Nr.: 14/2023
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle allgemin bildenden Pflichtschulen
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Bedarfserhebung schulische Tagesbetreuung
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 21.02.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Die qualitative und quantitative Entwicklung der schulischen Tagesbetreuung schreitet im Land Salzburg gut voran. Der Bildungsdirektion für Salzburg ist es ein Anliegen, eine in allen allgemein bildenden Pflichtschulen des Landes einheitliche, standardisierte und damit optimierte Bedarfserhebung zur schulischen Tagesbetreuung durchzuführen, in der die Eltern grundsätzliche Informationen erhalten und einen allfälligen Bedarf für ihr Kind schriftlich bekannt geben können.

Sie werden daher ersucht, eine Bedarfserhebung an Ihrer Schule anhand des beigefügten Erhebungsbogens, welcher auch in türkischer, bosnisch-kroatischer und serbischer Sprache vorliegt, durchzuführen. Wir ersuchen Sie, die Erhebungsbögen auch jenen Eltern zukommen zu lassen, deren Kinder erst im kommenden Schuljahr neu an die Schule kommen. In der Bedarfserhebung ist auch der Freitag abzufragen, egal, ob bereits ein Angebot besteht oder nicht!

Die Bedarfsmeldungen sind von den Eltern beim/bei der Klassenlehrer/in oder dem/der Klassenvorstand/Klassenvorständin jeder Klasse oder bei der Direktion der Schule so rechtzeitig abzugeben, dass Ihnen diese Information zur vorläufigen Stellenplanerhebung für das Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stehen. Kommt die erforderliche Schüler/innenzahl zur Führung einer ganztägigen Schulform zustande, werden Sie ersucht – wie schon bisher – die nötigen Eintragungen im Zuge der vorläufigen Stellenplanerhebung im Sokrates-WEB vorzunehmen.

Sollte Ihrer Schule die erforderliche Zahl von 15 Kindern (12 Kinder bei schulübergreifender Führung) gemeldet werden, ist bei erstmaliger Einrichtung der schulischen Tagesbetreuung der zuständige Schulerhalter zwecks Standortgenehmigung zu befassen. Gerne kann die betreffende Gemeinde ein Beratungsgespräch der Bildungsdirektion (Frau Hofrätin DPäd Mag. Dr. Birgit Heinrich und Frau Mag. Barbara Bleibler anfordern, um Informationen zur Einrichtung und Förderung zu bekommen.

Umfangreiche Informationen über die schulische Tagesbetreuung und den organisatorischen Ablauf zur Initiierung einer ganztägigen Schulform finden Sie auf der Homepage der Bildungsdirektion für Salzburg unter:
Ganztägige Schulformen - Bildungsdirektion Salzburg (bildung-sbg.gv.at)
(siehe Unterlage GTS – Kompendium)

Salzburg, 21.02.2023

Für den Bildungsdirektor:
LPäd HR Mag. Anton Lettner

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten