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Ozonwarnung - Vorgangsweisen an Schulen

2022-0.878.896
BMBWF - I/7 (Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Bildungs- und Berufsberatung)
Esther Lurf, BA
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-3084
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 38/2022 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben Ozonwarnung - Vorgangsweisen an Schulen
Rundschreiben Nr.: 38/2022
Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge; Sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: alle österreichischen Schulen
Personenkreis:
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Schulunterrichtsgesetz, Schulveranstaltungen-Verordnung, Ozongesetz 2003
Kernaussagen/Ziele: Hohe Ozonwerte können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden bei empfindlichen Personen führen.
Bei Überschreiten der Informationsschwelle UND Auftreten entsprechender Symptome bei einzelnen Personen sind Vorsichtmaßnahmen zu ergreifen.Bei Überschreiten der Alarmschwelle sind Aktivitäten im Freien im Rahmen des Schulbetriebs generell zu unterlassen.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 20.02.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Einleitung

Viele Luftschadstoffe führen beim Menschen zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, manche zu Krankheit. Um eine gesundheitsschädliche Belastung durch Luftschadstoffe zu verhindern, wurden für die wichtigsten Luftschadstoffe europaweit und in Österreich Grenzwerte festgelegt. Das vorliegende Rundschreiben weist auf die entsprechenden Grenzwerte und die damit verbundenen Maßnahmen hin und regelt für den Schulbereich Aufenthalt und Tätigkeiten im Freien in Zeiten festgestellter Ozonbelastung.

Die wichtigsten Luftverunreinigungen im Sommer sind Photooxidantien. Der Leitschadstoff Ozon (O3) wird durch sogenannte Vorläufer-Schadstoffe wie Stickoxide und Kohlenwasserstoffe unter der Einwirkung von Sonneneinstrahlung gebildet. Hohe Konzentrationen treten nur bei heißem, windschwachem Wetter auf.

Das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und über die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen (Ozongesetz) wurde mit BGBl. I 34/2003 novelliert, womit die europäische Ozon-RL 2002/3/EG umgesetzt wurde und die neuen Schwellenwerte und Zielwerte traten mit 1.7.2003 in Kraft. Das Ozongesetz unterscheidet zwischen einer Informationsschwelle und einer Alarmschwelle.

Schwellenwerte

Informationsschwelle: Wird die Schwelle einer Ozonkonzentration von 180 microg/m3 als Einstundenmittelwert an einer Messstelle im Überwachungsgebiet überschritten, besteht bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen. Es ist mit Überschreitungen der Informationsschwelle in der Größenordnung von bis zu 40 Tagen pro Jahr zu rechnen.

Alarmschwelle: Wird die Schwelle einer Ozonkonzentration von 240 microg/m3 als Einstundenmittelwert an einer Messstelle im Überwachungsgebiet überschritten, besteht bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung.
Überschreitungen der Alarmschwelle können vereinzelt in heißen Sommern auftreten, vorwiegend im Osten Österreichs.

Bei Überschreitung der Schwellenwerte wird die Bevölkerung über die Medien (insbesondere im Weg des Österreichischen Rundfunks, des Privatfernsehens und des privaten Hörfunks) informiert. Sobald die Informationsschwelle bzw. die Alarmschwelle an allen Messstellen innerhalb eines Ozon-Überwachungsgebietes nicht mehr überschritten wird und ein erneutes Überschreiten innerhalb von 24 Stunden nicht zu erwarten ist, wird die Bevölkerung ebenfalls darüber informiert.

Maßnahmen bei Überschreitung der Schwellenwerte

Ozonkonzentrationen über der Informationsschwelle

können bei einzelnen, besonders empfindlichen Personen und erhöhter körperlicher Belastung geringfügige Beeinträchtigungen hervorrufen. Der normale Aufenthalt im Freien, z. B. Spaziergang, Baden oder Picknick, ist auch für empfindliche Personen (d. h. auch für gefährdete Personen, wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens sowie Asthmakranke) unbedenklich, aber diese sollten sich über den weiteren Verlauf der Ozonkonzentration im Aufenthaltsbereich informieren. Informationen dazu finden Sie hier: Empfehlungen bei Überschreitungen der Schwellenwerte (umweltbundesamt.at)

Für den Schulbetrieb bedeutet das Überschreiten der Informationsschwelle nur bei Auftreten von konkreten Symptomen wie Kurzatmigkeit, Brennen in den Augen und im Nasen- und Rachenraum: Keine Aktivitäten im Freien im Rahmen von Bewegung und Sport als Unterricht, Schulveranstaltung, Schulbezogene Veranstaltung, Schulwettkampf, Tagesbetreuung, Pause oder Projekt! Der gefährdete Personenkreis sollte ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, vermeiden. Weitere individuelle Schutzmaßnahmen sind erst bei Überschreiten der Alarmschwelle erforderlich.

Ozonkonzentrationen über der Alarmschwelle

können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atemwegsbeschwerden führen. Der normale Aufenthalt im Freien, z.B. Spaziergang, Baden oder Picknick, ist für gesunde Personen unbedenklich, aber ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, sind zu vermeiden. Gefährdete Personen – wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Atemwegen, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens, sowie Asthmakranke – sollen sich daher bevorzugt in Innenräumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird.

Für den Schulbetrieb bedeutet das Überschreiten der Alarmschwelle für alle Schulbeteiligten: Keine Aktivitäten im Freien im Rahmen von Bewegung und Sport als Unterricht, Schulveranstaltung, Schulbezogene Veranstaltung, Schulwettkampf, Tagesbetreuung, Pause oder Projekt!

Weiterführende Informationen

Informationen zur aktuellen Belastung der Luft mit bodennahem Ozon in Österreich werden vom Umweltbundesamt stündlich aktualisiert unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.umweltbundesamt.at/ozon-aktuell. Die Länder haben vom 1. April bis 30. September einen täglichen Bericht über die gemessene Belastung der Luft mit bodennahem Ozon vor 10 Uhr in geeigneter Weise zu verlautbaren und allen Interessierten, wie auch Behörden, Ämtern, Medien, Umweltschutzorganisationen, bereitzustellen.

Für weitere Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2) wird vom Umweltbundesamt daher ein täglich aktueller Luftgütebericht erstellt. Diese Informationen sind im Internet unter Luftschadstoffe (umweltbundesamt.at) abrufbar. Die Bundesländer bieten auf ihren Homepages ebenfalls Informationen und Berichte zur Luftgüte an.

Wien, 20. Februar 2023

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge, Sonstige Rechtsangelegenheiten