Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe, Entscheidung der/des Vorsitzenden der Externistenprüfungskommission über die Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe bei Externistenprüfung bei häuslichem Unterricht (hU, nicht nach PTS-Lehrplan) oder bei Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (PrivSch ohne ÖKR)Abteilung Präs/3 (Recht) Referat Präs/3a Mag. Viktor Josef Humer Sachbearbeiter viktor.humer@bildung-noe.gv.at +43 2742 280 5320 Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten Rundschreiben Nr. 4/2023 (BD NÖ) Titel: Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe, Entscheidung der/des Vorsitzenden der Externistenprüfungskommission über die Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe bei Externistenprüfung bei häuslichem Unterricht (hU, nicht nach PTS-Lehrplan) oder bei Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (PrivSch ohne ÖKR) Rundschreiben Nr.: 4/2023 Sachgebiet: sonstige Rechtsangelegenheiten Verteilerkreis: alle ASO, PTS, AHS und BMHS in Niederösterreich Personenkreis: Schulleitungen und Lehrpersonen Geltung: bis auf Weiteres Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe Ort und Zeit der Genehmigung: St. Pölten, 03.05.2023 Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmögliich nach Einlangen von den DirektorInnen weitergegeben werden Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für NÖ Die Bildungsdirektion für Niederösterreich (BDfNÖ) übermittelt in der Anlage Vorlagen über das Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe sowie über die Entscheidung der/des Vorsitzenden der Externistenprüfungskommission über die Zulassung zur Externistenprüfung über die 9. Schulstufe bei hU (nicht nach PTS-Lehrplan) oder bei Besuch einer 2 PrivSch ohne ÖKR zur weiteren Verwendung für künftige Zulassungen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit 01.09.2023 eine Umbenennung mancher Unterrichtsgegenstände in Kraft tritt (siehe Erlass der BDfNÖ vom 30.09.2021, GZ I111/305-2021). Sie werden ersucht, in der Zulassungsentscheidung die Prüfungsgebiete nach der Standardstundentafel der jeweiligen Schulstufe auf Grundlage des jeweils einschlägigen Lehrplans unter Angabe der Prüfungsform und der Prüfungstermine sowie bei Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung das gewählte Leistungsniveau (nach dem Lehrplan der PTS) zu ergänzen (siehe Leitfaden zur Zulassungsentscheidung). Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. St. Pölten, 03.05.2023 Für den Bildungsdirektor: HR Mag. Markus Loibl Leiter der RechtsabteilungDownloadsRundschreiben Nr. 4/2023leitfaden_zur_vorlage_zulassungsentscheidung_bf_bdnoe.pdfvorlage_ansuchen_um_zulassung_zur_externistenpruefung_bf_bdnoe.pdfvorlage_entscheidung_der_des_vorsitzenden_ueber_die_zulassung_zur_externistenpruefung_bei_hu_oder_besuch_einer_privsch_ohne_oekr_9._schulstufe_bdnoe.docxZugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 4/2023 A/0422-Allg-B/2023 Reisegebührenvorschrift 1955 - RGV, BGBl. Nr. 133/1955, zuletzt geändert durch die 2. Dienstrechts-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 205/2022 Nr. 4/2023 9140.001/0248-Präs4/2023 Rundschreiben Brandschutz BS Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen