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Wissenschaftliche Erhebung an Schulen

Bildungsdirektion Vorarlberg
Stabsstelle Kommunikation und Schulpartnerschaft
Mag. Elisabeth Mettauer-Stubler
elisabeth.mettauer-stubler@bildung-vbg.gv.at
05574 4960-503
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 01/2023

Sachgebiet: Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: alle Schulen in Vorarlberg
Geltung: unbefristet
Kernaussagen/Ziele: Rahmenbedingungen für die Durchführung und Genehmigung von Erhebung, Untersuchungen und Umfragen an Schulen zu wissenschaftlichen Zwecken
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 22. Mai 2023
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Grundsätzliches

Die Bildungsdirektion für Vorarlberg versteht die Notwendigkeit der Durchführung von
wissenschaftlichen Erhebungen, Untersuchungen und Umfragen an Schulen und ist grundsätzlich bereit, diese zu unterstützen. Aufgrund der Fülle diesbezüglicher Anfragen ist es allerdings erforderlich, gewisse Rahmenbedingungen und Einschränkungen festzulegen.

Dieses Rundschreiben befasst sich nur mit Befragungen von Schüler/innen. Ausgenommen von einem Genehmigungsverfahren durch die Bildungsdirektion sind somit

  • Befragungen von Lehrpersonen,
  • Untersuchungen, die ausschließlich der Evaluation des eigenen Unterrichts dienen,
  • Erhebungen im Rahmen des Qualitätsmanagements (z.B. QMS),
  • Erhebungen des Bildungsministeriums.

Genehmigungen werden grundsätzlich nur für Erhebungen im Rahmen von Diplomarbeiten/ Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten oder Projekten von wissenschaftlichen Einrichtungen erteilt. Sonstige Erhebungen im Rahmen von Seminararbeiten, abschließenden Arbeiten im Zuge der Reifeprüfung etc. werden von der Bildungsdirektion nicht geprüft, die Entscheidung zur Weitergabe bzw. Teilnahme liegt im Ermessen der jeweiligen Schule.

Antragstellung

Zuständigkeit für Antragstellung und Genehmigung:

  • Für Erhebungen an einzelnen Schulstandorten ist die jeweilige Schulleitung zuständig.
  • Für schulartenspezifische und schulartenübergreifende Erhebungen ist die Bildungsdirektion zuständig (per E-Mail an oder per Post an Bildungsdirektion für Vorarlberg, Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz).

Bei einer Antragstellung an die Bildungsdirektion sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe Anhang)
  • Bestätigung der Hochschule, Universität bzw. einer sonstigen wissenschaftlichen Einrichtung, aus der die Notwendigkeit für die Erhebung hervorgeht
  • Vorlage des Untersuchungsmaterials (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden, Test) in jener Fassung, die den befragten Personen vorgelegt werden soll

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Art und Umfang der Erhebung. Daher ist der vollständige Antrag spätestens vier Wochen vor Durchführung einzureichen.

Genehmigungsverfahren

Die Bildungsdirektion holt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Stellungnahmen der fachlich zuständigen Abteilung/en ein. Bei der Entscheidung werden die Interessen des Antragstellers/der Antragstellerin und die schulischen Interessen abgewogen. Maßgeblich ist v.a. die Abwägung zwischen Aufwand und Ertrag, der klare schulische Bezug sowie der pädagogische Nutzen der Erhebung.

Die Verständigung über Genehmigung oder Untersagung wird anschließend schriftlich an den Antragsteller/die Antragstellerin übermittelt.

Liegt eine Genehmigung der Bildungsdirektion vor, kann der Antragsteller/die Antragstellerin die Erhebung durchführen. Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:

  • Unabhängig von einer Genehmigung durch die Bildungsdirektion liegt die Entscheidung zur Teilnahme weiterhin bei der einzelnen Schulleitung.
  • Der Schule sind ein Informationsschreiben für die Lehrpersonen sowie ein Elternbrief mit Einverständniserklärung (Ablauf der Erhebung, Thema, Inhalt der Fragen etc.) zur Verfügung zu stellen.
  • Die Teilnahme erfolgt für Lehrer/innen, Schüler/innen bzw. Eltern freiwillig.
  • Bei schulpflichtigen Kindern muss die Einverständniserklärung der Eltern vor Beginn der Erhebung schriftlich eingeholt werden.
  • Es darf zu keiner erheblichen Störung des Unterrichtes bzw. Schulbetriebs kommen.
  • Die Anonymität sowie der Datenschutz müssen zu jeder Zeit gewahrt bleiben.
  • Die Ergebnisse der Erhebung bzw. ein Exemplar der abschließenden Arbeit sind an die teilnehmende/n Schule/n und die Bildungsdirektion zu übermitteln.

Durchführung der Erhebung

Nach Vorliegen der schriftlichen Genehmigung durch die Bildungsdirektion nimmt der Antragsteller/die Antragstellerin mit der Schule Kontakt auf, dabei ist jedenfalls das Genehmigungsschreiben der Bildungsdirektion vorzulegen. Die Schule informiert anschließend die Schüler/innen bzw. Eltern und holt die notwendigen Zustimmungserklärungen ein.

Die Erhebung sollte nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen, sie kann aber auch während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektion

HR Mag. Dr. Evelyn Marte-Stefani
Bildungsdirektorin

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten