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Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe, Entscheidung der/des Vorsitzenden der Externistenprüfungskommission über die Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe bei Externistenprüfung bei häuslichem Unterricht (hU, nicht nach PTS-Lehrplan) oder bei Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (PrivSch ohne ÖKR)

Abteilung Präs/3 (Recht)
Referat Präs/3a
Mag. Viktor Josef Humer
Sachbearbeiter
viktor.humer@bildung-noe.gv.at
+43 2742 280 5320
Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten

Rundschreiben Nr. 4/2023 (BD NÖ)

Titel: Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe, Entscheidung der/des Vorsitzenden der Externistenprüfungskommission über die Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe bei Externistenprüfung bei häuslichem Unterricht (hU, nicht nach PTS-Lehrplan) oder bei Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (PrivSch ohne ÖKR)
Rundschreiben Nr.: 4/2023
Sachgebiet: sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: alle ASO, PTS, AHS und BMHS in Niederösterreich
Personenkreis: Schulleitungen und Lehrpersonen
Geltung: bis auf Weiteres
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe
Ort und Zeit der Genehmigung: St. Pölten, 03.05.2023
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmögliich nach Einlangen von den DirektorInnen weitergegeben werden
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für NÖ

Die Bildungsdirektion für Niederösterreich (BDfNÖ) übermittelt in der Anlage Vorlagen über das Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe sowie über die Entscheidung der/des Vorsitzenden der Externistenprüfungskommission über die Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe bei hU (nicht nach PTS-Lehrplan) oder bei Besuch einer 2 PrivSch ohne ÖKR zur weiteren Verwendung für künftige Zulassungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit 01.09.2023 eine Umbenennung mancher Unterrichtsgegenstände in Kraft tritt (siehe Erlass der BDfNÖ vom 30.09.2021, GZ I111/305-2021).

Sie werden ersucht, in der Zulassungsentscheidung die Prüfungsgebiete nach der Standardstundentafel der jeweiligen Schulstufe auf Grundlage des jeweils einschlägigen Lehrplans unter Angabe der Prüfungsform und der Prüfungstermine sowie bei Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung das gewählte Leistungsniveau (nach dem Lehrplan der PTS) zu ergänzen (siehe Leitfaden zur Zulassungsentscheidung).

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht.

St. Pölten, 03.05.2023
Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Markus Loibl
Leiter der Rechtsabteilung

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht