Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Blackout, Entlassungsmanagement und weitere Vorgangsweise

Geschäftszahl: I-40021/3-2023

Abteilung Präs/3 (Recht)
Referat Präs/3a (Schulrecht und sonstige Rechtsleistungen Land und Bund)

Mag. Karin Hebenstreit
Mag. Petra Bergmann
Sachbearbeiterinnen

+43 2742 280 5030 oder 5130
Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten

Rundschreiben Nr. 1/2023 (BD NÖ)

Titel: Blackout, Entlassungsmanagement und weitere Vorgangsweise
Rundschreiben Nr.: 1/2023
Sachgebiet: sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: alle Schulen in Niederösterreich
Personenkreis: Schulleitungen und Lehrpersonen
Geltung: bis auf Weiteres
Rechtsgrundlage: keine
Kernaussagen/Ziele: Entlassungsmanagement bei Backout
Ort und Zeit der Genehmigung: St. Pölten, 02.02.2023
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmögliich nach Einlangen von den DirektorInnen weitergegeben werden
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für NÖ

Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor!

Nach Abhaltung der Blackout-Veranstaltungen in den einzelnen Bildungsregionen, möchten wir uns bei Ihnen für die rege Teilnahme und Ihre generelle Bereitschaft, sich auf dieses wichtige Krisenszenario vorzubereiten, bedanken.

Wir wissen, dass sehr viele Schulen bezüglich des Entlassungsmanagements der Schüler/innen im Fall eines Blackouts bereits aktiv geworden sind und Informationen von den Eltern und Erziehungsberechtigten eingeholt haben.

Dennoch möchten wir Ihnen - dem Wunsch einiger Schulen entsprechend - auch einen adaptierten Elternbrief zur Verfügung stellen, den Sie künftig verwenden können. Weiters übermitteln wir Ihnen auch den Anhang zum Blackout-Leitfaden des BMBWF nochmals im Word-Format zur leichteren Bearbeitung.

Wir ersuchen Sie, mit Ihren Planungen und dem Erstellen der Krisenpläne fortzufahren. Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, können Sie sich gerne an Ihre/n zuständige/n Schulqualitätsmanager/in oder an uns wenden.

Gegen Ende des Schuljahres wird Ihr/e zuständige/r Schulqualitätsmanager/in überprüfen, ob der Plan erstellt wurde und in der Schule in geeigneter Form aufliegt.

St. Pölten, 02.02.2023

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Markus Loibl
Leiter der Rechtsabteilung

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten